Erben / Enterben?
Hallo Zusammen,
ich Google schon so viel und finde nichts Vernünftiges:
Meine Schwiegermutter hat meinem Mann das Haus überschrieben und lebenslanges Wohnrecht bekommen. (Er war schon zur Hälfte eingetragen, als der Vater vor über 10 Jahren verstarb. Hat dann durch Grundbucheintrag das ganze Haus bekommen)
Die Schwiegermutter kam dann in ein Pflegeheim und ist Ende des Jahres verstorben.
Mein Mann hatte einen Bruder, der ebenfalls vor einigen Jahren verstarb. Er hat zwei Kinder.
Erben die jetzt auch mindestens einen Pflichtteil, obwohl meine Schwiegermutter im Testament geschrieben hat, dass sie nicht möchte, dass sie erben?
Freue mich auf Euren Rat / Eure Meinung
P.S.: Sorry, wenn ich nicht immer sofort antworte, aber bin viel unterwegs.
Wer ist denn im Testament als Erbe eingesetzt von der Schwiegermutter ?
Mein Mann - (mit Tod Schwiegervater vor 17 Jahren bekam jeder die Hälfte)
Verstorbener Bruder hatte dafür Haus bekommen, das nach dessen Tod seine beiden Kinder erbten.
Gibt es dazu einen Erbvertrag?
Außer handschriftlichen Testament ist mir nichts bekannt.
Das mit Wohnrecht und Schenkung haben wir letztes Jahr durch Notar gemacht. Jetzt Grundbucheintrag bekommen.
9 Antworten
Die Kinder vom toten Bruder haben einen Pflichtteilanspruch.
Was sie "möchte" ist daher irrelevant! Es sei denn, die Kinder hätten ihren Anspruch verwirkt, weil sie ihr z.B. nach dem Leben getrachtet haben.
Der verbliebene Sohn muss die Kinder also entsprechend auszahlen.
als erstes prüfen, was damals vereinbart wurde, als der Bruder das Haus bekommen hat. Es kann sein, dass er auf ein weiteres Erbe verzichtet hat, dann erben seine Kinder jetzt nichts mehr.
wenn das nicht geschehen ist, dann würden sie einen Pflichtteil bekommen, dass einfordern müssen und der beträgt 50 % vom gesetzlichen Erbe.
Das Erbe besteht aus dem Wert des anteiligen Hauses abzg. 10 % für das 1. Jahrund zar als Geld anteil.
Die Nichten werden nicht ins Grundbuch eingetragen, sie erben gegebenenfalls einen Geldwert, keine Sachgegenstände.
Naja wenn Deine Schwiegermutter bereits zu Lebzeiten das Haus überschrieben hatte, gab es nichts mehr zum Vererben. Außer dem restlichen Vermögen, falls vorhanden.
Der Pflichtteil, sagt ja der Name schon, ist verpflichtend. Das kann man weder durch Trestament noch anderweitig ausschließen. Davon gibt es bei strafrechtlichen Vergehen jedoch Ausnahmen.
Der Pflichtteil beträgt 50% des regulären Erbteils und ist eine Geldforderung.
Es existert ein Testament??
Die Kinder treten an die Stelle des Sohnes.
Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes gesamten Erbes, nicht nur dem Haus. Allerdings vom Haus ist natürlich nur die Hälfte zu anzusetzen, wenn die Mutter nur die Hälfte besessen hat.
Der Pflichtteilist allerdings ein Finanzieller Anspruch sie haben keinen Anspruch auf Sachen oder Immobilien sondern nur auf den Geldwert der Sachen.
Soweit ich es verstanden habe, war das Haus aber ja bereits übertragen und viel damit nicht in den Nachlass. Die Pflichtteilsberechtigten hatten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn die Immobilie schenkungsweise den Eigentümer gewechselt hat, was hier aber fraglich ist, da ja ein Wohnungsrecht als Gegenleistung vereinbart wurde.
Ja, per Testament sind die Nichten "enterbt". Aber trotzdem besteht der Pflichtteilsanspruch.
Pflichtteil ist die Hälfte des eigentlichen Erbteils er kann nur entzogen werden, wenn sich die Erben unangemessen dem Erblasser gegenüber verhalten hätten. (z.b. Sie verprügelt)
Der Pflichtteil ist zu fordern, den erhalten die Erben nicht automatisch, dafür haben sie 3 Jahre Zeit nach dem sie vom Tod des Erblassers erfahren haben. Sie können natürlich auch drauf verzichten
Wenn damals beim Tod des Vaters alles richtig gemacht wurde, hat der Bruder auf seinen Pflichtteil verzichtet gegen das Haus was er bekommen hat. Wenn das nicht gemacht wurde haben seinen Kinder als Erben einen Anspruch auf den Pflichtteil, bzw auf den Ergänzungsanspruch. Den müssen sie aber innerhalb 3 Jahre einfordern.
Interessanter Aspekt.
Das heißt also, wenn er dann auf das elterliche Haus verzichtet hätte, dann würde er bzw seine Kinder keinen Anspruch haben?
Handschriftliches Testament, in dem sie u.a. darauf hinweist, dass die Nichten nichts erben sollen