Fahrstunde verpasst - Betrug

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Lies noch mal in Deinem Vertrag was diesbezüglich geschrieben steht. Versuch Dich außerdem mit der Fahrschule zu einigen, die wollen natürlich Ausfälle vermeiden. Das ist ja bares Geld, wenn zu diesem Termin hätte jemand anderes fahren können. Geh mal hin und sag, dass Du dies bedauerst und bitte darum davon abzusehen. Falls die sich nicht erweichen lassen, dann bestehe auf eine Rechnung, auf der die Grundlage für diese Berechnung ersichtlich ist, also auf deutsch, Angabe des Grundes der Berechnung und Bezug auf vertragliche Vereinbarungen. LG

koch234  28.06.2012, 09:08

und vielleicht mal die anderen Fahrschüler fragen, ob der Fahrlehrer kurzfristig mit einem von ihnen an dem Termin die Fahrstunde gefahren ist! Wie das allgemein in meinem Dunstkreis üblich ist, wie auch der Anruf per Handy, wo man denn bleibt!

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benzema 
Fragesteller
 29.06.2012, 00:52

Ja danke ich hab mit denen geredet und hab den vollen Preis bezahlen müssen, waren leider nicht kulant, eher arrogant, aber naja werd mir jetzt wahrscheinlich eine andere Fahrschule suchen.. Vielen Dank für eure Ratschläge, die haben mir sehr geholfen !!!! :))

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Vollstreckerin  29.06.2012, 08:29
@benzema

Hallo, daass Sie den Betrag nun inzwischen bezahlt haben ist ja sehr betrüblich!!! Wenn Sie sich aber erfolgreich eine andere Fahrschule gesucht haben, könnten Sie es angehen, den Betrag zurückzuverlangen. Der Betrag steht denen so nicht zu und ich gehe davon aus, dass sie ungerechtfertigt bereichert (§ 812 BGB) sind -ich würde die Penner verklagen, schon aus Prinzip, aus Spass an der Sache und als Hobby! Bei mir werden alle, die abzocken, verklagt, insbesondere auch Banken; die BayernLB und die Berliner Volksbank habe ich aus dem letzteren Täterkreis schon klein, also verurteilt, gekriegt. Die BayernLB hat aber erst im Wege der Zwangsvollstreckung (!!!) bezahlt. Also, nur Mut ... Viele Grüsse

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Normalerweise müsste das in deinem Vertrag stehen. Wenn du darin nichts findest, sollte sich bestimmt was finden lassen, um deine Fahrschule zumindest runterzuhandeln.

Bei mir war es so: Mein erster Fahrlehrer hat für eine wahrgenommene Doppelstunde 60€ genommen und für eine verpasste oder zu spät abgesagte 30 €. Mein zweiter Fahrlehrer war kurzzeitig Teil meiner Familie, daher musste ich ihm nichts erstatten, aber Einzelstunden haben 34 € gekostet und es hätten 2/3 erstattet werden müssen.

Dass man den vollen oder sogar doppelten Preis zahlen soll, habe ich noch nie gehört und du solltest da mal dringend im Vertrag nachgucken :)

benzema 
Fragesteller
 28.06.2012, 00:25

In meinen Vertrag steht nur dass bei Nichtanwesenheit der Fahrstunde verrechnet wird. Von der Höhe der Gebühr wird kein Wort verloren

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Wenn das so in den Bedingungen der Fahrschule steht, deren Kenntnissnahme Du ja sicher schriftlich bestätigt - wenn auch nicht gelesen - hattest, dann ist das keine Abzocke, sondern völlig legal.

Hallo, ja, so geht das nicht! Hier werden ja sehr drakonische Massnahmen unternommen um die Fahrschüler zu disziplinieren. Die enthalten einen gewisssen Strafcharakter. Wenn das in Ihrem Fahrschulvertrag so drin steht, ist diese Klausel in voller Höhe absolut unwirksam, nicht nur relativ. Richtig ist, wenn im Fahrschulvertrag drin stände, dass der Fahrschüler zum Ersatz des der Fahrschule entstehenden Schadens verpflichtet ist, wenn er den Termin nicht wenigstens eine gewisse Frist vorher absagt, dass er das dann sehr vermutlich auch zahlen muss. Ich habe jetzt nicht geprüft, ob solche Klauseln wirksam sind bzw. wären, könnte mir daas aber vorstellen und gehe davon aus. Zu diesem Zweck müsste die Fahrschule den ihr entstandenen Schaden darlegen und beweisen. Dies ist sehr beschwerlich und auch unliebsam, weil die Fahrschule sensible Unternehmenssdaten offen legen müsste und deshalb kann man den als Ersatz zu zahlenden Betrag auch pauschalieren in AGB oder im Vertrag, wobei aber eben die Pauschaalierung in jedem Fall deutlich unter dem gewöhnlichen Preis für eine Fahrstunde in dieser Fahrschule liegen muss, weil sie in ihrem Schadensersatzanspruch ersparte Aufwendungen herausrechnen müsste. das sindSpritkosten, KFZ-Abnutzung pp. Wenn sie das nicht macht, könnte die Klausel mit der Pauschalierung des Ersatzanspruchs unwirksam sein. Die Pauschalierung des Ersatzanspruchs darf eben nicht dazu führen, dass sich die Fahrschule daran wirtschaftlich saniert. Das ist im Schadenserssatzrecht grundsätzlich nicht möglich. Wenn sie unwirksam ist, heisst das immer, dass sie komplett unwirksam ist, ein Teilunwirksamkeit gibt es nicht. Sie kann dann zwar dennoch Ersatz für ihr entstandenen Schaden verlangen, ist aber wieder darauf zu verweisen, ihn konkret, detailliert darzulegen und zu beweisen - immer vorausgesetzt, die Klausel darüber, dass ihr grunddsätzlicch Ersatz zusteht ist an sich wirksam und das kann ich von hier aus und ohne eingehende Prüfung nicht beurteilen. Solche Prüfung kann sehr aufwendig sein. Viele Grüsse

Bei meiner Fahrschule zahlt man glaube ich 30 oder 40 Euro.... Aber auch wenn es 100€ sind - ok. Der Fahrlehrer hat Dich für diesen Zeitpunkt eingeplant und riskiert seine Arbeitszeit für Dich. Solltest Du nicht erscheinen, steht er in dem Moment ohne Kunden da und verdient in dieser Zeit kein Geld. Kann ich verstehen von den Fahrschulen.

Außer nicht vorhersehbare Dinge passieren vor der Fahrstunde, dann kannst Du dafür nichts und die Fahrschule drückt meistens ein Auge zu (so ist es zumindest bei meiner Fahrschule).

Wieso konntest Du die Fahrstunde denn nicht antreten, wenn ich fragen darf?

Nähere Infos über die "Strafzahlung" findest Du eigentlich in Deinen Ausbildungsvertrag. Sofern dies im Vertrag erwähnt wurde, ist dies rechtskräftig und Du musst zahlen. Sollte dies aber nicht der Fall sein, würde ich nicht zahlen - aber demnächst die Fahrstunde , wenn möglich, antreten.

Grüße, Elia