Was haltet Ihr von Wildpinkeln im Wald bzw. in der Natur & der Strafe in diesem Fall?

8 Antworten

es ist traurig das es verboten ist im Wald oder an einer abgelegenen Stelle zu pissen!

Sollte man da eine Flasche mitnehmen um sie zu Hause auszuleeren hi hi

Wo gibt es denn im Wald schon Toiletten und wenn dann müsste es Hinweisschilder geben. Wer Blasenschwäche hat darf nicht mehr in den Wald oder darf nichts trinken.

Ich jedenfalls werde dort pissen wenn es notwendig ist weiterhin wo ich niemanden störe!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In der Stadt versteh ich es, aber wenn ich im Wald unterwegs bin dann muss ich Hald auch mal aufs Klo. Und da ist es egal ob groß oder klein. Da such ich nen Ort wo keiner ist und mach es Hald kurz.

Da würde ich mich auf das "Gewohnheitsrecht" des Menschen berufen wollen.

2 und eine halbe Millionen Jahre "wild" pinkeln, kann doch nicht umsonst gewesen sein.

..... und zwischendurch haben wir auch noch Hochzivilisationen geschaffen.

Was haltet Ihr von Wildpinkeln im Wald bzw. in der Natur & der Strafe in diesem Fall?

Was ich davon "halte" ändert das Gesetz nicht.

Aber ich glaube kaum, das da mitten im Wald irgendwo ein Polizist steht, der Deine Personalien deshalb aufnimmt, wenn Du mal abseits des Weges und etliche km vom nächsten Ort entfernt gegen einen Baum pinkelst. Machst Du es aber im Stadtpark mit "x" Spaziergängern im Umkreis um Dich herum, dann mag das wieder anders aussehen.

Hier ein Artikel für Dich, der die Rechtslage erklärt: https://www.bussgeldkatalog.org/wildpinkeln/

Zitat daraus:

Öffentliches Urinieren, oder auch „draußen pinkeln“, bedeutet kurz gesagt, dass Personen ihre Notdurft im Freien verrichten. Ob diese Personen im Wald pinkeln oder einfach nur hinter einem Busch am Straßenrand ist dabei irrelevant, denn  in der Öffentlichkeit zu urinieren, ist  in Deutschland nicht erlaubt

Und:

Wie hoch fällt das Bußgeld fürs Wildpinkeln aus?
Das Bußgeld für das öffentliches Urinieren kann jede Gemeinde oder Stadt selbst festlegen. So liegt die Geldsanktion je nach Region zwischen 35 und 5.000 Euro. 
  
Kann das öffentliche Urinieren auch als Straftat gewertet werden?
Ja, unter Umständen kann beim Wildpinkeln der Straftatbestand „Erregung öffentlicher Ärgernisse“ vorliegen. Der Gesetzgeber sieht sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

Find ich sinnlos. Wo hat man denn hingemacht, bevor es Häuser etc gab?