Ist Sex in der Natur erlaubt?

12 Antworten

Rein rechtlich gesehen ist es nicht erlaubt und kann tatsächlich als ein Fall von Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183a) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Möglicherweise kommt auch eine Verurteilung nach § 118 (Belästigung der Allgemeinheit) in Betracht.

Dies ist aber sehr, sehr unwahrscheinlich. Um diese Tatbestände zu erfüllen, müsste man dabei wissentlich mindestens eine andere Person so erschüttern, dass sie sich tatsächlich durch das liebestolle Pärchen belästigt fühlt. Da dies wohl eher unwahrscheinlich ist, dürfte es sich schlimmstenfalls nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln, wenn man sich erwischen lässt. Wenn ihr euch also tief genug in den Wald zurückzieht, dürft ihr euch dort vergnügen so lange und so ausgiebieg wie ihr nur wollt. 

Genießt den Frühling!

Jerry28 
Fragesteller
 01.04.2016, 17:35

Danke, den Frühling haben wir gestern schon genossen....;-)))

Sonne und Wärme können ganz schön luststeigernd sein....

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Haselschnasel  28.06.2018, 16:00

Außerdem:
Was will die Person machen, die einen erwischt? Sie könnte über das Handy die Polizei anrufen. Die hat aber anderes zu tun, als in den Wald zu fahren - möglicherweise noch über einen gesperrten, schwer zu befahrenden Waldweg - und ein Päärchen, dass nichts anderes verbrochen hat als sich im Wald zu lieben, festzunehmen. Und selbst wenn doch: Wie will diese Person verhindern, dass sich unser Päärchen schnellstens aus dem Staub macht (Schuhe an die Füße, Klamotten unter den Arm...)? Festhalten (Berhühren) wird sie es ja wohl kaum.

Und wenn es ganz übel läuft, und die Polizei steht irgendwann doch vor der Tür... Dann stehst Aussage gegen Aussage...

Was anderes ist es, wenn ein Exibitionist gesucht wird. Das ist eine Straftat. Aber einvernehmlicher Sex im Freien (nicht auf der Fußgängerzone!) - das lohnt den Aufwand wohl kaum.

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Nein rechtlich ist es nicht erlaubt.. dafür gibts eine anzeige..und ja man kann davon sprechen.. genau darauf wird sich die anzeige beziehen... und das kann dann teuer werden...

Ich find das aber ok.. denn es könnten zb jederzeit leute mit ihren kindern vorbei kommen.. und das find ich dann nicht in ordnung, wenn kinder sehen wie irgendwelche leute am poppen sind.. 

Es ist gesetzlich nicht verboten in der öffentlichtkeit Sex zu haben. Aber du sagst es: wenn jemand vorbei kommt, es sieht und sich dadurch gestört fühlt (und eben dann auch Polizei oder Ordnungsamt dazu ruft), ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wenn Kinder unter 14 dabei sind und das sehen, eventuell auch noch was ganz anderes.

Wenn sich ein Paar im Wald lieben will und sich in ein Dickicht verzieht, um vor den Blicken anderer geschützt zu sein, ist ihre sexuelle Handlung nicht strafbar.

Ähnlich sieht es aus, wenn ein Paar Sex in einem Auto hat, das auf einem einsamen Parkplatz steht und die beiden zum Beispiel auch noch die Scheiben des Wagens verhängt haben. Selbst wenn dann zufällig jemand vorbeikommt und bemerkt, was die beiden gerade machen – belangt werden können sie nicht.

Kritisch wird es erst, wenn sich die Allgemeinheit daran stört, ein Fahrer etwa nackt aus seinem Auto steigt, dabei von anderen gesehen und deshalb angezeigt wird.

Sex wird also nicht schon deshalb zum Delikt, weil er an einem öffentlichen Ort stattfindet. Strafbar kann es vielmehr dann werden, wenn fremde Menschen die sexuellen Handlungen sehen und sich davon gestört fühlen

(Quelle: anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/897/darf-man-sex-im-auto-oder-im-freien-haben/)

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG Markus

Jerry28 
Fragesteller
 02.04.2016, 17:33

Danke. So ähnlich habe ich mir das auch gedacht, dass eine strafbare Handlung nur dann vorliegt, wenn man einen Ort wählt, an dem mit hoher Wahrscheinlichkeit Leute vorbeikommen.

Aber  wenn jemand durchs Dickicht schleicht, kann er sich nicht gestört fühlen, wenn er uns beim Poppen "erwischt"....

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itsMarkus  04.04.2016, 11:12
@Jerry28

Wenn jemand durch Dickicht schleicht und euch beim Sex erwischt, ist das nicht strafbar, weil ihr ja nicht im unmittelbarem Blickfeld des Waldweges seid.

LG Markus

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Ja, das ist in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Wenn man es von öffentlicher Stelle sehen kann, kannst Du eine Anzeige bekommen, auch wenn es in deinem Garten stattfindet.

MarkusKapunkt  01.04.2016, 17:20

In deinem Garten kannst du eigentlich tun und lassen was fu willst, dann müsste das Ärgernis schon ein höheres Rechtsgut verletzten (zum Beispiel, wenn man es vor Kindern tut). Im Wald verhält es sich ähnlich, solange sich dort niemand ernsthaft belästigt fühlt, braucht man mit keinen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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