Einfahrt zugestellt- Gesetzlich erlaubt?

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Sicherlich nicht.

Er dürfte schon aus Sicherheitsgründen dafür keine Konzession erhalten haben.

Gehe zum Ordnungsamt, Feuerwehr, etc. und erkläre ihm die Probleme.

nein, das widerspricht ja dem sinn und zweck einer zufahrt zu einem grundstück. da ist wohl ein eindringliches gespräch mit dem dönerladen nötig, ggf. unter assistenz eines rechtsanwalts.

gemeinsam genutze flächen können nur gemeinsam und einvernehmlich umgewandelt werden.

anders7777  15.04.2014, 11:11

Waum soll er sich sändig mit dem Betreiber streiten? Warum soll er mit dem Betreiber reden? Warum einen kosteträchtigen RA einschalten?

Für die Sicherheit ist die Behörde zuständig! Und das sollte auf Dauer auch reichen.

akino47  15.04.2014, 11:20
@anders7777

ich schrieb "ggf." also fals nötig, wenn er uneinsichtig ist; geht sich auch erstmal ohne. die behörde hat meistens etwas anderes zu tun, als sich um solche fragen zu kümmern, erst bei einer anzeige passiert was. aber dazu sollte es mit einem vernünftigen gespräch nicht kommen, aber wie gesagt, ggf. aber ganz ohne reden vergibt man die chance, die sache friedlich statt mit streß und viel ärger zu regeln.

anders7777  15.04.2014, 11:22
@akino47

Führt das nicht wieder nur zu Kompromissen? Eine Rechtssicherheit auf Dauer entsteht damit aber nicht.

Dre Ärger ist angesagt, wenn das persönliche Gespräch nicht fruchtet, weil der "Dönerbetreiber" sich doch das Geschäft nicht kaputt machen lassen wird.

anders7777  15.04.2014, 11:26
@akino47

Das Problem ist hier gewerblicher Nutzen gegen nicht vorhandene Sicherheit! Mehr nicht.

Das kommt jetzt darauf an, wie das bei euch geregelt ist. In der Regel gibt's da ja Mietverträge oder Nutzungsverträge.

Generell würde ich sagen, dass, wenn es sich um eine Zufahrt handelt, diese nicht, oder nur in Ausnahmefällen, zugestellt werden darf. Aber es kommt eben auf die genauen Umstände drauf an.

Seid Ihr Mieter? Dann wäre der Hauseigentümer der Ansprechpartner, um zu klären, ob er das genehmigt hat, vielleicht sogar dafür noch Miete bekommt. Wenn es allerdings in den MIetverträgen Hinweise gibt, dass Ihr die Einfahrt und die dahinter liegenden Flächen nutzen dürft, dann müsste der Hauseigentümer für Abhilfe sorgen.

Seid Ihr eine Wohungseigentümergemeinschaft? Dann müsst Ihr Euch untereinander einigen.

Was ist in den Mietverträgen geregelt??

anders7777  15.04.2014, 11:12

Die Vollstellung einer Einfahrt für gewerbliche Zwecke?