Wie hoch dürfen die Mahngebühren der Stadtkasse sein?

5 Antworten

es gibt ja einige Urteile zum Thema Mahngebühren.

Ja, aber

Nun hat die Stadtkasse mir eine Mahnung für Hundesteuer geschickt - die Hundesteuer wurde erhöht und ich muss nun 5 Euro mehr zahlen, hatte jedoch die Höhe der Dauerüberweisung nicht angepaßt - und möchte 6 Euro Mahngebühr.

Diese 2,50 € gelten in zivilrechtlichen Verfahren. Wir sind hier aber im Steuerrecht, heißt die Rechtsgrundlage für das Erheben von Säumniszuschlägen (§ 240 Abs. 1 AO) oder Mahngebühren findet sich nicht im BGB sondern in der Abgabenordnung. Man darf gegen dich für jeden angefangenen Monat nach Fälligkeit 1% Säumniszuschlag erheben.

Wenn du mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden bist, so kannst du gegen diesen binnen einer Frist von 30 Tagen Einspruch einlegen. Erhebst du keinen Einspruch wird der Bescheid bestandskräftig und wäre auch vollsreckbar. Der Einspruch ist zu begründen. Wird der Einspruch verworfen, so steht es dir frei vor den Finanzgerichten zu klagen.

Im Gegensatz zu den Mahngebühren im allgemeinen Wirtschaftsverkehr, sind die Mahngebühren bei Behörden durch Gesetz und/oder Verordnung festgelegt.

Hier gilt i. d. R. das Verwaltungsvollstreckungsgesetz und die entsprechende Vollstreckungskostenordnung eines Bundeslandes; dort sind oft 6 € Mahngebühren bei einer Geldforderung bis einschließlich 250 € vorgesehen.

Mahngebühren können allerdings auch erlassen werden - daher sollte mit der Behörde Rücksprache gehalten werden und auf die vergessene Anpassung des Dauerauftrages hingewiesen werden.

Wenn in der Vergangenheit immer pünktlich bezahlt wurde, stehen die Chancen nicht schlecht, daß die Behörde auf die Mahngebühr verzichtet.

§ 19 Absatz 2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes...

Manhgebühren betragen 0,5 % der Geldforderung, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 150. Mahnungskosten müssen auf volle Euro gerundet werden...

Also noch 62 ct Porto dazu und dann wird aufgerundet...


Da hast du deine 6 Euro.


http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwvg/gesamt.pdf


Richtig, es gibt diverse Urteile bzgl. Mahngebühren. Nur die zählen in dem Fall überhaupt nicht. Wie der Begriff HundeSTEUER schon sagt, handelt es sich um Steuer und da gibt es gesetzliche Regelungen. Beschwerden über die Höhe bitte an unseren Bundesfinanzminister Schäuble.

Du zahlst deine Hundesteuer icht und machst dir ins Hemd wegen 3,50? Ich will gar nicht wissen was dein bester Freund zu fressen bekommt.

DieDort 
Fragesteller
 23.03.2015, 08:45

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

ZuumZuum  23.03.2015, 08:48
@DieDort

Danke, gern geschehen. Ich weiß nicht was Du erwartest, Durch deine Frage wird sich die Mahngebühr nicht verringern und deine Schuld immer noch nicht bezahlt sein. Mahngebühren werden in der Rechtsprechung in Höhe von 2,50 bis 10,00 Euro akzeptiert, also bist Du noch gut weg gekommen. Und es schickt dir ja nicht irgendwer ein Mahnung sondern die öffentliche Hand und da gibt es Vorschriften über die Höhe. Kannst dich ja bei Schäuble beschweren.

PissedOfGengar  23.03.2015, 08:52
@DieDort

ZuumZumm du hast nicht ganz Recht... bis zu 10 Euro Mahngebühren sind da nur rechtens wenn der Gläubiger nachweisen kann das ihm dadurch tatsächlich diese Kosten entstanden sind...

Und bei 5 Euro Forderung und nem einfach Brief als Mahnung sind 6 Euro nach dieser Rechtsprechung NICHT angemessen...

ABER diese Rechtsprechung findet hier keine Anwendung, da (wie ich unten geantwortet hab) ein eigenes Gesetz die Mahnkosten richtig mit 6 Euro für diesen Fall beziffert.

ZuumZuum  23.03.2015, 08:53
@PissedOfGengar

Ich habe ja auch geschrieben BIS 10 Euro. Das ist geltende Rechtsprechung. Und wie du sehen kannst habe ich auch geschrieben das es für die öffentlichen Kassen Vorschriften gibt.

mepeisen  23.03.2015, 12:44
@ZuumZuum

Die geltende Rechtsprechung ist, dass Mahngebühren ausschließlich zwischen 1,50€ und 2,50€ akzeptiert werden. Mehr nicht. Trotz intensiver Suche findet sich kein einziges Urteil der letzten Jahre, in denen 10€ akzeptiert werden von einem Gericht. Falls du doch so ein Urteil kennst, gib es bitte mal mit Aktenzeichen bekannt.

Dass das auch nur für den normalen Wirtschaftsverkehr zwischen Unternehmer und Verbraucher gilt, wurde schon gesagt.

Zwischen zwei Unternehmen bestehen seit kurzem übrigens gesetzliche Regelungen, die eine Strafgebühr zulassen.