Fahrerlaubnis? Führerschein?

5 Antworten

Also, über Mitarbeitende der Führerscheinbehörde kann man vieles sagen, aber Sachverständige sind sie sicherlich nicht. 🤣

In dem Fall hat er aber leider Recht. § 20 FeV regelt eindeutig, dass die Vorschriften der Ersterteilung anzuwenden sind. Zwar konnte auf eine erneute Prüfung verzichtet werden, aber ansonsten bist du so gestellt, als hättest du nie eine Fahrerlaubnis gehabt, denn die bisherige ist erloschen.

Wenn du jetzt Probleme wegen eines Leihwagens oder der Versicherung hast, kannst du dir von der Behörde eine Vorbesitzbescheinigung ausstellen lassen, die auch frühere Fahrerlaubniszeiten beinhalten kann. Diese Bescheinigung dürfte gebührenpflichtig sein.

Auch wenn die Antwort erst nach 7 Monaten kommt, vielleicht kannst du noch etwas damit anfangen. 🙂

§ 20 FeV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Kurz und knapp: Nein.

Die Daten auf dem Führerschein müssen schließlich den Tatsachen / der Wahrheit entsprechen.

Nein, das kann man natürlich nicht ändern. Das ist ein offizielles Dokument und kein Wunschkonzert

Kann man das ändern lassen?

Klar, fahr einfach nochmal besoffen und lasse dich erwischen.

Naja, noch mal besoffen fahren und erwischen lassen, dann steht nächstes (oder übernächstes) Jahr ein anderes Datum drauf.