Eltern schmeißen kind raus was nun (Eigene Wohnung aber wie)?

10 Antworten

ist eigentlich unmöglich die Eltern sind auf jedenfalls noch unterhaltspflichtig..

meine Erfahrung ist immer beide seiten Hören.. woran es genau liegt.. habe da im Freundeskreis schon einiges mitbekommen.

Das Jugendamt ist der richtige Ansprechpartner für ihn bei solchen Problemen.

Die Eltern sind für ihn finanziell verantwortlich, bis er seine erste Ausbildung abgeschlossen hat.

Also wenn sie ihn raus werfen müssen sie ihm Barunterhalt + Kindergeld ausbezahlen.

Damit kann er sich zumindest ein WG Zimmer leisten

Dann soll er bis zum Oktober irgendwo bei einem Freund übernachten.

Wenn ihn seine Eltern tatsächlich rauswerfen, dann sind sie ihm gegenüber unterhaltsverpflichtet. Auch für die Monate zwischen Schule und Ausbildungsbeginn.

Er soll sich diesbezüglich dringend ans Jugendamt wenden, bevor er tatsächlich irgendwann vor der Tür steht. Mit Ausbildungsbeginn wird sein Ausbildungsgehalt als Einkommen (bis auf 100 Euro) angerechnet. Auch das Kindergeld, welches ihm die Eltern weiterleiten sollten, wird angerechnet. Damit dürfte sein Bedarf ab September dann wahrscheinlich gedeckt sein. Mit eigener Wohnung stehen ihm (in der Theorie, Leistungsfähigkeit der Eltern vorausgesetzt) 860 Euro zu inkl. Kindergeld.

Er kann zum Jugendamt gehen, da die beratend bis 21 tätig werden.

Vielleicht hat er, um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, auch eine ärztliche Bescheinigung parat, die ihm bescheinigt, dass er massive psychische Probleme hat?!

Normalerweise bekommt er keine Unterstützung vom Jobcenter, da seine Eltern nach Sozialrecht bis 25 für ihn zuständig sind. Nur in Ausnahmefällen (bei psychischer und physischer Gewalt) wird man dort die Kosten für die eigene Wohnung übernehmen um dann zu sehen, was es bei den Eltern zu holen gibt.

Also erst Jugendamt, dann zum Jobcenter wegen der Kostenübernahme für die Wohnung.

Sollten seine Eltern allerdings der Meinung sein, dass er haupt verantwortlich für die Probleme Zuhause ist und ihm Kost und Logis anbieten, dann gestaltet es sich schon etwas schwieriger. Also gilt es Überzeugungsarbeit bei den Ämtern zu leisten...

Ist der Auszug bei den Eltern nötig, werden die Eltern Unterhaltspflichtig.

Dazu gehört auch ein Rauswurf. Will er selbst ausziehen muß er sich vom JA entweder eine Bescheinigung holen, das ihm das zusammenleben mit seinen Eltern nicht möglich ist oder die Schule/Ausbildung muß von den Eltern mindest eine Wegstunde entfernt sein und sich durch den Auszug stark verkürzen.

Ihm steht also das Kindergeld zu plus Elternunterhalt. Verdienen die Eltern zu wenig, dann steht im während der Schule Bafög, während der Ausbildung BAB zu.

Über 18 ist Eigeneinkommen(Ausbildungsgeld) auf Unterhalt und BAB anrechenbar.