Fahrschule rückt Anzahlung nicht raus.?


29.04.2025, 22:04

bei mir müsste punkt a zutreffen, da 7ch bei dwr Fahrstunde weder Theoriestunden nocj Fahrstunden hatte


29.04.2025, 22:33

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6 Antworten

Nun hab ich eine Bescheinigung bekommen das aus Fachorthopädischer Sicht der Führerschein ausgesetzt werden sollte.

Das ist ausreichend, es bedarf kein Attest welches bescheinigt, dass generell keine Fahrerlaubnis erworben werden darf/kann.

umd bekam zu hören das ich ein Artest brauche wo drin steht das ich den Führerschein gar nicht machen darf sonst würde es kein Geld zurück geben.

Wie oben geschrieben ist das nicht richtig. Möglich das es im Vertrag irgendeinen Paragraphen gibt mit welchem sich die Fahrschule abgesichert hat, aber ob diese rechtens ist müsste geprüft werden.

Wenn du vom Arzt attestiert bekommst, dass du die Ausbildung derzeit nicht durchführen kannst, dann ist dies eine ausreichende Begründung.

Das in meinen Augen Beste was du jetzt tun kannst wäre mal beim Verbraucherschutz anzuklopfen und dort Rat zu suchen. Die können nötigenfalls auch rechtliche Unterstützung bieten.

Wie weit das aber mit der Rückzahlung funktioniert kann ich so nicht näher beurteilen. Einen gewissen Betrag darf die Fahrschule einbehalten, ob das jetzt 1/3 oder 1/5 ist kann ich nicht sagen. Für gewöhnlich ist die Rückzahlung an Fristen gekoppelt und kündigt man 6 Wochen nach Vertragsabschluss/Ausbildungsbeginn, dann darf die Fahrschule 3/3 einbehalten und muss nur Gelder für bspw. vorausbezahlte Fahrstunden erstatten.

Das klärst du aber auch eher mal mit dem Verbraucherschutz, da wirst du alles ans Infos bekommen was du brauchst.

Eine Gebühr bei Kündigung kann echtens sein, diese am Grundbetrag festzumachen ist jedoch nicht ohne weiteres zulässig, denn dann unterscheiden sich womöglich Kosten ohne dass dies zu rechtfertigen wäre.
Ich sehe den Paragraphen somit als unzulässig an, womit dieser generell ungültig wäre und du nichts zahlen müsstest.

Was einbehalten werden dürfte wären tatsächlich entstandene Kosten durch die vorzeitige Kündigung. Diese möge man dir vorrechnen.
Eine Vertragsstrafe dürfte nur rechtens sein, wenn ein Verschulden deinerseits vorliegt, was aber nicht der Fall ist.


Knallkopf796 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 11:37

Ah ok danke

Punkt a trifft nicht zu, da dieser sich nur auf eine Kündigung durch die Fahrschule bezieht. Hier wäre der vorherige Punkt interessant, in welchen Fällen man als Fahrschüler/Kunde den Vertrag kündigen kann


Knallkopf796 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 22:34

So habs Foto mal hinzugefügt

Ohne klare Vereinbarung im Vertrag dürfen sie das Geld wohl nicht einfach behalten.

Ich würde notfalls rechtlich auf Rückzahlung klagen, besonders wenn du ein ärztliches Attest vorgelegt hast.

Woher ich das weiß:Hobby – Keine Rechtsberatung

Knallkopf796 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 21:10

Ja im Artest steht nur das ich den Gührerschein vorläufig nicht machen darf und das macht mir Sorgen

Was steht denn im Ausbildungsvertrag bzgl. Grundgebühr etc.?


Knallkopf796 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 21:21

Im Vertrag steht das denen nur 1/5 vom Grundbeteag zusteht, da ich ich bei denen keine Theorie usw hatte.

DaKaBo  29.04.2025, 21:50
@Knallkopf796

Dann dürfte die Sache klar sein (ohne dass ich jetzt weitere Details aus dem Vertrag kenne): Dann stehen der Fahrschule 180 € vom Grundbetrag zu. Wie hoch ist der? Doch nicht 900 €, oder...?

Einschreiben schicken mit der freundlichen Aufforderung, 4/5 innerhalb von 2 Wochen an dich zu überweisen. Bankverbindung nicht vergessen. Wenn erfolglos Mahnung hinterherschicken mit der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird.

Das alles unter der Voraussetzung, dass du im Recht bist.

Du könntest deine Frage durch ein Foto des entsprechenden Passus des Vertrags ergänzen, wäre vielleicht hilfreich.

Knallkopf796 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 22:01
@DaKaBo

Nein die Gesammte Anzahlung war 900 der Grundbetrag 200