Fahrschule rückt Anzahlung nicht raus.?
Hi folgebdes Problem.
Ich habe Anfang Januar 2025 bei einer Fahrschule einen Ausbildungsvertrag unterschrieben bzw einen Fahrschulwechsel gemacht. Nun hatte ich schonmal eine Anzahlung von 900€ gemacht. Durch meine momentane Gesundheit kann ich den Führerschein auf nicht absehbarer Zeit erst mal nicht machen. Nun hatte ich mucj erst einmal per Telefon und per mail bei der Fahrschule gemeldet und angefragt wie es aussieht mit einer Rückzahlung der Anzahlung. Leider bekam ich zurhören, das ich kein Geld zurück bekomme es sei den ich würde eine ärztliche Bescheinigung abgeben bzw besorgen. Nun hab ich eine Bescheinigung bekommen das aus Fachorthopädischer Sicht der Führerschein ausgesetzt werden sollte. Nun habe ich mich erneut bei der Fahrschule gemeldet umd bekam zu hören das ich ein Artest brauche wo drin steht das ich den Führerschein gar nicht machen darf sonst würde es kein Geld zurück geben. Nun muss ich ehrlich sein und muss erwähnen das ich als icj das gehört hatte kurz einen Aussetzer hatte und gesagt hatte das man mich mal am A..... lecken könne. Ich habe mich natürlich dafür entschuldigt aber die Fahrschule will das Geld nicht heraus geben.
Nun ust die Frage, darf die Fahrschule das Geld einfach behalten oder wie kann ich an das Geld kommen?
bei mir müsste punkt a zutreffen, da 7ch bei dwr Fahrstunde weder Theoriestunden nocj Fahrstunden hatte
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6 Antworten
Nun hab ich eine Bescheinigung bekommen das aus Fachorthopädischer Sicht der Führerschein ausgesetzt werden sollte.
Das ist ausreichend, es bedarf kein Attest welches bescheinigt, dass generell keine Fahrerlaubnis erworben werden darf/kann.
umd bekam zu hören das ich ein Artest brauche wo drin steht das ich den Führerschein gar nicht machen darf sonst würde es kein Geld zurück geben.
Wie oben geschrieben ist das nicht richtig. Möglich das es im Vertrag irgendeinen Paragraphen gibt mit welchem sich die Fahrschule abgesichert hat, aber ob diese rechtens ist müsste geprüft werden.
Wenn du vom Arzt attestiert bekommst, dass du die Ausbildung derzeit nicht durchführen kannst, dann ist dies eine ausreichende Begründung.
Das in meinen Augen Beste was du jetzt tun kannst wäre mal beim Verbraucherschutz anzuklopfen und dort Rat zu suchen. Die können nötigenfalls auch rechtliche Unterstützung bieten.
Wie weit das aber mit der Rückzahlung funktioniert kann ich so nicht näher beurteilen. Einen gewissen Betrag darf die Fahrschule einbehalten, ob das jetzt 1/3 oder 1/5 ist kann ich nicht sagen. Für gewöhnlich ist die Rückzahlung an Fristen gekoppelt und kündigt man 6 Wochen nach Vertragsabschluss/Ausbildungsbeginn, dann darf die Fahrschule 3/3 einbehalten und muss nur Gelder für bspw. vorausbezahlte Fahrstunden erstatten.
Das klärst du aber auch eher mal mit dem Verbraucherschutz, da wirst du alles ans Infos bekommen was du brauchst.
Eine Gebühr bei Kündigung kann echtens sein, diese am Grundbetrag festzumachen ist jedoch nicht ohne weiteres zulässig, denn dann unterscheiden sich womöglich Kosten ohne dass dies zu rechtfertigen wäre.
Ich sehe den Paragraphen somit als unzulässig an, womit dieser generell ungültig wäre und du nichts zahlen müsstest.
Was einbehalten werden dürfte wären tatsächlich entstandene Kosten durch die vorzeitige Kündigung. Diese möge man dir vorrechnen.
Eine Vertragsstrafe dürfte nur rechtens sein, wenn ein Verschulden deinerseits vorliegt, was aber nicht der Fall ist.
Punkt a trifft nicht zu, da dieser sich nur auf eine Kündigung durch die Fahrschule bezieht. Hier wäre der vorherige Punkt interessant, in welchen Fällen man als Fahrschüler/Kunde den Vertrag kündigen kann
Ohne klare Vereinbarung im Vertrag dürfen sie das Geld wohl nicht einfach behalten.
Ich würde notfalls rechtlich auf Rückzahlung klagen, besonders wenn du ein ärztliches Attest vorgelegt hast.
Ja im Artest steht nur das ich den Gührerschein vorläufig nicht machen darf und das macht mir Sorgen
Was steht denn im Ausbildungsvertrag bzgl. Grundgebühr etc.?
Dann dürfte die Sache klar sein (ohne dass ich jetzt weitere Details aus dem Vertrag kenne): Dann stehen der Fahrschule 180 € vom Grundbetrag zu. Wie hoch ist der? Doch nicht 900 €, oder...?
Einschreiben schicken mit der freundlichen Aufforderung, 4/5 innerhalb von 2 Wochen an dich zu überweisen. Bankverbindung nicht vergessen. Wenn erfolglos Mahnung hinterherschicken mit der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird.
Das alles unter der Voraussetzung, dass du im Recht bist.
Du könntest deine Frage durch ein Foto des entsprechenden Passus des Vertrags ergänzen, wäre vielleicht hilfreich.
Nein die Gesammte Anzahlung war 900 der Grundbetrag 200
Im Vertrag steht das denen nur 1/5 vom Grundbeteag zusteht, da ich ich bei denen keine Theorie usw hatte.