Alleinerziehende kann Jahresgasabrechnung nicht bezahlen

13 Antworten

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wenn du schon in h4 bezug warst, als diese kosten entstanden, zahlt das amt auch die nachzahlung

musst du denen einreichen

sonst stellen sie ab, ja

kleinewanduhr  11.03.2014, 12:23
Wir heizen kochen und duschen alles mit Gas.

@Phantom, stimmt nicht ganz: Das JC zahlt nur für Heizung, aber nicht für Kochen und Duschen.

Phantomdivision  11.03.2014, 12:25
@kleinewanduhr

doch, sie zahlen auch dein warmwasser, welches durch das gas erwärmt wird

sie zahlen es auch, wenn die nebenkostennachzahlung durch erhöhte grundbesitzabgaben entstanden ist

sie zahlen einfach jede nebenkostennachzahlung, außer strom, aber strom ist auch nicht in den nk

kleinewanduhr  14.03.2014, 10:24
@Phantomdivision

... Strom (Ausnahme: Heizstrom) und Warmwasserbereitung sind bereits mit den Regelsätzen abgegolten.

Als Warmwasserkosten ziehen die meisten ARGE Ämter pauschal 18% von den Heizkostenabschlägen ab. Alternativ werden Kopfpauschalen von etwa 9 Euro pro Person im Monat angesetzt.

@Phantom, dann erklär mir doch mal diesen Satz. Zitat aus Deinem Link.

Geh sofort mit der Rechnung zur Arge. Einen großen Teil dieser Nachzahlung werden die übernehmen - gehört ja zu den Kosten der Unterkunft. Und wenn du nicht völlig unwirtschaftlich damit umgegangen bist, sollte das kein Problem sein. Evtl. wird der Anteil für das Kochen nicht gezahlt, aber das ist der kleinere Teil.

stern311  11.03.2014, 13:58

ja geh bitte sofort. Nach vier Wochen braucht das jobcenter das nicht mehr bezahlen. die wissen ja daß du mit Gas kochst und heizt, aus der Anlage KDU. Evt. werden sie dich zur Sparsamkeit ermahnen, dh. daß du solche hohen Nachzahlungen in Zukunft nicht mehr vorlegen darfst. Erhöhe die mtl. Abschläge ein bischen, denn normaler weise werden dir die Abschläge für Gas zum Heizen auchbereits mit dem Regelsatz ausbezahlt, die mußt du dann aber auch an deinen Gasversorger überweisen. Doppelt bekommst du es nicht. Evt wird die Jahresgasrechnung darlehnsweise übernommen und dann vom Regelsatz wieder einbehalten.

Wenn Du eine Leistung, hier Gas, beziehst, musst Du diese selbstverständlich auch bezahlen und es ist auch sinnvoll, die Abschlagszahlungen entsprechend zu leisten, also AZs in angemessener Höhe zu leisten.

Das hast Du ja offensichtlich nicht getan, wenn ein dermaßen hoher Nachzahlungsbetrag aufgelaufen ist.

Versuch mit dem Lieferanten eine irgendwie geartete Abzahlungsvereinbarung zu treffen, denn Du läufst tatsächlich Gefahr, dass der Dir sonst den Hahn abdreht.

Die Erfahrung zeigt jedenfalls allemal, dass es immer Sinn macht, mit den Menschen zu sprechen und dann abgegebene Versprechen auch einzuhalten. Die meisten Leute sind dann durchaus kompromissbereit.

Alles Gute!

Für die Gasabrechnung ist das Jobcenter zuständig, auch wenn die ganz oder teilwiese aus einem Zeitraum datiert, der vor dem jetzigen Leistungsbezug liegt; entscheidend ist, dass sie dir im Leistungsbezug zugegangen ist.

Bei 1150€ Gasnachzahlung wird das Jobcenter allerdings in eine genauere Prüfung einsteigen und/oder dich auffordern, die Rechtmäßigkeit dieser Abrechnung feststellen zu lassen.
Rund 100€ pro Monat Nachzahlung ist bei normal kalkulierten Abschlägen deutlich, sehr, sehr deutlich zuviel, zumal dieser Winter (bis Dezember) auch extrem milde gewesen ist.

Also: ab zum Jobcenter und schriftlich die Übernahme der Kosten beantragen und dann ggf. zum Mieterverein.

Suloo 
Fragesteller
 11.03.2014, 15:03

vielen Dank

kleinewanduhr  14.03.2014, 11:03

Völlig richtig: eine genauere Prüfung, denn sie heizen kochen und duschen alles mit Gas.

Als Warmwasserkosten ziehen die meisten JC pauschal 18% von den Heizkostenabschlägen ab. Alternativ werden Kopfpauschalen von etwa 9 Euro pro Person im Monat angesetzt.

Der Mieterverein wird nichts machen können - www.tacheles-sozialhilfe.de/ wäre vielleicht angebracht:

VirtualSelf  14.03.2014, 21:38
@kleinewanduhr

Der Mieterverein wird - im Gegensatz zu einem Popel-Forum - die Rechtmäßigkeit bzw. Plausibilität der Abrechnung des Versorgers beurteilen können, denn das Jobcenter muss natürlich nur insoweit eine Nachzahlung übernehmen, als die rechtmäßig ist.

Und der pauschale 18%-Abzug ist schon lange nicht mehr legal.

  1. Ja nach einigen Mahnungen stellen die das einfach Gas ab.
  2. Um das zu verhindern, solltest du eine Ratenzahlung vereinbaren.
  3. Lass dich beraten ob ein anderer Tarif deines jetzigen Anbieters vielleicht günsiger für dich wäre
  4. suche dir ggf. einen neuen Gas-Anbieter
  5. Wende dich mit dem Problem an eine Beratungsstelle des Verbraucherschutzes in deiner Nähe.
  6. Wenn du soziale Leistungen beziehst, mache auch dort dein Problem bekannt und bitte um Hilfe.
stern311  11.03.2014, 13:59

so viel unterscheiden sich die Gaspreise nicht, höchstens um ein paar Zehntel Cent.

derkletterer  11.03.2014, 21:09
@stern311

Hast du einen Gasanschluss? Wenn ja, dann solltest du dich mal auf dem Markt umhören. Wenn nein, dann lass solche Kommentare bitte einfach. Denn beim Gas gibt es genau so einen "Preiskampf" wie bei Strom und es gibt ähnlich große Preisunterschiede. Bei unserem Verbrauch (Heizung + Warmwasser) liegt der maximale Unterschied der Anbieter bei etwa 300 Euro im Jahr.