Fake Schuhe von AliExpress?
Hi,
wollte mir Fake Schuhe von AliExpress kaufen, hatte aber gelesen dass man sich damit strafbar machen kann wenn die Leute beim Zoll das Paket abfangen, nun eine Sache, an den Schuhen ist an der Zunge ein anderes Symbol drauf, gilt der Schuh dann immernoch als Fake ? und kann der Schuhe dann immernoch vom Zoll beschlagnahmt werden ?
lg
3 Antworten
Auf Aliexpress tummeln sich jede Menge Fakedealer, allerdings können betroffene Rechteinhaber solche Plattformen auf Schadensersatz verklagen. Daher arbeiten Fakedealer mit Bildbearbeitungsprogrammen, retuschieren Fotos und vermeiden auf solchen Plattformen Markennamen oder exakte Modellbezeichnungen.
Was man auch berücksichtigen sollte. Von vielen Sneakermodellen ist das Design geschützt. In den Fällen beschlagnahmt der Zoll auch Designkopien bei Sichtkontrollen.
Daher wäre ich an Deiner Stelle vorsichtig, wenn so ein Sneaker dem Original gleicht und nur das betreffende Markenlogo fehlt.
Strafbar machst Du Dich beim Kauf eines Sneakers nicht, aber der betroffene Rechteinhaber kann Ansprüche an den Besteller solcher Waren geltend machen.
Ich würde mir vom Verkäufer zusichern lassen das der Sneaker so wie angeboten geliefert wird und keine Markenrechte verletzt. Spart möglichen Ärger.
Also habe mir die Bewertungen angeschaut wo auch ein Bild bei war, und da hat man gesehen dass die Zunge anderes ist, also wie auf den Produktbildern
Strafbar weiß ich nicht. Aber manche Hersteller des Originals lassen dich die Kosten der Überprüfung und die Vernichtung deiner Fakes bezahlen, wenn du erwischt wirst - das können schon mal deutlich über 100€ sein und du bist die bezahlten Schuhe los...
So nebenbei - öfter ist online ein Noname-Symbol auf dem Produkt, beim verschickten Symbol aber ein Aufdruck des eigentlichen Originals drauf - könnte zum Problem werden...
Wenn die Schuhe für dich privat sind hast du als Käufer da garkein Risiko :
Hier haben wir eine gute Nachricht für Sie: Solange Sie ein gefälschtes Produkt für den privaten Gebrauch gekauft haben, machen Sie sich in der Regel nicht strafbar. Das gilt allerdings nur, wenn der Gegenstand tatsächlich und deutlich erkennbar zum Eigengebrauch gekauft wurde – und nicht etwa massenweise.
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