Darf ein Pkw vor gemieteter Garage parken?
Ich wohne in einem Zweifamilienhaus.
Jede Mietpartei hat eine Garage + Einfahrt. Die meiner Nachbarn befindet sich links vom Haus und meine Garage befindet sich rechts, wo sich gleichzeitig auch der Hauseingang befindet.
Nun gab es einen kleine Meinungsverschiedenheit, da meine Nachbarn der Meinung sind, dass ich auf meiner Einfahrt keinen Besuch parken lassen darf, da sich dort der Eingang zum Haus befindet.
Meiner Meinung nach kann ich doch Besuch oder meinen eigenen Pkw vor meine Garage stellen, solange dadurch der Hauseingang zugänglich bleibt.
Zugegeben ist es etwas eng, wenn ein Pkw mittig auf der Einfahrt steht. Allerdings achte ich immer darauf, dass mein Besuch und ich sehr weit rechts parken, damit jedermann problemlos den Hauseingang erreichen kann.
Im Mietvertrag steht nichts näheres zu der Nutzung der Einfahrt. Und meinen Vermieter zu fragen, ist auch keine Option, weil der es mir eh untersagen wird.
9 Antworten
Du hast sicher nur die Garage gemietet und nicht auch die Einfahrt. Die Einfahrt darfst du dann zwar nutzen, um in die Garage und aus dieser wieder raus zu gelangen, parken oder deinen Gaesten das Parken erlauben darfst du dort aber nur mit Genehmigung des Vermieters.
kein Besucherparkplatz vorhanden,
du hast per Mietvertrag nur eine Garage gemietet!! kein Stellplatz, damit hat vor der Garage kein Auto zu stehen.
Der Hauseingang muss wohl zumindest so weit frei gehalten werden, dass dort z.B. ein Kinderwagen oder auch ein Rollator, ungehindert passieren kann.
Darf ein Pkw vor gemieteter Garage parken?
Nur wenn der Platz vor der Garage mit gemietet ist.
Wenn da Leute mit Rollator oder Rollstuhl leben, dann geht das nicht. Dafür gibt's die Garage.