Eon Jahresabrechnung- Ratenvorschlag & Zahlung. Nun Mahnung, was tun?

7 Antworten

Ja- eine ähnliche Problematik haben wir derzeit auch. Wir sind zwar nicht insolvent- können aber auch nur 50,-€ monatlich zurück zahlen. Die Gesamtforderung belief sich auf 1853,-€ Nachzahlung (Nachtspeicheröfen- Haus nicht isoliert). 1000,-€ haben wir sofort bezahlt- den Rest stottern wir in Raten ab- EON ist mit der Ratenhöhe aber nicht zufrieden. Wir bekommen auch Mahnungen über die offene Restsumme- Schreiben unsererseits werden ignoriert. Nur können die uns den Saft nicht abstellen, da wir am Ende des Abrechnungszeitraumes umgezogen sind und sich die Nachzahlung noch auf die alte Wohnung bezieht! Die Abschläge für die neue Wohnung zahlen wir ganz normal wie von EON vorgegeben...

Hatten das vor 2 Jahren schon mal- da wurde das von EON auch nicht akzeptiert. Nu läuft das über ein Inkassobüro und die Raten sind noch kleiner, als die, die ursprünglich vereinbart waren.

Wir lassen es jetzt drauf ankommen- zahlen unsere Raten (immer wichtig, Zahlungswille/-bereitschaft) zeigen. Dann bekommt man meistens Recht, wenn es hart auf hart kommt. Wenn die wieder meinen, das an ein Inkassobüro abgeben zu müssen, dann zahlen wir da am Ende auch nur noch 25,-€- das müssen die selber wissen.

Finde schlimm, dass die in der heutigen Zeit so auf die Leute eindreschen und so wenig auf ihre Kunden eingehen. Aber irgendwoher müssen ja die Millionen kommen, die sie jetzt an Strafe zahlen durften, da sie gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Schätze, da wird die nächste Erhöhung dann auch nicht mehr lange auf sich warten lassen...

divel0 
Fragesteller
 10.07.2009, 10:00

wir haben ja Aufgrund dessen auch den Anbieter gewechselt. Aber Eon meint ja, es sei deren Leitung somit können die auch den fremden Strom abklemmen.

Die denken echt, das die die einzigen und unentbehrlich sind.

Melly1878  10.07.2009, 10:10
@divel0

Wenn Du einen neuen Anbieter hast, dann wird da ja eine Nutzungsgebühr für EON fällig. Dann dürfen die Dir streng genommen den Strom nicht abstellen, so lange das immer bezahlt wird...

Bekommst du staatl.Leistung?Sonst würde ich dir vorschlagen beim Sozialamt um Übernahme der Kosten z.b. als Darlehen vorzusprechen.

divel0 
Fragesteller
 10.07.2009, 09:55

Nein, ich bekomme keine staatlichen Leistungen. Somit fällt das aus. Bin ja auch bereit zu zahlen, oder besser gesagt, zahle ja monatlich eine Rate, die reicht denen aber offensichtlich nicht, trotzdem oder gerade weil ich keinen Strom mehr von denen beziehe...

rebew  10.07.2009, 10:02
@divel0

Wenn du jetzt von einem anderen Strom bekommst,müsstest du da mal nachfragen ob Eon dir überhaupt den Strom abdrehen kann?Wenn du an der Einkommensgrenze liegst,würde ich trotzdem beim Sozialamt anfragen z.b. einmalige Beihilfe?

divel0 
Fragesteller
 10.07.2009, 10:14
@rebew

JA ich habe mit Flex telefoniert und die haben bestätigt, dass Eon mit SEINEN LEITUNGEN machen kann was er will und Flex dann die Hände gebunden sind.

rebew  10.07.2009, 10:18
@divel0

das is ja blöd!Dann geh doch zum Sozialamt und frag da,muss dir ja nicht peinlich sein ;)

Wenn Du Strom bei einem anderen Lieferanten beziehst, kann E.ON die Lieferung nicht unterbrechen. Es gibt seit der Anpassung des Energiewirtschaftsgesetztes (ENWG) die klare Trennung von Netz und Vertrieb. Aus diesem Grund kann jeder Stromkunde bei jedem Anbieter einen Liefervertrag abschliessen. Die Netzbetreiber sind verpflichttet, den Zugang zu ihrem Netz zu gewähren. Es ist also nicht möglich, das E.ON-Netz die Lieferung eines anderes Vertriebes unterbricht. Dies wäre ein schwerer Verstoß gegen des ENWG und das kann auch E.ON sich nicht leisten. Sollte das passieren, kann man eine einstweilige Verfügung erwirken, die den sofortigen Wiederanschluss garantiert. Ich würde mich aber auch mit dem Sozialamt in Verbindung zu setzen. Es gibt die Möglichkeit, dort eine einmalige Beihilfe oder zumindest ein zinsloses Darlehn zu beantragen. Was ist denn mit der Insolvenz? Die beinhaltet in der Regel doch alle zu dem Zeitpunkt fälligen Beträge. Und dann würde ich mich mit Energiesparmassnahmen beschäftigen. Nur so kann man auf Dauer seine Kosten senken, leider.

So lange Du nicht bewiesen hast, dass die Abrechnung falsch ist, ist EON im Recht.

Du hast Strom abgenommen und diesen dann - soweit ich das verstanden habe - nicht bezahlt.

Es ist geübte Praxis, dass die Anbieter nach Mahnung und Sperrandrohung regelmäßig sperren. Zu ihrem eigenen Schutz, um weitere, nicht vergütete Verbräuche zu verhindern. Also, wenn Du nichts beweisen kannst - zahlen, oder die von Dir befürchtete Dunkelheit.

Schwartenpaule  10.07.2009, 09:43

Da interessiert dann auch nicht, ob Kinder betroffen sind. Ist leider so. Du kannst Dich dann nur an z. B. das Sozialamt mit der Bitte um Unterstüztung wenden.

divel0 
Fragesteller
 10.07.2009, 09:52

ja Hallo, ich habe monatlich 60 Euro bezahlt! Ich bin kein Schmarotzer!!! Ich Habe JAHRESABRECHNUNG bekommen die so horrend war! LESEN....

Ich wusste weder von Ablesung, noch weiß ich ob der Zählerstand im Ansatz stimme, da auf der Abrechnung GESCHÄTZT drauf steht!

Soviel dazu. Und ich zahle eine MONATLICHE RATE, ist ja nicht so das ich mich ausruhe! Uund keine Angst, ich ruiniere den armen Eon Vertrieb schon seit 01.05. nicht mehr, und beziehe anderweitig Strom.

Rebew hat einen guten Vorschlag gemacht. Bei uns ist ein Bürgerbüro von eon nicht weit, da kann man auch persönlich vorsprechen. 0180-er Nummern sind ja nicht billig.