alleinerziehende Mutter Hartz4 ,Sohn beginnt Ausbildung ( 450 euro Lohn )
Hallo
Mein Sohn 16 Jahre und ich ( allein erziehend )bekommen Harzt4. Nun beginnt mein Sohn eine Ausbildung und bekommt 450 Euro Lohn, was darf davon angerechnet werden? Und was bleibt ihm von seinem erarbeiteten Geld selber übrig?
4 Antworten
Wenn Dein Sohn mit seinem Einkommen + Kindergeld über seinem ALG-II-Satz (299€) + halbe Miete liegt, gehört er nicht mehr zur BG.
Einkommen: 450€ + 184€ Kindergeld = 634€
ALG II: 299€ + 130€ (z. B. halbe Miete = 429€
Damit dürfte er nicht mehr zur BG zählen. Du bekommmst allerdings nur die halbe Miete, den Rest muss Dir Dein Sohn zahlen.
@JohannesJ54
Deine Info ist leider nicht korrekt.
Im Gesetz steht, daß ein U 25 nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, wenn er keinen Antrag stellt - und wenn er ausreichend eigenes Einkommen hat. Und ob ihm sein Einkommen ausreicht, muß er selbst entscheiden können.
Bei mir und meiner Tochter war es auch so, dass sie im Bescheid genullt war und ich nur die halbe Miete bekam.
Vom Lohn werden eventuell noch Fahrtkosten , Haftpflichtversicherung, Riesterrente, Gewerkschaftsbeiträge abgezogen. Es bleiben dann ca. 400 Euro übrig.
Beispiel für 410.- Lohn
Davon sind ca. 160 Euro Freibetrag :
Bis 100 Eurosind frei. 100.- frei
Vom 100,01 bis 400 Euro sind 20% also 60.- frei.
Von 400,01 bis 800 sind 10 % frei. also von 10 Euro sind . 1.- frei
Von den 410 Euro werden 161 Euro nicht angerechnet, 249 werden angerechnet.
Hartz IV Rechner sind im Internet zu finden.
Das Geld bleibt den Sohn, aber seine Mutter erhält 249.- weniger vom Jobcenter, weil der Sohn nicht mehr so bedürftig ist.
Insgesamt hat die Bedarfsgemeinschaft 161.- Euro mehr zum Leben.
Wichtig:
Der Sohn beginnt die Ausbildung z.B. am 1. Juli.
Der Juli-Lohn wird vermutlich erst Anfang August gezahlt. ( Kontoauszug beim Jobcenter vorlegen)
Die ALG II Zahlung für Juli ( Ende Juni) wird also voll gezahlt.
Mein sohn beginnt erst am 1.9. seine Ausbildung Bisher ist mir gesagt worden das der volle Hartz4 Betrag in Höhe von 510,95 euro wegfallen würden,da zur Ausbildungsvergütung ja auch das Kindergeld als sein Einkommen gerechnet wird. nun bin ich ganz verunsichert,da ich nicht möchte das mein Kind mehr als den Mietanteil an mich zahlen muss
ihr sohn ist ihnen nicht unterhaltspflichtig, demzufolge dürfte er alles behalten. bekommen sie denn noch kindergeld?
Kindergeld bekomme ich noch. Für meinen Sohn werden zZ 510,95 euro vom Amt gezahlt 287 euro Regelsatz 133,30 Mietanteil 4,02 Warmwasserbereitung 45,63 Nebenkostenanteil
41 Heizkosten510,95 euro werden gesamt für ihn gezahlt
ich möchte mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber für mein dafürhalten ist ein 16jähriges Kind Ihnen nicht zu Unterhalt verpflichtet. Man kann darüber streiten inwieweit er sich von den 450,00 Euro Ausbildungsvergütung an den Kosten für die Unterkunft ( sein Kinderzimmer ) beteiligen soll. Oder etwas von dem Kindergeld abgezogen wird.
Von den 510,95 Euro werden ca. 240.- Euro abgezogen.
Wenn der Sohn so viel verdient, dass er nicht mehr bedürftig ist, ist nur noch die Mutter in der BG.(Nach der Lehre verdient der Sohn über 1000.- Euro, es würden mehr als 510,95 Euro abgezogen)
Kindergeld bekommst du, wird also bei dir ( nicht beim Sohn) angerechnet.
Eine Zuschlag "allein erziehend" bekommst du eventuell auch, wenn kein weiterer Erwachsener in der Wohnung lebt.
Ich bin geschieden und lebe mit meine Sohn alleine.
Der Sohn darf alles behalten, Aber die Muuter bekommt weniger für ihn, er kann teilweise für sich selber sorgen.
Mir ist heute mitgeteilt worden,das der gesamt Lohn meines Sohnes als Einkommen angerechnet werden würde,das kann doch so nicht richtig sein
100 darf er behalten.Eigenanteil.
Freibeträge sind bei 400.- Euro 160.- Euro.
(Vorher noch Fahrtkosten usw. Abziehen)
Einkommen brutto 450.- Euro
Davon sind ca. 160.- Euro Freibetrag.
Kindergeld ist ebenfalls Einkommen. ( bei der Mutter oder beim Sohn?)