Exmatrikulation wegen beleidigung?
Sehr geehrte Community,
ich hatte mit einem Freund von früher Streit, wir haben uns online gestritten und im Eifer des Gefechts habe ich ihn unwissend über die wahre Bedeutung des Wortes als "Untermensch" bezeichnet (Ich dachte die Bedeutung ist Mensch unter dem Durchschnitt/niveaulos).
Daraufhin meinte er dass er einen Screenshot dieser Unterhaltung als E-Mail an meine Hochschule sendet und ich mit Konsequenzen rechnen muss. (Er ist kein Angehöriger der Hochschule/Student).
Kann die Hochschule wegen so etwas Maßnahmen ergreifen? Ich glaube zwar dass er mich damit nur ärgern wollte aber ich mache mir darüber jetzt trotzdem Gedanken.
Und bevor jetzt der Shitstorm über mich ergeht: Ich habe daraus gelernt niemals Worte zu verwenden, ohne ihre wahre Bedeutung zu kennen.
Vielen dank für eure Zeit!
Unknown21. =D
4 Antworten
Ein "exmatrikulationswürdiger" Vorfall läge meines Erachtens nur dann vor, wenn deine Äußerungen in irgendeiner Form dazu das Potential haben, den Hochschulbetrieb allgemein oder für einzelne Studierende zu stören. Und selbst dafür liegen die Hürden ziemlich hoch.
Was du privat in einer 1:1-Unterhaltung mit jemandem schreibst, der nicht der Hochschule angehört, interessiert die Hochschule nicht.
Beste Grüße!
Damit würde sich dein Freund vermutlich nur lächerlich machen. Du musst dir keine Sorgen machen, da passiert nichts.
Die Hochschule hat auch besseres zu tun als sich um eure Streitigkeiten zu kümmern.
Anonyme Verdächtigungen und Behauptungen interessieren eine Hochschule nicht.
Mach dir keine Gedanken, dass du wegen eines "Unwortes" gleich geext wirst, da muss schon Schwerwiegenderes vorliegen neben ungenügenden Leistungen natürlich!