Eigenverschulden? Schimmel in der Wohnung? Was tun wenn der Vermieter es mir anhängen will?
ich werde heute noch dem Vermieter bescheid sagen, dieser ist aber noch nicht zu Hause ich habe mir mal gedanken gemacht wie es aussieht wegen dem Schimmel. Ich habe noch einen Grundriss der Wohnung hinzugefügt um zu zeigen wie diese aufgebaut ist. und da warme, feuchte Luft auf kalte Wände Prallen ist verständlich das Schimmel kommt. Anbei noch ein paar infos zur Wohnung: Die Küche verfügt zwar über eine abzugshaube, jedoch ist diese nur für Umluft gedacht und leitet die Luft nicht nach Außen das heißt bei jedem Kochvorgang wird Wasse in Gasform freigesetzt, das Bad hintendran ist kein Tageslichtbad und verfügt nur über einen kleinen Abzug, das heißt nochmals feuchtigkeit die aus dem Bad entweichen muss. Laut dem Schnitt der wohnung gibt es 4 Heizungen welche ich eingezeichnet habe das heißt die eine Außenwand wird gar nicht richtig beheizt und durch die feuchte Luft hat sich Schimmel gebildet. Selbstverständlich habe ich regelmäßig gelüftet wie es sich auch gehört. Doch der Luftstrom führt immer nur zwischen dem Küchenfenster und Schlafzimmerfenster durch, der Flur bekommt sozusagen nichts mit von der Luftzirkulation. Kann mir die Schuld angehängt werden an dieser miesere, da ich meine Pflichten nicht vernachlässigt habe. Kann es einfach schon an der Einteilung und verteilung der Heizungen liegen? Vielen dank mfG blazinblaze
16 Antworten
Zur Info wie man richtig heizt und lüftet um Schimmel zu vermeiden:
Falsches lüften und heizen fördert Schimmelbildung1
Möglichst konstante Temperaturen in den Räumen das ganze Jahr hindurch halten.
Bei Abwesenheit die Heizung nie ganz abdrehen. Eine gleich bleibende Temperatur ist zudem preiswerter, als das ständige Auskühlen und Aufheizen der Zimmer.
Kühle Räume, wie zum Beispiel Schlafzimmer, nie durch das Wohnzimmer mit heizen. Die warme und feuchte Luft schlägt sich als Feuchtigkeit an den kalten Wänden nieder. Schimmelpilze sind die Konsequenz.
Türen zwischen unterschiedlich geheizten Räumen immer geschlossen halten.
Richtig Lüften, das heißt: Mehrmals täglich die Fenster für wenige Minuten weit geöffnet halten. Somit wird ein kompletter Luftaustausch gewährt, der durch einfache Kippstellung nicht erreicht wird. Auch das Querlüften (Durchzug) sorgt für den entsprechenden Luftaustausch.
Es gilt die Regel: Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden. Aber: Je kühler die Temperatur in einem Raum, desto häufigeres Lüften.
Wer sich tagsüber ständig in einem Zimmer aufhält (Büro), sollte dementsprechend häufig für frische Luft sorgen. Auch hier gilt es wieder, die Fenster weit zu öffnen.
Badezimmer ohne Fenster sind häufig von Schimmelpilz bedroht. Hier muss durch ein angrenzendes Zimmer gelüftet werden, indem alle anderen Zimmertüren geschlossen bleiben, damit sich die feuchte Luft nach einem Bad oder einer Dusche nicht verteilen kann.
Leistungsstarke Dunstabzugshauben sind in Küchen sinnvoll. Wer diese nicht besitzt, sollte darauf achten, dass der – durch das Kochen entstehende Wasserdampf – gut nach außen abgeleitet werden kann.
Schrankwände sollten mit einem Abstand von drei bis fünf Zentimeter von der Wand abstehen. Somit ist eine Hinterlüftung gewährleistet.
weitere Info unter: http://www.schimmelpilz-sanieren.de/info/fe/fe01.htm
Feuchte Wände und Schimmelflecken sind immer Mängel der Mietsache, sie beeinträchtigen das Wohlbefinden des Mieters und sind gesundheitsschädlich (OLG Zelle 2 UH 1/84 WM 85, 9).
Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen u.U. sogar zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55). Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit stellt dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn der Mieter sie nicht zu verantworten hat. Drohen Feuchtigkeitsschäden durch zu geringes Heizen und Lüften und ist der Mieter für den Mangel verantwortlich, scheiden Mietminderungen aus und der Mieter macht sich eventuell schadensersatzpflichtig.
Für eine ordnungsgemäße Belüftung reicht es aus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet wird. Der Mieter darf während seiner Abwesenheit die Heizung drosseln, er muss nachts nicht durchheizen, er ist nicht verpflichtet, durch übermäßiges Heizen einen Baumangel auszugleichen (LG Braunschweig 6 S 249/96 WM 98, 250). Ist zwischen den Vertragsparteien streitig, ob Baumängel oder falsches Mieterverhalten Ursache für die Feuchtigkeitsschäden sind, hat der Vermieter die Beweislast dafür, dass die Ursache nicht in seinem Pflichtenbereich liegt, sondern aus dem Mieterbereich kommt. Erfordert der Einbau neuer Isolierglasfenster ein geändertes Lüftungsverhalten, dann muss der Vermieter präzise über die nach dem Fenstereinbau auf Grund des veränderten Raumklimas notwendigen zusätzlichen Lüftungsmassnahmen aufklären und informieren. Tut er das nicht und kommt es zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung, ist er verantwortlich und nicht der Mieter (LG Gießen 1 S 63/00 ZMR 200, 537).(WWW)
Feuchtigkeit in der Raumluft entsteht schon durch die Menschen, die dort leben. Durch Lüften kann man die feuchte Luft abführen, dann wird es aber kalt.
Wer Heizkosten sparen will, darf nicht lüften. Also muss in diesen Fällen so gebaut werden, dass die Feuchigkeit nicht im Mauerwerk oder auf dem Mauerwerk niederschlägt. Das kann man z.B. durch gute Wärmedämmung erreichen; dann gibt es aber Probleme mit den Fensteranschlüssen etc.
Also ein vielschichtiges Problem, das weder durch Glauben noch durch Wundermittelchen gelöst werden kann; hier hilft nur der echte, ausgebildete Fachmann, der vor Ort die Lösung entwickeln muss.
Ein Freund vermietet seit 50 Jahren mehere Wohnungen an wechselden Mieter, zwei Mal gab es in den letzten Jahren Schimmelbefall. Die Gründe wurden gesucht und gefunden, einer trocknete seine Wäsche in der Wohnung, bei dem anderen lagen Handtücher auf den Fensterbänken damit das Wasser, was von den Fenstern lief nicht an die Wände laufen sollte. Bei beiden war es klar, dass das nur an der Wohnung liegen könne.
Handelt es sich um einen Neubau? Wenn nicht, gab es vorher schon Probleme mit Schimmel? Wenn nicht, liegt es vermutlich eher am Mieter als an der Bausubstanz.
Frag doch mal die anderen Bewohner, ob sie sich noch an die Vormieter erinnern können. Dann kannst Du ja bei denen mal nachfragen, ob die auch diese Probleme hatten.
Putz auf Mauerwerk ist nicht ungewöhnlich. Und eine Dämmung ist auch möglich, wenn man doppelschaliges Mauerwerk hat, dann wird der Zwischenraum verfüllt und man sieht gar nichts davon.
ja klar wird der Putz direkt auf das Mauerwerk gemacht, was denn sonst?
Außenwände sind immer kälter als Innenwände, das stellt keinen Mangel dar.
Erkennen, ob evtl. eine Außendämmung vorhanden ist kann man - wenn man es weiß - daran sehen, dass die Wände relativ "dick" sind.
Wenn Du eine Außendämmung hast, wird aber auch der Putz auf die Außendämmung aufgetragen und nicht direkt auf das Mauerwerk. :-) klugscheißende
danke Klugscheißer, ich gehe mal davon aus, dass der Frager die Innenwände meint und nicht die Außenwände.
nee tut mir leid die außenwände sind gemeint :D
Außenwände sind immer kälter als Innenwände, wie guterwolf schon schrieb. Das ist kein Mangel wie auch fehlende Dämmung kein Mangel ist. Altbauten sind in den seltensten Fällen gedämmt. Ein Mangel wäre nur fehlerhafte Dämmung. Weiter verhindert eine Dämmung keinen Schimmel, sondern kann ihn gar fördern, wenn Bewohner kaum oder weiter fehlerhaft lüften. Das Märchen von der alles heilenden Dämmung gibt es nicht.
nein es ist kein neubau, ich weiß nicht ob es vorher schon probleme mal gab, ich wurde nicht darauf hingewiesen. ich kenn mich mit der materie nicht aus bezgl. dämmung von außen. ist es normal das der putz einfach auf das mauerwerk des hauses gemacht wird? woran erkennt man das eine dämmung vorhanden ist? und es ist deutlich spürbar das die außenwände deutlich kälter sind als die anderen.