Fachabitur abbrechen darf ich das? Wichtig.. Danke..
Hallo, ich mach nun seit 1 1/2 Jahren mein Fachabitur an einer Berufsschule! Bin total unzufrieden damit und es bringt mir nichts. Habe schlechte Noten und finde somit auch keine Ausbildung. Ich bin mir absolut sicher, dass ich so nicht durchs Fachabitur komme, daher möchte ich gerne abbrechen. Ja, ich weiß so kurz vor den Prüfungen echt schwachsinnig. Jedoch hab ich ein sicheres Jobangebot (keine Ausbildung sondern Vollzeit anstellung) gerade in dem Beruf wo ich hinmöchte und wo ich seit 1 1/2 Jahren auch Ferienjobs mache. Ich bin damit total zufrieden und möchte da sehr gerne hin! Um die Frage "Kannst du da nicht eine Ausbildung machen?" schonmal vorher zu klären. Nein, kann ich nicht würde mir aber auch nicht viel bringen! Und dahingehend hab ich mir auch schon viele gedanken gemacht. Ich bin mir sicher, dass ich das Jobangebot annehme und abbreche. Jedoch gibts da was was mir Gedanken macht.
Nunja jetzt mal zu der Frage: Ich habe gehört, dass ich nicht so einfach abbrechen kann, weil ich nun in diesem Halbjahr 18 geworden bin und ich müsste dieses Jahr jetzt noch zuende machen. Stimmt das so? Ich kann mir das nicht vorstellen immerhin hab ich meine 10 Schulpflichtjahre abgeschlossen.
Zusätzlich noch die Frage.. Könnte ich dann nicht einfach zum Halbjahr abbrechen? Kann ja sein, dass man irgendwie nicht mittendrin aufhören kann o.ä.
Das wäre mir echt wichtig wenn sich da jemand auskennt oder sowas ähnliches hatte..
6 Antworten
Um die Frage beantworten zu können, müssen wir wissen, in welchem Bundesland du wohnst. Das ist nämlich sehr unterschiedlich geregelt - die Schulpflicht ist wirklich überall anders!
In NRW gibt es ein extra Schulpflichtgesetz. Danach umfasst die Schulpflicht zwei Teile: Erstens die Vollzeitschulpflicht - die hast du erfüllt - und zweitens die Berufsschulpflicht. Und da gilt:
(2) Die Berufsschulpflicht dauert für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem der Schüler das achtzehnte Lebensjahr vollendet. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann einen Berufsschulpflichtigen, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, vom weiteren Besuch der Berufsschule befreien.
Grundsätzlich ist das also genau so, du bist noch bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig. Und da das Halbjahr nur noch sechs Monate dauert und du dann einen besseren Abschluss hast, wird die Schulaufsichtsbehörde auch kaum eine Befreiung aussprechen... aber versuchen kannst du das ja. Wäre der Job denn auf jeden Fall weg, wenn du erst in sechs Monaten anfangen kannst? Und was machst Du ohne Ausbildung, wenn in 5 Jahren das Unternehmen pleite geht - dann stehst du sehr dumm da.
Zuerstmal noch eine Frage. Das erste Halbjahr endet ja nun im Februar und da gibt es keine Möglichkeit zum Halbjahr zu gehen?
Also die brauchen zum 1. bzw 2.4. jemanden und die wussten, dass ich da unbedingt hin möchte und haben sich dann unter mehreren auch für mich entschieden, weil ich schließlich schon alles kann. Ich bin mir sicher, dass dann der Job weg ist auch wenn denen das dann wahrscheinlich auch leid tun würde aber dafür können sie ja nichts.
Es gibt eine Möglichkeit eine Prüfung der IHK zu machen. Wenn man in einem Beruf 1 1/2 Jahre länger arbeitet als die Ausbildung ist also in dem Fall müsste ich dann 4 1/2 Jahre in einem Beruf arbeiten kann man eine Prüfung der IHK absolvieren und ist somit ausgebildet. Mir ist natürlich bewusst, dass dies auch nicht einfach wird, da ich den Schulstoff, den man in der Prüfung braucht selbst nachholen muss aber da gibt es Kurse für etc. die ich dann in Anspruch nehmen würde.
Ich habs mir echt sehr lange schon überlegt. Ich bin zum entschluss gekommen, dass das das beste für mich wäre, da ich derzeit keine Ausbildung finde.
Nein, das Gesetz sagt ja ausdrücklich, dass Du bis zum Ende des Schuljahres schulfplichtig bist, nicht bis zum Ende des Halbjahres. Ich kann dich ja verstehen - aber du setzt wirklich alles auf eine Karte, das ist nicht gut.
Hallo,
da Du nach der Schulpflicht auch berufsschulpflichtig bist darfst Du nicht mitten in dem Jahr abbrechen.
Und auch wenn du es nicht gerne hörst: es gibt Leute die es hinterher bereut haben, nie Abi gemacht zu haben. Zieh es durch und gut is. Du musst ja nicht studieren, aber eine Ausbildung ist mit einer abgebrochenen Schule auch nicht gut zu bekommen. Irgendwann rächt es sich wenn man keine Ausbildung hat. Spätestens wenn Du den Job verlierst und einen neuen suchst - Kart4 lässt grüßen...
wenn Du jetzt Dein Abi machst kannst Du doch auch während dem Arbeitgehen ein Fernstudium machen.
Zum letzten mal. Ich bin mir sicher abzubrechen ich werde es nicht bereuen und ich werde auch eine Ausbildung in dem Beruf abschließen nur auf eine andere Art und Weise. Ich habe nicht nach eurer Meinung gefragt wie ihr das findet, dass ich abbreche und ich brauch auch keine Belehrungen ich bin Alt genug und habs mir gut genug überlegt. Ich wollte einzig und allein wissen wie die gesetzlage da aussieht dafür danke für den Rest eher danke, dass ich mich wiedereinmal über die Antwort aufregen musste.
Oh Man dann les doch nur den ersten Satz und da hast Du Deine Antwort. Wie kann man sich da nur so aufregen?
Und in 2 Jahren stellst Du hier die Frage wie Du zum Abi oder zu einer Ausbildung kommt...
Aber bitteschön, dass man sich hier die Zeit nimmt, Dir die rechtliche Seite darzustellen. Du bist verdammt undankbar und frech mit Deinen Kommentaren!
Nur komisch, dass es auch andere Leute hier unter den Kommentaren gibt die mir eine Antwort darauf gegeben haben und anscheinend den Sinn verstanden haben und bei denen hab ich dann auch nichts schlimmes zu sagen. ;-) Fraglich finde ich eher alle gleichzusetzen die ihr Abitur abbrechen wollen. Gibt auch Leute, so wie ich, die sich auch darüber Gedanken gemacht haben wie's weitergeht falls das alles nicht so läuft aber hauptsache erstmal alle auf eine Stufe stellen und schön abwerten ;-) Viel spaß noch weiterhin.
hallo,
du solltest 6 monate vor dem fachabitur nicht abbrechen, selbst wenn du nur mit 4,0 abschneidest besser als abgebrochen.
Oh mann und ich hab gedacht hier bekommt man mal antworten auf die gestellte Frage, trotzdem danke....
Du kannst ab 16 oder sogar 15, weiß es net genau, machen mit deinem leben was du willst, da besteht keine schulpflicht mehr. Allerdings, als ungelernter (d.h. keine Ausbildung) Arbeiter siehst du eher einer verarmten zukunft in die augen..
Setz dich hin und lern, versuch fachabi noch zu packen, damit haste zumindest die chance am ende noch zu studieren, wen du noch möchtest. 1 1/2 jahre in den sand setzen ist totaler käse...
Ich weiß, dass ich nicht studieren gehen werde, weil ich seit ich dort auf der Schule bin und da in dem Betrieb das erste mal gearbeitet hab genau dort hin will. Ich hab mir schon Gedanken darüber gemacht wie das ablaufen wird, schließlich ist mir bewusst, dass es ohne Ausbildung nicht grad toll wird. Aber es gibt Möglichkeiten trotzdem als ausgebildete Kraft zu zählen. Zwar erst 1 1/2 Jahre später als normal und mit Prüfung, bei der ich mir auch im klaren bin, dass dies nicht einfach wird, aber trotzdem im endeffekt später nicht ohne Ausbildung. Aber ich krieg diesen Job angeboten, die haben sich für mich entschieden und ich kann das einfach nicht ablehnen, weil das im grunde mein Traum war dort hin zu "dürfen". Das ist keine "mal eben" entscheidung wie manche hier wohl denken könnten. Vonwegen .. ich hab kein bock mehr und brech jetzt mal eben ab, weil ich was anderes hab. Ich hab mir das schon lang genug überlegt.
Wenn du dir das gut überlegt hast und der Meinung bist, dass es das beste für dich ist, dann solltest du es auch durchziehen, ganz klar. Und wenn du aussichten hast, nach 1 1/2 Jahren trotzdem noch als ausgebildete kraft zu zählen, dann umso besser.
Also, wie gesagt, du darfst abbrechen, wann immer du willst. Abitur ist ne absolut freiwillige sache. Viel erfolg bei deinem vorhaben ;)
Nein, man darf in NRW nicht einfach so abbrechen, wenn man das will, weil man in NRW nach den 10 Jahren Vollzeitschulpflicht auch noch berufsschulpflichtig ist.
Also 1 1/2 Jahre länger als diese normale Ausbildung und daraufhin muss ich dann ne Prüfung von der IHK machen und dann zählt man als ausgebildete Kraft.
Aber vielen dank für deine Antwort.. :)
in nordrhein-westpfahlen besteht 10jaehrige schulfplicht und 2 jahre berufsschulplicht oder vollzeitschule etc. das shisst auf jeden fall -du musst noch 6 monate zur schule!
ausnahmen erteilt die schulbehoerde . also kneif die hosenbacken zusammen und mache das jahr noch zu ende.
Nordrhein Westfalen