Eltern überreden sich eine gebraucht Motocross zu kaufen?

4 Antworten

Das Geld wird nicht nur für den FührerSchein sein.

Du kannst und darfst die Cross nirgends fahren. Wofür brauchst du das Teil dann? Erklär ihnen das, und wie du den Sprit bezahlst. Dann erlauben Sie es vllt.

Was ist denn jetzt deine Frage? Wenn du nach argumenten dafür suchst könntest du sagen dass man im Gelände viel fahrerische Fähigkeiten lernt die man im Straßenverkehr super nutzen kann sowie immense Fahrsicherheit und bist du Reaktion. Ist allerdings hauptsächlich für den Motorradführerschein relevant. Wichtig hier braucht man auch geeignete Schutzkleidung die ist nicht billig.

Bevor du das Ding kaufst: wo willst du damit fahren?

gutefrage527 
Fragesteller
 05.03.2019, 20:47

Im Wald von Verwandten und auf unserem Grundstück und Feldweg

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Kuddel3204  06.03.2019, 00:26
@gutefrage527

Außerdem was hat das mit seiner Frage zu tun und wenn er damit in seinem Blumenbeet rum fährt oder im Hausflur die tTeppen hoch und runter.

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holgerholger  06.03.2019, 08:28
@gutefrage527

Weder im Wald noch auf Feldwegen darfst Du damit fahren Das wird bei einer Anzeige richtig teuer. Bleibt als Euer grundstück- ist das so groß, daß es sich lohnt, dafür eine Motocross zu kaufen? Gibt es keine NAchbarn, denen der Lärm auf die Nerven gehen kann?

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holgerholger  06.03.2019, 12:17
@gutefrage527

Auch wenn der Wald Deinen VErwandten gehört, ist das rumfahren dort verboten. Google mal Bundeswaldgesetz und das für dich zutreffende Landesforstgesetz.

Grund dafür ist der Schutz des Wildes vor Ruhestörung sowie der Schutz der sonstigen Nutzer des Waldes. Und die Strafen sind happig.

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holgerholger  06.03.2019, 12:33
@holgerholger

Um konkret zu werden: §37 Landeswaldgesetz Rheinlkand-Pfalz beispielsweise sagt aus:

Abs. 2 Pkt 4: 4.

entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 im Wald mit Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen oder Anhängern fährt oder diese abstellt

3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, die übrigen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, in besonders schweren Fällen bis zu zehntausend Euro, geahndet werden.

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