Ergänzungspfleger beantragt?

2 Antworten

Soweit für einen Elternteil ein Ausschlussgrund vorliegt, kann das Kind auch nicht durch den anderen Elternteil vertreten werden. In diesem Fall sind beide Elternteile von der Vertretung ausgeschlossen. Das Kind wird dann von einem Ergänzungspfleger vertreten, der vom Familiengericht bestellt wird. (Aus dem Internet)

Ich denke das hat was mit dem Erben bzw Immobilien zu tun hat

Scheint mir die einzige logische Konsequenz solange du nicht das alleinige Sorgerecht hast und er sein Sorgerecht nicht ausüben will .

Reine Theorie.