Hallo,

es kommt immer darauf an, wer Kontoinhaber ist. Der Zweck des Kontos ist weniger von Bedeutung. Ist eine Kapitalgesellschaft Inhaberin des Kontos, kann von dem Konto wegen Forderungen, die gegen Dich als natürliche Person bestehen, nichts gepfändet werden.

Ist es aber ein Einzelunternehmen oder eine BGB-Gesellschaft, steht der Pfändung zunächst nichts entgegen.

Viele Einzelunternehmer geben sich irgendwelche "interne Geschäftsbezeichnungen", Phantasienamen o.ä. und führen dies auch in der Kontobezeichnung auf. Bei eingetragenen Kaufleuten kommt das sogar häufig vor. Dies hat aber keinen Einfluß darauf, dass dennoch der Unternehmer als natürliche Person Inhaber des Bankkontos ist.

Wenn er als natürliche Person unerledigte Verbindlichkeiten hat, kann ihm wegen dieser Forderungen das Geschäftskonto gepfändet werden. Auch die Behauptung, dass da angeblich nur Einnahmen aus Geschäftstätigkeit eingehen, hilft da nicht!

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

so, wie Du hier eine Abtrennung vornehmen willst geht das nicht. Sie hat für relativ wenig Einkommen, sehr viel Einkommensteuer bezahlt und bei Dir umgekehrt. Wie willst Du das wieder auseinanderfummeln? Das wird nichts.

Ihr werdet zusammen veranlagt. Euere jewieligen Steuerklassen haben auch keine Auswirkung auf die Pfändung. Lediglich die Zusammenveranlagung wirkt sich selbstverständlich aus, muß sie doch auch, wie wir oben gesehen habe.

Die Steuererstattung wird haargenau durch 2 geteilt. Eine Hälfte bekommt ihr ausgezahlt, die andere der Gläubiger.

Dies ist aber auch nur legitim, da der Gläubiger nämlich durch Euere Steuerklassenwahl u.U. bereits benachteiligt wurde, nämlich in dem Fall, wenn sie die Steuerklasse IV gehabt hätte, hätte sich vielleicht ein pfändbarer Betrag ergeben, der durch die Steuerklassenwahl entfällt.

Es gibt auch Konstellationen, unter denen die Wahl zur Steuerklasse V unredlich ist, weil erkennbar ist, dass er dies nur tut, um dem Gläubiger die Pfändung zu vereiteln. Diese Steuerklassenwahl ist durch den Gläubiger dann anfechtbar und in sehr krassen Fällen muß man auch mal nachdenken darüber, ob ein Fall der Vollstreckungsvereitelung gem § 288 StGB vorliegt und es geboten ist, eine Strafanzeige zu erheben.

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

nein! Die wollen mit ihrem Abzockerei-Geschäft nicht auffallen und möglichst im lichtarmen Raum arbeiten. Kann sein, dass sie Dir ganz schlimme Sachen androhen, fürchterliche Inkassotypen und Rechtsfuzzis schreiben löassen ... alles leeres Geschwätz und nur Blöff!

Die wollen nie vor Gericht gehen.

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

nach den Regeln des Insolvenz- und Vollstreckungsrechts brauchst Du unter keinem denkbarem Gesichtpunkt etwas abzugeben.

Du bist aber minderjährig und wenn Deine Eltern Dir sagen, dass Du ihnen etwas abgeben sollst, wirst Du das auch tun müssen. Ist eien Frage der guten Erziehung.

Ganz anders sieht das natürlich aus, wenn Ihr Hartz IV-Leistungen bekommen würdet. Da bliebe von Deinen 400,00 EUR höchstens 165,00 EUR übrig oder weniger bzw. gar nichts!

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

das ist schwierig!

Der GV pfändet alles von Wert, was er im Verfügungsbereich des Schuldners vorfindet. Das ist auch keine Wunschsendung, er ist dazu verpflichtet.

Er hat natürlich Ermessenspielraum, weil viele Einschätzungen subjektiven Eindrücken unterliegen.

Ob und welcher Art es vielleicht sonst noch für Indizien gibt, dass es sich nicht um Eigentum des Schuldners handelt, weiß ich nicht. Die können sehr verschiedenartig sein. Ein schlüssig und auch nachvollziehbar eingerichtetes eigenes Zimmer ist z.B. ein solcher Hinweis.

Wenn der Insolvenzverwalter oder Exekutor da aufschlägt, solltest Du besser anwesend sein, um durch eigene Beiträge zur Debatte möglichst zu verhindern, dass etwas gepfändet wird. In einem Drittwiderspruchsklageprozess sähest Du noch viel schlechter aus.

Es gibt auch Exekutoren, die nicht so streng sind. Ich kenne wenigstens einen, der sehr streng ist.

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

Du willst praktisch eine Art Schadensersatz dafür haben, dass #Dir Deine Kündigung nicht bestätigt worden ist.

Wo steht, dass eine Kündiigung bestätigt werden muß?

Eine solche Norm gibt es nicht.
Du willst doch mit Deiner Illusion von der Kündigungsbestätigung vor allem auch nur das Problem umgehen, dass Dir der Nachweis des Zugangs fehlt.

Die Kündigung ist eine zugangsbedürftige, einseitige Erklärung und den Zugang realisiert man entweder idealerweise durch persönliche Vorlage und Empfangsbestätigung auf einer Kopie. Sonst gibt es noch paar Tricks, der ganze Kram mit Einschreiben und alles sowas ist im Grunde Mist und wenn gar nichts anderes geht oder hilft, muß man halt durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Wenn der Zugang belegt ist - wozu brauchst Du eine Künmdigungsbestätigung? Das leuchtet mir nicht ein.

Natürlich steht Dir auch aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt heraus Schadensersatz zu, wenn Deine Kündigung nicht5 bestätigt wurde.

Die Insolvenz ist auch regelmäßig ein wichtiger Grund für einen Verbraucher zur Kündigung. Das mußt Du natürlich beweisen können, dass Insolvenz eingetreten war. Sonst könnte es sein, dass Du schon mal plötzlich ziemlich alt ausschaust.

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort
Andere

Hallo,

es ist typisch für die kapitalistische Welt, dass über Schwächere hergezogen wird. Das sieht man an vielen Minderheiten, z.B: menschen mit Behinderung, Lesben und Schwulen, Flüchtlingen ...

Die Erwerbslosen sind dabei aber von ganz besonderer Bedeutung. Der Kapitalismus kann ohne Erwerbslose nicht wirklich sein. Es geht ja um Kapitalakkumulation und um den größtmöglichen Profit dabei.

Die Erwerbslosen braucht der Kapitalist, um den Lohn derjenigen zu senken, die noch Arbeit haben. Er sagt ihnen, wenn Ihr mehr Lohn wollt, stelle ich Erwerbslose ein, die für viel weniger arbeiten. Dieses Schauspiel kann man heutzutage allerorten in der neoliberalen Preesse verfolgen.

Die Hetze gegen die Erwerbslosen wird ja maßgeblich von der Regierung und von den Medien gesteuert und angetrieben. Die Medien, also die sog. Qualitätsmedien, gehören in unserem Land ja ausschließlich denen, die auch die Herrschenden sind. Das führt dazu, dass sie alle gleichgeschaltet sind. Es gibt nie einen, der eine ganz und gar völlig abweichende Meinung hat. Alle sind mehr oder weniger immer derselben Meinung. Das ist auch bei der Hetze so. Die Hetze dient den Herrwschenden als zusätzlich abschreckendeSymbolik mit dem ständig schwingenden Hackebeil: "Es ist bessser Ihr geht für jeden Lohn arbeiten, wenn Ihr nur Hauptsache nicht in diese Misere geratet."

Die Hetze soll auch zu einer allgemeinen Stigmatisierung führen. Die oder der Betroffene soll nicht wagen, auch nur den Mund aufzumachen! Falls er es dennoch wagt, stehen der Administration eine Vielzahl von Sanktions- und Bestrafungsmöglichkeiten zur Wahl.

Die Sanktionen sind also ein Mittel, den Erwerbslosen zu zwingen für jeden Lohn, sei es auch weniger als ein EURO pro Stunde, zu arbeiten und anderersseits um ihn für ungebührliches Verhalten zu bestrafen und um ganz allgemein und auf breiter Front den Lohn der abhängig Beschäftigten zu senken.

Gerade eben in diesen Tagen ist aber ganz besonders anschaulich, wozu die Sanktionen auch da sind. Natürlich sind sie dazu da, damit der Staat Geld einspart, in den Zeiten, wie jetzt, in denen der Kriegsführungshaushalt annähernd verdoppelt werden soll. Wer soll denn das bezahlen? Selbstverständlich die Armen! Die keine Lobby haben, auf denen man herumtrampeln kann, die sowieso wertlos sind ...

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

sowohl ja, als auch nein.

Dass C eine Ware anbietet, über die sie nicht verfügt und die sich nicht liefern kann, könnte eine betrügerische Tathandlung darstellen. Dass sie dies unerlaubt unter fremden Namen tut, wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist schon eine ziemlich böse Sache.

Im Grunde könnten die Tatbestandsmerkmale des Betruges für erfüllt anzusehen sein.

Aber wegen eines gebrauchten Kinderwagens wird sich wohl keiner allzusehr zerreißen. Wenn man dann noch den sozialen Hintergrund betrachtet, könnte es auch am öffentlichen Interesse fehlen. Mir scheint, dass es hier wohl weniger eines Gerichtes bedarf, als vielmehr einer psychologischen Konfliktbewältigungshilfe, also so i.S. einer Familienberatungsstelle oder vielleicht auch eines ansständigen Sozialarbeiters, der bei den Verwerfungen, die sich da so bilden, mit harter Hand durchgreift und für soziale Schlichtung und zukünftig sozial-adäquatere Verhaltensweisen sorgt.

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

man darf alles, solange man kein Gesetz übertritt, aber ums "Dürfen" geht es nach meiner Meinung bei Deiner Frage nicht.

Das Problem habe ich verstanden, es dürfte aber wohl eher nicht justitiabel sein. Mit Deiner Formulierung, den Fahrlehrer zu verklagen, meinst Du vermutlich, in zivilrechtlichem Wege auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Du müßtest ihm vor Gericht beweisen, dass er die Fahrstunden eigennützig ausgedehnt hat, anstatt die Fahrschülerin zielstrebig auf die Prüfung vorzubereiten. Das kann man nicht beweisen, zumal beim Fahrlehrer auch sibjektive Eindrücke eine Rolle spielen, wie er persönlich die Fahrschülerin einschätzt, also nicht nur nach ihren objektiven Fahrleistungen, sondern auch nach ihren individuellen Persönlichkeitseigenschaften und das ist alles absolut nicht justitiabel.

Den Begriff der "Abzockerei" gibt es im deutschen Recht nicht.

Mit all´ dem kommst Du bei keinem Gericht durch! Im Strafrecht gleich gar nicht, wenn man jetzt versuchen würde, irgendwelche Strafvorwürfe zu konstruieren ...

Das hat alles keinen Sinn!
Deine Freundin sollte viel besser, unter Zeugen möglichst, den Fahrlehrer zur Rede stellen und auf die sich ergebene Propblematik direkt ansprechen und von ihm einen konkreten "Fahrplan" verlangen, wie sie jetzt schnellstmöglich zur Prüfung kommt. Mit "Fahrplan" ist gemeint, dass er ihr konkret sagen soll, wieviele Stunden nach seiner Meinung nötig sind, damit sie dem Prüfer vorgestellt werden kann. Sie kann durchaus versuchen, leicht Druck zu machen, indem sie ihren Eindruck der Abzockerei darlegt.

Wenn ihr die Antwort des Fahrlehrers nicht gefällt, sollte sie mal ernst mit dem Chef von der Fahrschule reden und ihm darlegen, dass es sich da um einen groben der Abzockerei hanbdelt und dass der Fahrlehrer wohl eher ungeeignet ist, da er auf Umsatz arbeitet, nicht auf zielstrebige Vorstellung zur Prüfung. Das macht einen sehr schlechten Ruf!

Es gibt übrigens auch einen der Verband der Fqwhrehrer und / oder Fahrschulen. Da könnte sie auch versuchen, Druck zu machen und den Verein da mal richtig ansch****.

Je nachdem wie ihr das liegt, kann sie im Gespräch natürlich auch durchzusetzen versuchen, dass sie ein paar Fahrstunden mal unentgeltlich bekommt oder zum halben Preis meinetwegen. Es geht hier eben darum, einerseits im Gespräch entsprechend auftreten zu können, dass Druck entsteht und andererseits eben auch handeln zu können, also zu versuchen, mal paar Euro günstiger bei wegzukommen. Das kann man jetzt hier nicht so pauschal schreiben, ergibt sich eben im Gespräch und auch abhängig davon, wie gut es die Gegenseite kann und wie sie reagiert.

Wenn Deine Freundin das nicht kann oder nicht zu können glaubt, dann muß sie sich jemand als Verstärkung suchen, der mal richtig anständig poltern kann.

Ist wie inb der Tierwelt: aufbäumen, aufplustern, lautes Geschrei veranstalten, große, starke Freunde mitbringen ...

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

das bedeutet, dass das vorhandene positive Vermögen nicxht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Sog. Ablenung wegen Masseunzulänglichkeit kam früher, zu Zeiten des alten Konkurs- / Gesamtvcollstreckungsrechts, sehr viel häufiger vor, alsheute, Das war eine Massenerscheinung.

Heute tritt es praktisch nur noch Insolvenzeröffnungsantragsverfahren gegen Kapitalgesellschaften auf. Theoretisch sicher auch bei natürlichen Personen, ist da in der Praxis durch die Verfahrenskostenstundung so gut wie abgeschafft und selbst wenn ein Schuldner keine Stundung bekommt, aber die Restschuldbefreiung anstrebt, so ist dies ein wichtiges Motiv für ihn, sich in seiner Verwandtschaft oder sonstwo um die Verfahrenskosten zu bem,ühen, wenn er sie nicht selbst aufbringt.

Bei Kapitalgesellschaften sind Ablehnungen mangels Masse heute aber so sehr selten auch nicht, sie sind aber regelmäßig Anlaß zu sog MiZi (Mitteilungen in Zivilsachen), bei denen in solch´ einem Fall das Insolvenzgericht von Amts wegen eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft macht, weil Ablehnungen wegen Masseunzulänglichkeit immer mit einem
G´schmäckle einher gehen, nach denen der Verdacht der Begehung von Insolvenz- und anderen Wirtschaftsverbrechen besteht.

Völlig abgesehen davon, ist aber allgemein bekannt, dass wenigstens 90% aller Insolvenzen sog. gesteuerte Insolvenzen sind. Sagen wir es mal deutsch, es hat da halt jemand "an der Uhr gedreht" und sich versehentlich dabei die taschen gefüllt.

Es gibt nichts, womit Du soviel FGeld machst, wie mit Insolvenz, wenn Du es richtig machst und Dich auch nicht erwischen läßt.

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

ich sage es Dir mit Rosa Luxemburg: "Sozialismus oder Barbarei"§

Du hast Recht, die Krisenerscheinungen springen einen im Alltag überall an.
Nach der Bewegungslehre der menschlichen Gesellschaft wird der Kapitalismus durch die sozailistische Revolution beendet und im Sozialismus nach und nach die Überreste des Kapitalismus überwunden, wobei die Bourgeoisie durch die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten  soweit zu unterdrücken ist, dass sie keine konterrevolutionären Bestrebungen umsetzen kann.

Dazu bedarf es eines Bewußtseinsbildungsprozesses in der Arbeiterklasse und an dieser Stelle kommen wir nicht voran in Deutschland.
Es gibt ja doch ziemlich beharrlich etliche zarte Pflänzchen  in Lateinamerika und in China, die auf eine Abschaffung des Kapitalismus und den Aufbau des Sozialismus zielen. Übrigens hat Fidel Castro am 13. Aug. seinen 90. Geburtstag und die junge Welt, die marxistische tageszeitung, wird ihm zu Ehren 90 Großwandplakate, mit "Danke, Fidel" in Großstädten Deutschlands aufhängen lassen. Fidel Castro ist ein ganz großartiger Revolutionsführer.

Ob die Ablösung des Kapitalismus noch rechtzeitig kommt, bevor uns dieser zugrunde gerichtet hat oder unseren Planeten gleich noch mit, das kann ich nicht sagen.

Ich lebe und arbeite aber schon mein ganzes Leben dafür, eine menschlichere Gesellschaft zu schaffen und ich weiß, dass es sehr vielen anderen ebenso geht.

Im Moment geht es bei uns hier nicht darum, den Kapitalismus abzuschaffen. Darüber können wir debattieren, Theorien aufstellen, träumen ... das liegt in der Ferne. Der Arbeiterklasse fehlt es bei uns an jeglichem Bewußtsein..

Im Moment geht es hier um Abwehrkämpfe, den Neoliberalismus zu kritisieren, Rassismus und faschismus zu bekämpfen und gegen den Krieg zu kämpfen.

Ob einzelne Aktivisten für sich mehr die Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, die Arbeit in Bürgerinitiativen oder Umweltverbänden oder im Strassen- und Guerillakampf sehen, ist völlig egal, jede und jeder wird gebraucht!

Auch z.B. die Solidarität mit den politischen Gefangenen ist sehr wichtig. Im Moment sind in München seit ein oder 2 Wochen 10 Aktivisten der TKP/ML angeklagt, also Aktivisten, die für die Befreiung des kurdischen Volkes vom Joch des türkischen Faschismus kämpfen.

Ich stamme aus der DDR und mir wurde gelehrt, dass die Solidarität die schärfste Waffe im Kampf gegen den Imperialismus ist. Solidarität mit dem sozialistischen Kuba und den anderen sozialistischen Ländern, Solidarität mit den Kurden, gegen die der türkische Staat einen Vernichtungsfeldzug führrt und wiederholt Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht, Solidarität ,mit den Palästinensern, Solidarität mit den Flüchtlinmgen weltweit ...

Du hast Recht! Der Alltag eines lohnabhängig Beschäftigten oder gar Erwerbslosen ist, gelinde gesagt, großer Mist! Die Bedingungen sind verheerend ... mit Menschlichkeit und Menschenwürde hat das alles schon lange nichts mehr zu tun.

Ich will Dir aber zeigen, dass ich dennoch optimistisch bin. Es ist nicht so, dass es keine Gegenwehr gäbe und es ist auch nicht so, dass man sich nicht konstruktiv und zielführend dort einbringen könnte, wo man seinen Platz sieht und ansonsten bin ich auch immer ganz nah bei Lenin, der da gesagt hat: "Lernen, lernen, lernen" Er hat die Klugheit, Intelligenz als Voraussetzung für das Gelingen der sozialistischen Revolution angesehen. Bin auch dabei und versuche jeden Tag, dazuzulernen und dem Gegner voraus zu sein.

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

es sind sicher verschiedene gründe denkbar, einer ist aber eben ganz herausragend.

Das Dritte Reich, also die deutschen faschisten, haben zwischen 1933 und 1945 eine fürchterliche Diktatur in Deutschland betrieben und massenhaft, also -zig Millionen (!!!) Menschen, oft auf instru-ähnliche Weise, ermordet
Deutschland hat mit seinem imperialistischen Raub- und Eroberungskrieg Angst und Schrecken über Europa und weit darüberhinaus verbreitet.

Heute vor 6 Tagen war der 22. Juni 2016, es war der 75. Jahrestag der Überfalls der faschistischen Wehrmacht auf die Sowjetunion. Von der Sowjetunion wurde dieser Krieg der Große Vaterländische Krieg bgenannt. In diesem Krieg haben die deutschen Faschisten mehr als 26 Millionen Bürger der Sowjetunion ermordet, das entsprach etwa 15% der Gesamtbevölkerung der Sowjetunion. In diesem Krieg wurde etwa 30% des gesamten Volksvermögens durch die deutschen Faschisten vernichtet, darunter z.B. mehr als 70.000 Kleinstädte.
Sehr sehr viele Menschen wurden auf bestialische Weise ermordet.

Deutschland führt heute schon wieder weltweit Krieg, erobert Länder, ermordet Menschen, strebt eine Neuaufteilung der Welt an, hetzt gegen Rußland, obwohl es genau umgekehrt sein müßte.

Ganz sicher spielen diese Verbrechen des deutschen Faschismus in der Zeit des Dritten Reiches eine ganz entscheidende Rolle bei dem Hass gegen Deutsche, aber ganz sicher auch das heutige imperialistische Großm,achtstreben, die allgemein weit verbreitete große Schnauze und nicht zuletzt, dass eben auch deutsche Konzerne prächtig dazu beitragen, in aller Welt die Länder und die Umwelt zu zerstören, die Länder zu kolonisieren, die Menschen, Umwelt und Natur auszubeuten bis zum geht nicht mehr ...

Mit den Deutschen hat das an sich nichts zu tun. Das Problem ist der deutsche Imperialismus, der nach immer noch mehr Profit und Macht strebt.

Viele Grüße  Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

die EU befindet sich in einer Vielzahl von Krisen:
* eine beispiellose Wirtschaftskrise, die von riesigen Wettbewerbsunterschieden zwischen Deutschland und den südlichen EU-Ländern geprägt ist, wobei dabei in Deutschland die Überproduktion so riesig groß und völlig unbeherrschbar ist.
* eine Finanzkrise, mit Verschuldungssalden, die phantastische Ausmaße angenommen haben und auch bei den Bürgern der Eindruck entsteht, es käme auf 100 Milliarden gar nicht an, wobei aber eben allein diese Zahl so riesig groß ist, dass sich dies als Geldbetrag dme menschlichen Vorstellungsvermögen entzieht.
* eine Demokratiekrise. Die Herrschenden in der EU führen sich auf wie Monarchen. Wenn ihnen eine Entscheidung des Volkes nicht paßt, wied sie schlicht für nichtig erklärt. Die Herrschenden sind so abgehoben ..., die Finanzoligarchie hat alles ganz fest im Griff, während die Polit-Fuzzis in der EU und in den einzelnen Ländern ihre Agenten, billige Dreigroschen-Jungen sind.
Die Finanzoligarchie übt praktisch eine Form der Finanz-Diktatur aus.
* Eine soziale Krise. Die Verwerfungen im sozialen Bereich sind so extrem, so unvorstellbar die Armut einer ganz breiten Masse der Bevölkerung, der ein schier astronomischer Reichtum in den Händen ganz weniger gegenüber steht. Die Armut ist nicht nur bei den Rentnern verbreitet, auch bei Arbeitnehmern, die einem Niedriglohn-Job nachgehen, bei Erwerbslosen und da vor allem Alleinerziehende. Auch bei Kindern in Deutschland ist die Armut weit verbreitet, Kinder, die kein Pausenbrot mit in der Schule haben, sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. In Berlin lebt fast ein Drittel aller Kinder (!!!) von Hartz IV, in Sachsen-Anhalt fast ein Viertel.
Im vorigen Jahr wurden 16.000 Jugendliche, die Hartz IV-Leistungen beziehen vollsanktioniert vom Jobcenter, weil sie einen termin vergessen oder nicht genügend Bewerbungen geschrieben haben oder einfach ein falsches Wort zur falschen Zeit am falschen Ort, was dem Sachbearbeiter nicht gefiel. Die Kinder und Jugendlichen können sich ja gar nicht wehren, sie verstehen ja gar nicht, was dieser ganze Rotz überhaupt soll.
* eine politische Krise, bedingt durch die ungezählten militärischen Konflikte, in die Länder der EU verwickelt sind. Es geht um die Neuaufteilung der Welt. Die EU ist ein Kriegsbündnis, einer der aggressivsten Faktoren auf der Welt.

Reichen Dir diese aufgezählten Krisen vorläufig?
Bin noch lange nicht am Ende.. Nehmen wir nur die Krisen in der Bildung, wie auch in der Finanzierung des Gesundheitswesens ... oder die Krisae in der Pflegebranche ...
Die Krise des kapitalistischen Systems hat alle gesellschaftlichen Bereiche und Bevölkerungsteile erfaßt. Es gibt keine Nischen mehr. Der ganze neoliberale Mist, der uns immer vorgegaukelt wird, ist am Ende!

Wieso konkret vor allem Rentner in Großbritannien für den Ausstieg gestimmt haben, wissen wir immer noch nicht. Die EU hat ja aber nur indirekten Einfluß auf die Höhe der Renten. Ich weiß es, ehrlich gesagt auch nicht. Die möglichen Gründe sind aber so zahlreich und flächendeckend, komplex und auch tlw. nur schwer auseinanderzuhalten.

Die EU ist nicht nur ein Kriegsbündnis, sondern auch ein Brutkasten für Rassismus und faschismus, Rechtspopulismus, wie es so schön heißt. Durch diese zahlreichen Krisen, die sich oft gegenseitig beeinflussen, wird dieses menschenverachtende Gedankengut gefördert und dann kommen deutsche Schlapphüte, die das toll finden und diesen Dreck nicht nur finanzieren und organisieren, sondern auch noch mitmachen.

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

mit der Formulierung ist die Inszenierung der Agenda 2010 geemint, mit der ein ganz gewaltiger Sozialabbau und ein ganz großes Lohnsenkungsprogramm eingeführt wurde.

Dies hat u.a. auch dazu geführt, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen im europäischen Vergleich so stark zugenommen hat, dass es zu einer weiteren Überschwemmung der südlichen EU-Länder mit deutschen Waren gekommen war und die deutschen Banken haben das alles, ohne hinzusehen, finanziert.

Später konnten die Länder diese Warenflut nicht mehr finanzieren, waren überschuldet, und dann ging das ganz große Jammern der deutschen Banken um ihr Geld los und nun bekommen diese Länder, im Moment vor allem weiterhin Griechenland, sog. Hilfen, damit sie diese dann an die deutschen Banken weiterreichen und die wiederum kommen vor Lachen nicht in den Schlaf!

Dieses heftige Erstarken der Wettbewerbsfähigkeit deutschen Kapitalisten hat aber auch zu einem sehr massiven Anstieg der Militaärmacht des deutschen Staates geführt. Hieran ist besonders anschaulich zu erkennen, dass der deutsche Imperialismus wirtschaftliche Stärke auf dem schnellsten Wege in militärische Macht umsetzt. Deshalb bin ich dafür und rufe dazu auf, Deutschland wirtschaftlich zu schwächen.

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

das sind alle diejenigen Wege, die ein Gläubiger gehen kann, um einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, ohne ein Gericht zu bem,ühen.

Da gibt es sehr viele Möglichkeiten:
aussergerichtliche Mahnungen schreiben, Zahlungsvereinbarungen anbieten und schließen, Telefoninkasso, den Schuldner mit oder auch ohne Termin persönlich aufsuchen und versuchen, mit ihm ins Gespräch zu kommen, Besicherungen der Forderung vereinbaren (Abtretung, Garantie, Bürgschaft, Siceherungsübereignung) oder auch evt. Verrechnung von Forderungen vereinbaren. 

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

was Du schreibst ist unverständlich, da geht sehr viel durcheinander. Gegen einen Mahnbescheid kann man nur Widerspruch einlegen; gegen den Vollstreckungsbescheid hingegen Einspruch.

Dies nur am Rande.

Deine Frage ist nur zu beantworten, wenn Du haarklein schilderst , wann er was geschrieben und geltend gemacht hat. In der Überschrift hast Du von Inkassokosten geschrieben, um die es aber im text nicht mehr geht. Da geht es nur noch um den Anwalt. Wenn Inkassokosten neben den Anwaltsgebühren stehen, kann es sein, dass da etwas fragwürdig ist.

Ich empfehle eine grobe Linie. Wenn Du das bezahlt hast, was im Mahnverfahren geltend gemacht worden war, bist Du schonmal ganz schön sehr auf der sicheren Seite.

Wenn er jetzt noch weitere Gebühren geltend macht, würde ich ihn zunächst auffordern, konkret darzulegen, wie die sich ergeben und wie sie sich zu den bereits gezahlten, die im Mahnverfahren bereits geltend gemacht worden waren, verhalten.

Es kann schon sein, dass er dann hier mit irgendwelchen Ausflüchten und Schutzbehauptungen kommt, wofür die 400,00 EUR seien. Das kann man dann aber nur sehr konkret und detailliert beantworten.

Aufgrund des Wortlautes Deiner Frage kann man nur eine ziemlich allgemeine und unkonkrete Antwort geben.

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

natürlich darfst Du die Schuldnerin zu Hause oder  - bedingt -  auch am Arbeitsplatz aufsuchen. Das hat auch mit dem Verleugnen am Telefon nichts zu tun, da dies ohenhin nicht justitiabel ist.

Du mußt aber eben wirklich sehr aufpassen, dass Du Dich deeskalierend verhältst und nicht in ein ungünstiges Licht gerätst. Der Übergang zur Nätigung, Bedrohung und zum Hausfriedensbruch ist fließend. Man braucht eine gewisse Prfessionalität dafür. Das kann nicht jede/r machen.

Bin selbst weit über 20 Jahre in so einem Beruf tätig. Mir eilt ein gewisser abschreckender Ruf voraus. Mein Geheimnis besteht darin, dass ich alles so bißchen ins Lächerliche ziehe, also immer sehr viel Humor habe und dem Schuldner zu verstehen gebe, dass ich ihn so akzeptiere, wie er ist. In der Sache, was die "Vollstreckerei" selbst betrifft habe ich noch einige andere andere Geheimnisse, die ich hier nicht alle aufschreiben kann. Es ist auch sehr komplex und im Grunde sehr vorteilhaft, wenn man in der Juristerei nicht so ganz neu ist.

Eine Sache ist aber ganz grundsätzlich wichtig. Egal worüber Du mit der Schuldnerin sprichst, sie verrät immer etwas über sich dabei. Du mußt es nur finden und richtig auslegen. Also auch Menschenkenntnis und Psychologie haben mir immer viel geholfen. Wenn es beim Schuldnerums Bezahlen geht, ist dies keine rationale Entscheidung im Kopf, sondern eine Bauchentscheidung.

Dies sind einige sehr wichtige Grundsätze, die man kennen und ständig im Blick haben muß.

Am Arbeitsplatz kann man den Schuldner nur sehr eingeschränkt aufsuchen, da die Zeit, die er dort verbringt, nicht ihm gehört, sondern seinem Arbeitgeber.
Wenn Du es übertreibst, verliert der Schuldner seine Arbeit und hätte einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen Dich und im Übrigen setzt Du Dich moralisch sehr stark ins Unrecht. Ich weiß auch nicht, ob Du noch schlafen könntest, wenn jemand wegen Dir seine Arbeit verloren hat.

Es ist also eine grundsätzlich andere Sache, ob Du den Schuldner zu Hause aufsuchst oder am Arbeitsplatz. Du mußt also auch Verantwortung übernehmen.

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

den Unterhaltsvorschuss mußt Du zurückzahlen. Er wird dem Kind nur gewährt, wenn die bzw. der Erziehungsberechtigte vorher erklärt, dass der Anspruch auf Zahlung von Unterhalt vom Kind auf das Amt übergehen soll. Der Jurist bezeichnet dies als Anspruchsübergang.

Gläubiger ist das Amt zbd von Gesetzes wegen geben die sich mit fast allem zufrieden, wenn Du guten Willen zeigst, ernsthaft gutwillig bist.

Nur mal einen heißen Tipp am Rande.Der Unterhaltsvorschuss ist eine ganz normale Forderung, wie jede andere auch und verjährt demzufolge nach 3 Jahren. Also der Unterhaltsvorshcuss, der in diesem Jahr gezahlt wird, verjährt voraussichtlich am 31. Dez. 2019.

Das ist für Dich eine total geile Chance. Wenn Du das Amt dazu bringst, nicht so ernsthaft über Dich nachzudenken, kannst Du einfach aus der Sache wieder rauskommen. Du mußt Dich zu strengster Disziplin und äußerster Konsequenz zu Dir selbst zwingen.

Überlege Dir ganz realistisch, von welchem Geldbetrag Du Dich auf lange Zeit im Voraus jeden Monat trennen kannst und zahle dden an das Amt oder die Ämter. Außerdem solltest Du ihnen detailliert Deine Einkommens- und Vermögenssituation offen legen, aber ehrlich bitteschön!

Dies könnte zwei Vorteile haben.
Erstens - das Amt läßt Dich wahrscheinlich in Ruhe vor Vollziehern und alles sowas ... 

Zweitens - kann es sein, dass das Amt die gerichtliche Geltendmachung vor Eintritt der Verjährung mehr oder weniger absichtlich geltend zu machen "vergißt". Der Unterhaltsvorschuß ist eine Leistung des Bundes und wird von den Kommunen ausgezahlt. Den Kommunen ist es i.a.R. egal, wie die Kasse des Bundes steht, aber dort arbeiten auch nur Menschen und wenn Du Dich anständig verhältst, pflichtbewußt und den Leuten im Amt das Leben nicht schwerer machst, als es ohnehn schon ist, werden die sich auch fragen, wozu sie den  Unterhaltsvorschuss gerichtlich geltend machen sollen. Wenn das Dein Ziel werden würde, gib Dir Mühe!

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort

Hallo,

mit der Freiheit habe ich es nicht so, die mir der Waldfrosch10 in seinem Kommentar reingeschrieben hat.

Das Wort "Freiheit" ist von den bourgeoisieren Schwätzern so breitgelatscht und eben auch völlig in der Bedeutung verändert im Laufe der Zeit.

Wenn die Bourgeoisie von Freiheit spricht, meint sie die Freiheit der Unternehmer zur grenzenlosen Ausbeutung der lohnabhängig Beschäftigten und die Freiheit der Unternehmer zur maßlosen und völlig demagogischen Abzockerei der Verbraucher und des Staates. Den Staat schreibe ich jetzt hier absichtlich mit dazu, weil ich eben heute in der junge Welt gelesen habe, wie der Stromkonzern RWE die Stilllegung des Atomkraftwerkes Biblis vom Gericht als rechtswidrig (!!!) hat qualifizieren lassen und nun Schadensersatz in 3-stelliger Millionenhöhe verlangt. Das Ding haut mal wieder dem Faß den Boden raus!

Es ist eine infernalische Dreistigkeit, dass die Atomfuzzis erst jahrzehntelang diesen Dreck überall verbreiten und wenn die Gemeinschaft dem ein Ende setzen will, verlangt diese Bande auch noch Schadensersatz.

Selbst wenn es entsprechende Gesetze gäbe, wäre dies nicht in ein angemessenes Urteil zu fassen, weil dieser Vorgang einfach jegliches Vorstellungsvermögen übersteigt.

Deshalb sage ich dazu eben auch ganz radikal: Enteignen und sofort vergesellschaften!

Wenn die Produktionsmittel vergesellschaftet werden, ist das die Freiheit, die ich favorisiere!

Viele Grüße Vollstreckerin

...zur Antwort