Falsche Daten Inkasso außer Telefonnummer?

4 Antworten

Kann man so jetzt nicht sagen. Kommt drauf an, ob berechtigt oder nicht.

Über die Telefonnummer kannst du natürlich ausfindig gemacht werden.

Ob da was kommt, kann man nicht sagen, nur vermuten.

Lass es dir eine Lehre sein.

mrspi60 
Fragesteller
 23.07.2020, 09:01

Danke!Ich bereue es auch sehr und mir geht es auch wirklich nicht gut damit.Ich hoffe das nichts passiert.

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geheim007b  23.07.2020, 09:14
@mrspi60

dann entschuldige dich, zahl es und kündige es sofort bzw. versuche inen vergleich auszuhandeln das ganze sofort zu beenden und weniger zu zahlen. Und lass so einen Mist in zukunft.

nur mit hoffen und nichts tun kommst du aus der nummer aber nicht raus

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ggerd  23.07.2020, 09:16
@geheim007b

Das ist Quatsch.

Hier wird es sich um einen schwebend unwirksamen Vertrag handeln. Und das kommt erst zum Tragen, FALLS es hier eine berchtigte Forderung ist. Oftmals sind diese Forderungen nicht rechtens.

Ein Zahlen wird hier so gut wie gar nicht nötig sein.

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geheim007b  23.07.2020, 09:32
@ggerd

Ein schwebend unwirksamer Vertrag wäre es wenn sie ihre echten Daten angegeben hätte. Der Vertrag ist nicht schwebend unwirksam, er ist gar nicht wirksam (da er ja offensichtlich nie entstehen sollte wg. Fakedaten). Dafür haben wir hier eine Straftat mit der Möglichkeit einer zivilrechtlichen Schadensersatzforderung. Das macht die Situation unterm Strich nicht besser, daher ist es vieleicht besser einfach zu zahlen und dann sich das ganze einfach zu sparen (wo kein Kläger da kein Richter)

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geheim007b  23.07.2020, 09:48
@ggerd

Wenn man Fakedaten für eine kostenpflichtige Dienstleistung angibt damit man nicht bezahlen muss? Ernsthaft? Selbstverständlich ist das illegal, die tatsache dass belegt dass sie nie vor hatte zu zahlen... klassischer eingehungsbetrug.

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Agamemnon712  23.07.2020, 09:49
@ggerd

Wenn man vorsätzlich falsche Angaben macht, um eine Leistung zu erschleichen, dann ist das sehr wohl strafbar.

Selbst dann, wenn die Leistung zunächst gratis ist (Probewoche oder -monat).

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ggerd  23.07.2020, 09:51
@Agamemnon712

Es wurde keine Leistung erschlichen. Ein Taterfolg ist nicht ersichtlich.

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Agamemnon712  23.07.2020, 09:52
@ggerd
ich habe bei einer Probewoche mitgemacht.

Und wie nennst Du das?

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ggerd  23.07.2020, 09:53
@Agamemnon712

Das sehe ich und viel, viel, viele (alle) als keine Leistungserschleichung und keine Schädigung, wobei dadurch eben kein taterfolg gegeben ist. Ebenso ist auch der versuch nicht gegeben.

Kurz: nicht strafbar.

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ggerd  23.07.2020, 10:32
@Agamemnon712

Nein, das ist nicht meine Meinung. Das ist Wissen von vielen, vielen, vielen Rechtsanwälten

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mrspi60 
Fragesteller
 23.07.2020, 12:25
@geheim007b

Ich wusste noch nichtmal,dass man etwas zahlen muss.Da ich es nach der Woche kündigen wollte,aber es nicht möglich war.(Erst nach einem Monat)

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ggerd  23.07.2020, 12:56
@mrspi60

Naja...da must du selber auch en bisschen mitarbeiten und das Angebot genau durchlesen. Schließlich schließt du dabei einen Vertrag ab. AGB sind da eigentlich immer anzuhaken.

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geheim007b  23.07.2020, 13:00
@mrspi60

Ganz ehrlich.... man muss eine Bankverbindung angeben und die Adresse weil es umsonst ist? Und warum hast du nicht deine Daten angegeben wenn du dachtest es ist sowieso umsonst sonder mühselig Fakedaten generiert?

In wie fern war es nicht möglich es nach einer Woche zu kündigen?

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geheim007b  23.07.2020, 13:09
@ggerd

@Leistungserschleichung: spätestens wenn nach der Probewoche auch nur 1x die dienstleistung genutzt wurde nachweislich erwiesen

@Schädigung: für die Dienste kann es auch gewisse Bereitstellungskosten geben... z.B. Lizenzkosten nach Nutzervolumen etc. dazu dürfte auch ein Lastschrifteinzug passiert sein (dafür die Zahldaten)... hier entstehen Rücklastschriftkosten. Verwaltung des ganzen kostet auch Geld. Dieser Schaden ist def. entstanden. Ob zusätzlich ein Ausfallschaden entstanden ist muss man im Einzelfall prüfen.... was mir z.B. da einfallen würde ist Reselling von Dienstleistungen. Ich habe also keine Ahnung von welchen Anwälten du sprichst.... aber wirklich viel ahnung können sie nicht haben. Es wäre ja schlimm wenn jeder Schäden produzieren könnte wie er möchte ohne dafür gerade stehen zu müssen.

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ggerd  23.07.2020, 13:23
@geheim007b

Keine Leistungserschleichung. Isso. Kein Taterfolg, nicht strafbar.

Kosten sind zivilrechtlich über Schadensersatz einzufordern. Selbst da besteht keine Strafbarkeit.

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geheim007b  23.07.2020, 13:34
@ggerd

Wie gesagt.... sobald sich auch nur 1x eingeloggt wurde und sei es nur um zum kucken ob es geht wäre die erschleichung vollendet. Ansonsten könnte man auch argumentieren dass die Bereitstellung der Leistung ausschlaggebend ist.... was insb. dann der Fall wäre wenn man seinerseits dafür Geld zahlt (Beispiel: ich miete einen Server.... der Gläubiger kauft diesen wo anderst ein und zahlt... Server läuft, wird aber nie genutzt). Wenn überhaupt muss man sich den Einzelfall anschauen, aber für mich bleibt es strafbar in vielen Fällen. Zivilrechtlich wurde mir übrigends schon bestätigt dass die Bereitstellung von etwas das dann nie genutzt wurde eine erfolgte Leistung war.

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ggerd  23.07.2020, 13:39
@geheim007b

Noch immer kein Taterfolg. Es ändert sich nix. Die Gesetze sind da sehr genau.

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geheim007b  23.07.2020, 13:44
@ggerd

also könnte z.B. ein Arbeitsloser Hartz4 Empfänger bei dem zivilrechtlich ncihts zu holen ist völlig ohne konsequenzen hunderte Urlaubsaufenthalte mit gefälschten Daten bestellen, sich dazu dinge fertigen lassen und was weiß ich was.... kurz um.... dinge bestellen um sie einfach nie zu nutzen und schon wäre er straffrei weil er hatte zwar nie vor es zu bezahlen.... aber alles gut weil er es auch nie benutzen wollte?

Wie gesagt... bereitstellung der Leistung = Leistung erbracht = Eingehungsbetrug weil Leistung erhalten ohne dafür zahlen zu wollen.

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ggerd  23.07.2020, 13:47
@geheim007b

Nein. da liegt dann höchstwahrscheinlich eine Betrugsabsicht vor bzw. der Vorsatz den anderen zu schädigen.

Ken Taterfolg keine Strafe.

Wenn du es genauer wissen willst: wende dich an einen Anwalt.

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geheim007b  23.07.2020, 13:58
@ggerd

Es gibt aber einen Taterfolg.... wenn die Leistung erbracht wurde. Etwas anderes wäre es wenn die Leistung erst nach Geldeingang erbracht wird.

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Über deine Telefonnummer lassen sich deine restlichen Daten ermitteln.

Da ich minderjährig bin 

Besprich die Sache ganz dringend mit deinen Eltern. Da Du minderjährig bist, kannst Du solche Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung deiner Eltern durchführen.

Deine Eltern müssen dem Unternehmen schriftlich mitteilen, dass Du minderjährig bist und sie dem Vertrag widersprechen.

In dem Zusammenhang solltest Du auch ansprechen, dass Du falsche (Zahl-) Daten angegeben hast. Das kann als Betrug ausgelegt werden und eine Anzeige bei der Polizei nach sich ziehen.

Abgesehen davon, daß Du Dich strafbar gemacht hast, solltest Du das mit Deinen Erziehungsberechtigten besprechen. Die sind dafür zuständig.

Jetzt wurde ein Inkassoverfahren eingeleitet.Kann das etwas passieren?

Wenn Du nicht reagierst: Ja, selbstverständlich.

Da ich minderjährig bin und die MEINE TELEFONNUMMER HABEN.

Über die Telefonnummer lassen sich Dein Name und Deine Anschrift ermitteln.

Rede also mit Deinen Eltern, damit diese den Vertrag wegen Deiner Minderjährigkeit anfechten.

Und beim nächsten Mal überlegst Du Dir vorher, was Du da tust.