Familie Jobcenter und ich Ausbildung wird was abgezogen?

3 Antworten

ich mich nicht beim Jobcenter anmelde wird deren Betrag den sie erhalten dennoch gekürzt?

Das wäre dann von Deiner Mutter, wie auch von Dir, Sozialleistungsbetrug, denn bereits dabei würden dann 25% der Mietkosten zu Deinen Lasten gehen.

Andererseits - wie hoch wird Deine Ausbildungsvergütung zukünftig brutto sein?

Wie habt Ihr das mit dem Kindergeld geregelt - wurde dieses bereits an Dich abgezweigt - oder wurde es weitergeleitet?

anonymo538 
Fragesteller
 03.10.2021, 12:26

ich würde 700€ Brutto erhalten

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wilees  03.10.2021, 12:33
@anonymo538

Würde bedeuten, dass Du rund 560 Euro netto erhältst.

Von diesem Einkommen könntest Du die ersten 100 Euro anrechnungsfrei behalten, und vom Bruttobetrag weitere 20 % = 120 - instgesamt anrechnungsfrei 220 Euro ....

https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/Rechner_Arbeitnehmer/Freibetragsrechner_Arbeitnehmer_Node.html

die verbleibenden 340 Euro würden auf Deinen Bedarf angerechnet werden - der erkennbar höher ist als Dein anrechenbares Einkommen ......

Dein Bedarf = Regelsatz 357 Euro + 25% Eurer Kosten der Unterkunft.

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anonymo538 
Fragesteller
 03.10.2021, 12:27

Kindergeld bekomme ich nicht mehr da ich 25 Jahre alt bin

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anonymo538 
Fragesteller
 03.10.2021, 12:33

Würde ihr 25% vom gesamten Jobcenter Geld abgezogen werden oder nur für die Miete?
vielen Dank für die Antwort

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Deine Mutter muss deinen Einzug unaufgefordert melden und nachweisen.

Dann wird der Bedarf neu berechnet, zumindestens die Warmmiete wird dann durch 1 Person mehr geteilt.

Der Anteil von Mutter und Geschwister verringert sich also um 1/4 und die werden dann auf deinen Bedarf addiert.

Unter 25 steht deiner Mutter ja auch noch Kindergeld für dich zu und dazu käme dann dein anrechenbares Netto Erwerbseinkommen.

Bei 700 Euro Brutto stehen dir nach Paragraf 11 b SGB - ll 220 Euro an Freibetrag zu, diese werden dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen.

Solltest dann um die 560 Euro Netto aufs Konto bekommen, dann blieben voraussichtlich um die 340 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Mit dem Kindergeld wären es dann etwa 560 Euro, abzüglich der 357 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt wurden im die 200 Euro für deinen Anteil der Warmmiete bleiben, wenn Du zwischen 18 und 24 bist.

Es könnte dann je nach Höhe der gesamten Warmmiete und deinem Anteil sein, dass Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst und dann aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus sein würdest.

Dann müsstest Du deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom und Lebensmittel selber an deine Mutter zahlen und evtl.nicht mehr benötigtes Kindergeld würde wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.

Wenn deine Mutter dann nicht schon Freibeträge auf anderes Einkommen berücksichtigt bekommen würde, dann könnte sie vom Kindergeld dann min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen.

Deine Familie muß Deinen Zuzug dem Jobcenter melden - alles andere wäre illegal.

Natürlich würden die Kosten für Unterkunft und Heizung dann neu berechnet.

anonymo538 
Fragesteller
 03.10.2021, 12:31

Ja ok vielen Dank für deine Antwort.

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Agamemnon712  03.10.2021, 12:36
@anonymo538

Es kommt darauf, unter welchen finanziellen Umständen Du dort wohnst und ob Du zum Huashalt gehörst oder ob nicht und so weiter und so fort.

Als UntermieterIn würdest Du Untermiete zahlen, welche entprechend zu berücksichtigen wäre.

Andernfalls wäre eine Pro-Kopf-Umrechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung vorstellbar.

Das Jobcenter hat die realen = die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind.

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