Einspruch bei einem Bußgeld?
Hallo,
ich wurde vor 2 Wochen mit 0.52 promille auf einem escooter erwischt (bin 16 Jahr alt). Nun hab ich ein Brief bekommen indem steht dass ich 530€ strafe zahlen muss und 1 Monatfahrverbot bekomme wenn ich einen Führerschein habe. An dem Tag als die mich erwischt haben wurde ich zum Revier gebracht und musste von da aus um 1 Uhr nachts alleine Nachhause laufen(halbe stunde) bin frage ich mich ob ich gegen dieses Bußgeld Einspruch einlegen kann.
Bitte nervt mich nicht mit "wieso fährt man betrunken escooter"
Lg
4 Antworten
Grundsätzlich kann man gegen jeden Bußgeldbescheid, unter Beachtung der Frist, Widerspruch einlegen. Eine andere Frage ist, ob dieser Erfolg hat.
Das steht doch alles in dem Schreiben, das du erhalten hast.
Für Rechtsberatung musst du dich an einen Anwalt wenden. Niemand anderes darf das machen.
Wegen was genau willst du Einspruch einlegen?
soweit ich weiß dürfen jugendliche maximal bis 0 uhr draußen bleiben, die Polizei hat sich nicht interessiert wie ich nachhause komme..
und ich Frage mich ob man Einspruch einlegen kann weil es ein pust rest war der ja nicht ganz genau ist oder nicht? bin mir aber bei dem ganzen auch nicht sicher
Und wegen einem Spaziergang den du zum Ausnüchtern gemacht hast meinst du, dass deine Strafe geringer aufallen muss? Sorry, so wichtig sind 30 Minuten deiner Zeit nicht, sodass man sie dir gegenverrechnen würde.
daran sieht man warum man hier keine Frage reinstellen sollte weil es so viele Leute gibt die einfach nur Unsinn reden wie du :) du verstehst den ganzen Punkt leider nicht es war nach 1 Uhr wo offiziell keine Jugendlichen mehr draußen sein dürfen und dein Punkt mit ausnüchtern, klar mit 0.52 promille kann man ja kaum noch richtig laufen. lächerlich
Wäre es dir echt lieber gewesen, sie hätten dich persönlich bei deinen Eltern abgeliefert mit einer Erklärung wie sich dich genau erwischt haben?
das ist egal wie ich es lieber gehabt hätte es geht um den Punkt dass ich 16 Jahre alt bin. Ich habe nie gesagt dass meine strafe unbedingt verrechnet werden soll ich Frage mich dass nur weil ich finde 530€ nicht angemessen wie du das siehst ist nochmal was anderes.
Das steht im Bußgeldkatalog für deinen Schwachfug. Ob du das angemessen findest oder nicht.
??? ich weiß dass man generell immer Einspruch einlegen darf, aber mich interessiert es ob es auch etwas bringen könnte und das steht nicht im brief