einmalige Komparsenrolle - Arbeitgeber melden?
Hallo,
ich habe morgen für eine ARD-Produktion eine kleine Komparsenrolle im Hintergrund. Hierfür bekomme ich eine kleine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Dafür habe ich mir einen Tag Urlaub genommen von der Arbeit.
Muss das dem Arbeitgeber gemeldet werden wie ein Zweitjob oder genügt hier Stillschweigen, da es eine einmalige Sache mit einmaliger Aufwandsvergütung ist und kein regelmäßiges Zweiteinkommen?
6 Antworten
Prinzipiell ist Urlaub zur Erholung und nicht zum Arbeiten da. Aber wie gesagt Prinzipiell. Also wenn Du auf der 100% Seite sehen willst, dann müßtest Du es melden. Aber wenn Du es nicht tust wird Dir wegen der einmaligen Sache keiner einen Strick draus drehen wenn Du es nicht meldest.
Eine zweite Arbeitsstelle ist nur dann für den Arbeitgeber wichtig wenn es deine Arbeitsleistung beeinträchtigt.
Da du dir für die Dreharbeiten frei genommen hast kann es dem Arbeitgeber egal sein.
Würdest du deinen halben Jahresurlaub dafür verwenden könnte man anders argumentieren aber bei einem einzelnen Tag ist wohl keine negative Auswirkung auf deine Arbeitsleistzung zu befürchten.
Eine Aufwandsentschädigung ist kein Lohn oder Gehalt, steuerlich sind die paar Euro irrelevant, deswegen musst du deinem AG auch keine Meldung machen.
Damit es keine Missverständnisse gibt, würde ich es ihm melden, ja.
Einmalig- machen, es ist ja keine dauerhafte Nebentätigkeit- die müsste dann genehmigt werden.
Nebentätigkeit- die müsste dann genehmigt werden
Nein!
Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich nicht von der Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig!