einfache Dachfenster ersetzen durch Ausbau von Gaupen, muss Nachbar gefragt werden
Unser Nachbar will Dachgeschoss ausbauen, indem er einfache Dachfenster durch Anbau von sog. Gaupen, also hervorstehende Fenster ersetzen will. Muss er uns als Nachbarn fragen? Die können uns dadurch noch besser beobachten, diese Nachbarn sind so schon schlimm genug. Wir sind gegen diese Baumaßnahme.
10 Antworten
Direkt fragen muß euch keiner, es ist ja nicht euer Haus. Ihr werdet bestenfalls informiert.
Wie habt ihr überhaupt von der geplanten Maßnahme erfahren ? Durch die Nachbaranhörung für den Bauantrag ? Dann hätte der Nachbar vor es legal zu machen.
Wurdet ihr nicht offiziell informiert, dann gibt es keinen Bauantrag und die Umbauten wären erst einmal illegal.
Ob die Baumaßnahme in diesem Fall genehmigungsfähig ist, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Wird ein Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren eingereicht, prüft auch die Baubehörde nicht.
Liegen wirklich fundierte Zweifel über die Rechtmäßigkeit vor, könnt ihr die Einwände im Rahmen der Nachbaranhörung geltend machen. Sind sie gegenstandslos wird trotzdem genehmigt.
Die Baugenehmigung erteilt die Baubehörde, sofern ein genehmigungsfähiger Bauantrag eingereicht wurde, unbeschadet nachbartschaftsrechtlicher Einsprüche. Sie können gegen die Baumaßnahme klagen, wenn diese Ihren Interessen zuwider erscheint. Stellt das Verwaltungsgericht fest, dass Ihre Klage unbegründet ist, dann bleiben Sie auf diesen nicht unerheblichen Kosten sitzen! Gehen Sie gegen eine baurechtlich unbedenkliche Baumaßnahme gericfhtlich vor, so tragen Sie folglich ein hohes Kostenrisiko.
...und wo bitte sind die wesentlich falschen Teile zu finden?
Der Ausbau des Dachbodens ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, die vermutlich uber das Bauamt genehmigt werden muß. Auch die Dachgaube ist eine bauliche Änderung, die Genehmigungspflichtig ist. Es kann durch einen Bebauungsplan erlaubt sein, bedarf aber trotzdem einer vereinfachten Genehmigung. Euer Nachbar sollte einen genehmigten Bauantrag dafür haben, ansonsten ist es ein Schwarzbau.
Hier (c) muss man sowieso eine Baugenehmigung für Änderungen am Dach haben.
Wenn er die hat, muss er auch nicht mehr fragen.
Das kannst du nur herausfinden, wenn Du mit dem Bauamt sprichst.
Das ist eine in wesentlichen Teilen falsche Aussage.
Baugenehmigungen werden immer unter Berücksichtigung der durch das öffentliche Recht geschützten Belange der Nachbarschaft erteilt; werden die verletzt muss der Nachbar gegen die Bauaufsicht klagen. Die Einsicht auf Nachbargrundstücke ist jedoch durch das öffentliche Baurecht nicht geschützt.
Und: In vielen Ländern ist die Errichtung von Dachgaupen baugenehmigungsfrei. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften bleibt dann dem Bauherren überlassen. In diesen Fällen muss der Nachbar die Bauaufsicht zum Eingreifen verklagen.
Frag beim zuständigen Bauamt nach, ob solch eine Umbaumassnahme einer Genehemigung bedarf. und wenn es einer Genehmigung Bedarf, dann nur seitens des Bauamtes und nicht von den Nachbarn...
Das ist eine in wesentlichen Teilen falsche Aussage.
Baugenehmigungen werden immer unter Berücksichtigung der durch das öffentliche Recht geschützten Belange der Nachbarschaft erteilt; werden die verletzt muss der Nachbar gegen die Bauaufsicht klagen. Die Einsicht auf Nachbargrundstücke ist jedoch durch das öffentliche Baurecht nicht geschützt.
Und: In vielen Ländern ist die Errichtung von Dachgaupen baugenehmigungsfrei. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften bleibt dann dem Bauherren überlassen. In diesen Fällen muss der Nachbar die Bauaufsicht zum Eingreifen verklagen.
Das ist eine in wesentlichen Teilen falsche Aussage.
Baugenehmigungen werden immer unter Berücksichtigung der durch das öffentliche Recht geschützten Belange der Nachbarschaft erteilt; werden die verletzt muss der Nachbar gegen die Bauaufsicht klagen. Die Einsicht auf Nachbargrundstücke ist jedoch durch das öffentliche Baurecht nicht geschützt.
Und: In vielen Ländern ist die Errichtung von Dachgaupen baugenehmigungsfrei. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften bleibt dann dem Bauherren überlassen. In diesen Fällen muss der Nachbar die Bauaufsicht zum Eingreifen verklagen.