Fassadendämmung? 6cm?
Hallo Forum-Mitglieder,
ich plane eine Fassadendämmung an meinem Altbau ( kein Denkmal )und hätte gerne eure Meinung zu einigen Aspekten:
1. Genehmigung und Vorschriften: Darf ich an einem Altbau nachträglich eine Fassadendämmung anbringen? Gibt es spezielle Vorschriften, die ich beachten muss, insbesondere wenn ich nur einen Teil der Fassade dämmen möchte?
2. Umfang der Dämmung: Mein Ziel ist es, etwa 50% der Fassadenfläche zu dämmen. Benötige ich hierfür besondere Genehmigungen? Nur die Rückseite. Der Klinker bröckelt und soll runter. Die Front zu Straße liegt gleich am Bürgersteig und ist mit super Klinker.
3. Dämmstärke und Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert): Ich plane, maximal 6 cm Dämmung zu verwenden. Dies würde den U-Wert von 1,86 auf 0,53 verbessern, was mir ausreicht, um den Taupunkt aus der Wand zu verlagern und für ein angenehmeres Raumklima zu sorgen. Gibt es hierzu Einschränkungen oder Empfehlungen?
Über eure Erfahrungen, Ratschläge oder Hinweise auf relevante Richtlinien würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
- Ja, kann man. Abstandsflächen dürfen durch die nachträgliche Dämmung unterschritten werden, Grundstücksgrenzen selbstverständlich nicht. 6 cm ist jedoch sehr wenig. Halbwegs was Verfünftiges fängt bei 10 cm Neopor an. Vorsicht, wenn nur ein Teil gedämmt wird. Am Übergang findet vermehrt Diffusion statt, das muss man im Auge behalten oder besser gleich alles machen.
3 0,53 ist zwar erheblich besser als 1,86, reisst aber nun auch keinen mehr vom Hocker. Wenn nicht Fensterbänke, Dachüberstand o.ä. hinderlich sind, würde ich gleich mehr machen.
Bei uns muss für jegliche Änderung am äußeren Erschrinungsbild einer Immobilie ein Bauantrag gestellt werden.
Ich würde auf jeden Fall einen Archtekten hinzuziehen, um auszuschließen, das eine oder mehrere Vorschriften oder Richtlinien missachtet oder falsch bewertet werden.
Deine Punkte sind für mich schlüssig und okay, ich bin aber auch nur Eigentümer und nicht Bauprofi.