Erregung öffentlichen Ärgernisses auf eigenem Grundstück?
Meine Freundin besitzt eine Wohnung mit einem Balkon diesen man von einem Parkplatz eines Supermarktes gut sehen kann jetzt ist meine Frage wenn wir auf diessm Sex haben und gesehen werden wäre es Erregung öffentlichen Ärgernisses oder ist es egal weil es ihre wohnung ist?
9 Antworten
Auf dem Balkon wäre es natürlich Erregung öffentlches Ärgernis und damit eine Straftat.
Selbst wenn es nicht vom Parkplatz sondern nur von einzelnen Nachbarn einsehbar wäre.
Das ist der große Unterschied zum FKK.
FKK ist natürlich keine Straftat und keine Erregung öffentlchesÄrgernis!
Und wenn es nur von einzelnen Nachbarn einsehbar wäre, wäre es noch nichtmal eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn der Balkon aber von der Straße einsehbar ist bzw wie hier von Parkplatz dann könnte - nicht muss - es nach 118OWiG als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Sex auf dem Balkon oder im Garten ist deshalb keine gute Idee.
..... das verstehe ich nicht, unsere Balkone haben eine Brüstung und um die Ecke schauen von unten auch noch kann doch keiner.
Aber Erregung wäre das schon, für alle.
Klar wäre es. Auch in der eigenen Wohnung muss man dafür Sorge trage, dass es nicht die breite Öffentlichkeit sieht.
Gleiches gilt für Garten und so.
Es ist auf dem Balkon Erregung öffentliches Ärgernisses,
wenn es für andere sichtbar wäre, die sich daran stören.
Wenn man von öffentlichen Plätzen aus auch (ungewollt) Einsicht hat: Ja.