Erlaubte Höchstgeschwindigkeit in Busgeldbescheid zu hoch als tatsächlich?

4 Antworten

kannst du gern anfechten, dann bekommst du einen bereinigten Bußgeldbescheid dann ist die Übertretung statt 18 Kmh die man dir nun vorwirft genau 38 Kmh gewesen und das zieht auf einer Landstraße 4 Wochen Sperre nach sich.

Obihoernchen90 
Fragesteller
 15.12.2023, 21:09

Sowas habe ich mir schon gedacht, deshalb lieber sofort bezahlt. Danke aber für die Info!

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Bezahlen und und gut ist es. Verfahren beendet.

wäre so ein Fehler ein Grund gewesen um bei Anfechtung völlig Straf- bzw. Bußgeldfrei aus der Sache rauszukommen?

Nein, natürlich nicht. Im Gegenteil: Die Behörde kann den nicht rechtskräftigen Bußgeldbescheid (§ 84 OWiG) jederzeit zurücknehmen und einen neuen Bußgeldbescheid erlassen, in dem dir dann der tatsächliche Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht von anderen (deutschsprachigen) Ländern.

Bei einer Anfechtung wärst Du in Teufels Küche gekommen. Zumindest nach österreichischem Verwaltungsstrafrecht ist die Behörde in jeder Zeit eines (noch offenen) Stadium des Strafverfahrens befugt, offensichtliche Schreibfehler von Amts wegen zu korrigieren bzw. zu berichtigen.

Lass am besten Gras über diese Sache wachsen und freue Dich über Dein Glück!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten