Ex weigert sich Bilder von mir auf seinem Handy zu löschen?

7 Antworten

Das ist schlimm. Er sollte das von sich aus tun. Sag ihm er soll es machen oder du musst zu Polizei und ihn anzeigen. Er hat 3 Tage Zeit

 zu dem Zeitpunkt hatte ich ihm das erlaubt

Und damit ist es nicht so einfach, die Entscheidung rückgängig zu machen.

Das von #ghul666 zitierte BGH-Urteil ist zwar in der Richtung einschlägig, aber es stützt sich vor allem auf diesen Punkt:

... jedoch stärkt es das Recht am eigenen Bild von Ex-Partnern, welche befürchten müssen, dass intime Bildaufnahmen von ihnen nach einer Beziehung für Zwecke verwendet werden, für die die Aufnahmen nie vorgesehen waren. 

Wenn das nicht gegeben ist, dann wird es extrem schwer.

Ich würde es trotzdem versuchen, ihm fünf Tage Zeit geben und eben auf dieses Urteil verweisen. Das Problem: Du kannst so oder so nie sicher sein, dass er sie nicht woanders speichert.

Endet eine Beziehungmüssen intime Fotos oder Videos des jeweiligen anderen gelöscht werden, wenn der Ex-Partner dies verlangt. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13.10.2015 hervor (Az.: VI ZR 271/14).

Quelle: https://se-legal.de/anspruch-auf-loeschung-intimer-fotos-nach-beziehungsende/#:~:text=Recht%20am%20eigenen%20Bild%3A%20Anspruch,VI%20ZR%20271%2F14).

Konfrontiere ihn damit und wenn er dem nicht nachkommt, zeigst du ihn an.

Kitharea  02.02.2023, 12:50

bleibt die Frage was ein "intimes Bild" ist. Aber ja vermutlich hast du Recht.

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ghul666  02.02.2023, 12:51
@Kitharea

Aus dem verlinkten Urteil zitiert:

- in unbekleidetem Zustand,

- in teilweise unbekleidetem Zustand, soweit der Intimbereich der Klägerin (Brust und/oder Geschlechtsteil) zu sehen ist,

- lediglich ganz oder teilweise nur mit Unterwäsche bekleidet,

- vor, während oder im Anschluss an den Geschlechtsverkehr,

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Kitharea  02.02.2023, 12:54
@ghul666

Ok. Ich klick hier nichts an sorry^^ Aber der TE hat nicht erwähnt um welche Art von Bildern es sich handelt. Bei intimen Bildern kann ich das Urteil verstehen - ich frage mich wie das bei "normalen" Bildern ist.

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ghul666  02.02.2023, 12:55
@Kitharea

Normale Bilder sind entweder noch nicht ausgeurteilt worden oder ich bin zu faul das Urteil rauszusuchen.

Normale Bilder werden aber vermutlich auch nicht das Problem sein.

Btw: Du siehst doch an der verlinkten URL, auf welche Seite der Link zeigt.

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Kitharea  02.02.2023, 12:59
@ghul666

Ja - aber an dem Punkt war ich zu faul nachzulesen^^ Wie ich unten schon sagte - ist nicht so, wie wenn ich mich da besonders gut auskenne. Und aktuell betrifft mich nichts davon, also interessierts mich auch weniger. Aber danke für deine Ausführungen. Immer nett wenn man nicht gleich beschimpft wird, wenn man was nicht weiß.

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Lunaa666  02.02.2023, 12:55

Wird das auch überprüft? Es kann ja jeder behaupten "Habe ich jetzt gelöscht", ohne es gelöscht zu haben?

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ghul666  02.02.2023, 12:58
@Lunaa666

Sollte sich etwas anderes herausstellen, wird halt eine Strafe fällig.

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tinalisatina  02.02.2023, 13:34

Ganz so einfach ist das nicht. Aber es ist ein gutes Druckmittel.

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Anzeigen und der Polizei auch den Textverlauf vorzeigen als Beweis, dass er es nicht tut. Das nächste mal keinem private Bilder zuschicken.

Bin sicher hier gibts Leute die sich besser mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten auskennen aber ich "vermute", dass es nur ein Problem ist wenn er die Bilder weiterreicht. Damals warst du mit den Bildern wohl einverstanden. Ich weiß nicht, ob man die mit dem Grund "Recht am eigenen Bild" einfach zurückholen kann. Wäre aber möglich.
<- unwissende Vermutungen äussern: kann ich

ghul666  02.02.2023, 12:49

Ja, vielleicht demnach auch für dich interessant. Siehe meine Antwort.

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