Ex weigert sich Bilder von mir auf seinem Handy zu löschen?
Wir sind seit längerem nicht mehr zusammen, er hatte Mal Bilder von mir erhalten, zu dem Zeitpunkt hatte ich ihm das erlaubt. Ich hab ihn bereits vor einiger Zeit gebeten diese zu löschen, er meint aber nur "sein Handy, seine Entscheidung". Nach einer kleinen Auseinandersetzung hab ich ihn erneut darauf angesprochen und er nimmt mich weiterhin nicht für voll und weigert sich dieser Bitte nachzukommen.
Da ich aber diejenige auf den Bildern bin hab ich doch ein Anrecht darauf?
Mal davon abgesehen dass er mir auch was geschenkt hatte und es dann plötzlich zurück wollte und wenn ich der Bitte nicht nachkomme, das er sich dann bei "meinen Eltern meldet" 🙄 er hat es wiederbekommen aber warum darf ich nicht was ich möchte?
Ich weiß nicht mehr weiter
7 Antworten
Das ist schlimm. Er sollte das von sich aus tun. Sag ihm er soll es machen oder du musst zu Polizei und ihn anzeigen. Er hat 3 Tage Zeit
Endet eine Beziehung, müssen intime Fotos oder Videos des jeweiligen anderen gelöscht werden, wenn der Ex-Partner dies verlangt. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13.10.2015 hervor (Az.: VI ZR 271/14).
Konfrontiere ihn damit und wenn er dem nicht nachkommt, zeigst du ihn an.
bleibt die Frage was ein "intimes Bild" ist. Aber ja vermutlich hast du Recht.
Aus dem verlinkten Urteil zitiert:
- in unbekleidetem Zustand,
- in teilweise unbekleidetem Zustand, soweit der Intimbereich der Klägerin (Brust und/oder Geschlechtsteil) zu sehen ist,
- lediglich ganz oder teilweise nur mit Unterwäsche bekleidet,
- vor, während oder im Anschluss an den Geschlechtsverkehr,
Ja - aber an dem Punkt war ich zu faul nachzulesen^^ Wie ich unten schon sagte - ist nicht so, wie wenn ich mich da besonders gut auskenne. Und aktuell betrifft mich nichts davon, also interessierts mich auch weniger. Aber danke für deine Ausführungen. Immer nett wenn man nicht gleich beschimpft wird, wenn man was nicht weiß.
zu dem Zeitpunkt hatte ich ihm das erlaubt
Und damit ist es nicht so einfach, die Entscheidung rückgängig zu machen.
Das von #ghul666 zitierte BGH-Urteil ist zwar in der Richtung einschlägig, aber es stützt sich vor allem auf diesen Punkt:
... jedoch stärkt es das Recht am eigenen Bild von Ex-Partnern, welche befürchten müssen, dass intime Bildaufnahmen von ihnen nach einer Beziehung für Zwecke verwendet werden, für die die Aufnahmen nie vorgesehen waren.
Wenn das nicht gegeben ist, dann wird es extrem schwer.
Ich würde es trotzdem versuchen, ihm fünf Tage Zeit geben und eben auf dieses Urteil verweisen. Das Problem: Du kannst so oder so nie sicher sein, dass er sie nicht woanders speichert.
Anzeigen und der Polizei auch den Textverlauf vorzeigen als Beweis, dass er es nicht tut. Das nächste mal keinem private Bilder zuschicken.
Bin sicher hier gibts Leute die sich besser mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten auskennen aber ich "vermute", dass es nur ein Problem ist wenn er die Bilder weiterreicht. Damals warst du mit den Bildern wohl einverstanden. Ich weiß nicht, ob man die mit dem Grund "Recht am eigenen Bild" einfach zurückholen kann. Wäre aber möglich.
<- unwissende Vermutungen äussern: kann ich
Wird das auch überprüft? Es kann ja jeder behaupten "Habe ich jetzt gelöscht", ohne es gelöscht zu haben?