Ein zwei Jahre Altes Auto anmelden, was benötigt man dafür?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das beantwortet ihm die KFZ-Zulassungsstelle, wenn er dort anruft.

Aber er wird sicher noch seinen Personalausweis sowie die Versicherungsbescheinigung benötigen, da er eine KFZ Haftpflicht benötigt um ein Auto anmelden zu können (Pflichtversicherung). Und Bargeld / EC-Karte, da er die Anmeldung bezahlen muss.

Trolljagd  30.10.2020, 10:13

EC-Karten gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr - ansonsten korrekt.

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Trolljagd  30.10.2020, 10:14
@Waldmensch70

Fährst du auch mit der Reichsbahn, zahlst GEZ und machst deinen Internetvertrag bei der Post?

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verreisterNutzer  30.10.2020, 10:29
@Trolljagd

ich bezahle immer noch mit meiner EC Karte (wird im Sprachgebrauch so genannt!) wie zig Tausende andere auch.

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Waldmensch70  30.10.2020, 10:33
@Trolljagd
Fährst du auch mit der Reichsbahn, zahlst GEZ und machst deinen Internetvertrag bei der Post?

Hast Du keine anderen Probleme? Geh‘ woanders klugsch*issen...

Danke.

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Trolljagd  30.10.2020, 11:05
@verreisterNutzer

Nein, tust du nicht. Wahrscheinlich hast du eine girocard.
Warum das wichtig ist? Für Leute, die normale Karten wie Mastercard Debit zu ihrem Konto haben. Wenn es irgendwo heisst, man könne "mit EhZeh-Karte" bezahlen, kann ich nie wissen, ob meine Karte dort nun geht oder nicht, da das eben keine existierende Karte ist und alles mögliche heissen kann.

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verreisterNutzer  30.10.2020, 11:47
@Trolljagd

Tu ich doch ! Komischerweise weiss jeder Kassierer in jedem Laden, was gemeint ist, wenn man sagt, man will mit EC-Karte zahlen, obwohls eine Maestro-Giro-Card ist... du kannst mit Erbsenzählen aufhören. Wir haben es verstanden ...

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Trolljagd  30.10.2020, 12:52
@verreisterNutzer

Nein, es ist eben nicht so. Die Marke EC gehört mittlerweile Mastercard. "Nur EC" kann heissen nur girocard, nur girocard und Maestro, nur Debitkarten, alle Karten - man weiss nie was gemeint ist und sollte die richtigen Begriffe verwenden.

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sunnyday1234567 
Fragesteller
 30.10.2020, 10:13

ok die versicherungsbescheinigung haben wir bereits....

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Aktuell müsst ihr sowieso bei fast jeder Kfz-Zulassungsstelle einen Termin vereinbaren. Auf deren Seite steht auch, was ihr alles braucht.

Wichtig: Es ist ein Unterschied, ob ihr das Auto anmeldet oder ummeldet. Sprich: Hatte es vorher noch legal Kennzeichen mit Plakette dran und durfte gefahren werden, oder hat es jemand bereits abgemeldet gehabt?

Auf der Seite der Zulassungsstelle müsst ihr dann entweder Anmeldung oder Ummeldung wählen und genau drauf achten. Es ist auch ein Unterschied, ob ihr ein Fahrzeug anmeldet, was bereits schon einmal zugelassen war. Auch wichtig ist, ob das Fahrzeug bereits in der Stadt oder dem Kreis zugelassen war oder von außerhalb kommt. Unbedingt genau den richtigen Punkt wählen und alles genau lesen.

Hier mal beispielsweise die Unterlagen, die ihr benötigt, wenn das Fahrzeug bereits einmal in einem anderen Kreis zugelassen wurde, nicht abgemeldet wurde und es einen Halterwechsel gibt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II - falls diese noch nicht ausgestellt wurde, den Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I - falls diese noch nicht ausgestellt wurde, den Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet ist und für das Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll; das Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeuges kann aber auch beibehalten werden - dann müssen die Schilder nicht mitgebracht werden
  • Abmeldebescheinigung, bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für Fahrzeuge, bei denen sie gefordert ist
  • Versicherungsbestätigung (7-stellige VB-Nummer)
  • Legitimation des künftigen Fahrzeughalters: Natürliche Personen können sich nur mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass legitimieren, für juristische Personen müssen der entsprechende Registerauszug und der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der Vertretungsberechtigten vorgelegt werden. Legitimationen werden nur im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopie akzeptiert
  • Vollmacht und Legitimation des Vollmachtnehmers, wenn der künftige Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsbehörde kommt
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuern [einen Vordruck (Nr. 032021) zur Erteilung des Mandates erhalten Sie hier im Formularpool der Zollverwaltung]
  • Bei Fahrzeugzulassungen auf minderjährige Personen oder Mündel die Einwilligung aller gesetzlichen Vertreter zur Zulassung und die gültigen Personalausweise/Reisepässe aller beteiligten Personen

Ich erwähne es nochmal: Das ist jetzt ein Beispiel und ihr müsst selbst genau schauen, ob das überhaupt euren Fall widerspiegelt. Sowieso solltet ihr auf jeden Fall einmal selbst für eure Zulassungsstelle prüfen, was gefordert wird. Es wäre blöd, wenn ihr besonders jetzt in der Zeit etwas nicht dabei habt. Ihr müsst dann normalerweise immer einen neuen Termin machen, und das dauert ggf. mehrere Wochen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er muss noch eine vorläufige Haftpflichtversicherung abschließen, bekommt dann eine EVB- Nr. Das ist der Nachweis für die Zulassungsstelle, dass das Auto haftpflichtversichert ist.

Bei einem 2 Jahre altem Auto empfehle ich aber eine vorläufige Vollkasko. Sonst hat man erst nach ein paar Wochen, wenn man den Versicherungsschein bekommt die abgeschlossenen Leistungen und das vorläufig fällt weg.

Dann muss er noch seinen Perso oder Reisepass vorlegen - muss gültig sein.

Seine Bankverbindung muss er kennen. Das Finanzamt will die Steuer nur noch per Lastschrift einziehen.

Und so etwa 100 € sollte er dabei haben.

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Er kann sich auch ein Wunschkennzeichen aussuchen und vorher Schilder online bestellen, welche deutlich preiswerter sind, als beim örtlichen Schildermacher im näheren Umfeld der Zulassungsstelle.

z.B. :

https://kennzeichen.express/autokennzeichen/

die eVB der Versicherung, Personalausweis, die Iban für die Steuer

ein Neufahrzeug hat 3 Jahre Tüv, sofern es kein Mietwagen oder Taxi ist.