Statistiken kann ich Dir leider nicht nennen.Aber eines weis ich mit Sicherheit,jeder Unfall durch Alkohol oder gar Alkoholtote ist sinnlos und einer zuviel!
Ich sehe das nicht als Betrug.....Ausser dem Kuss ist nichts passiert.Auf jeden Fall solltest Du allerdings mit Deiner Freundin darüber offen reden ,sonst machst Du Dich erpressbar.Ehrlich währt am längsten!
Ich finde es gut,das Du im letzten Moment so erwachsen gehandelt hast.Eigentum anderer Menschen sollte man immer achten.....egal was manche falsche Freunde denken oder labern.Bei der Vorladung wirst Du verhört werden.Sag es so wie Du es hier geschildert hast.Beweise den selben Mut auch dort ,den Du schon einmal bewiesen hast..
Vergiss eines niemals ,egal was auch immer passiert.........es ist Dein BRUDER!Manchmal bemerkt man Dinge erst ,wenn es für immer zu spät ist.
So teuer kann es werden......http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-der-polizei/beamtenbeleidigung-wie-teuer-wird-es.html
-----bei GAS Thermen sollte man eine Fachwerkstatt beauftragen.Alles andere ist LEBENSGEFÄHRLICH.
Wahre Liebe ---verlangt immer nach der Wahrheit. Steh zu Deinen Gefühlen ,aber auch zu Deinen Fehlern,vieles lässt sich leichter ertragen ,wenn man wenigstens weis das der andere die Wahrheit spricht. Wenn Du um Sie kämpfen willst,dann solltest Du den PoPo in der Hose haben ,Dich zu entschuldigen,eventuell mit einer einzelnen Rose,offen mit Ihr reden,und Ihr sagen was ,warum geschehen ist,das Du auch verletzlich bist ,und auch Deine Gefühle offenbaren.....nur dann hast Du vieleicht irgendwann nochmal eine Chance! Und bitte LÜGE den Menschen den DU angeblich liebst NIEMALS wieder an!
...in einer vernünftigen Partnerschaft,sollte man sich so eine Frage gar nicht stellen müssen!
Das Zauberwort heißt VORBEREITEN.Also als erstes sollte Dein Auto winterfest sein.Dazu gehören neben Kühlerfrostschutz und Hirschtalg auf den Türgummis natürlich auch Türschlossenteiser in Deiner Jackentasche.Winterreifen mit ausreichend Profil sollten längst drauf sein.Ein kleiner Tipp.....in jedem Kofferraum hast Du Platz für Schneeketten,und einen kleinen Eimer mit einem Sandsalzgemisch,sowie eine kleine Klappschaufel.Unter die Verkleidung des Kofferaumes kann man auch ein paar trockene Pappstreifen oder 2 kleinere Holzbrettlein legen,die notfalls unter die Antriebsräder des Wagens gelegt werden können.Gerade im Winter sollte auch ein Kanister mit Treibstoff dabei sein ,damit im Notfall wenigstens die Heizung des Wagens betrieben werden kann wenn Du auf Hilfe wartest.Ein Handy könnte auch von Nutzen sein.
Kindergeld ist in allererster Linie eine Leistung die zur steuerlichen Entlastung der ELTERN dient. Deine Eltern können Dir die Zahlung der Leistung übertragen,wenn Sie das wollen.Allerdings können Deine Eltern Dir auch Sachleistungen wie Nahrngsmittel oder Gutscheine in Höhe der Leistung übergeben. Ein genereller Anspruch auf Bargeld besteht NICHT: Mit 22 sollte Deine Lehr und Ausbildungszeit vorüber sein,so das eigentlich kein Anspruch mehr bestehen sollte.
Rechtliche Situation Cannabis ist nach wie vor illegal und fällt unter die Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes. Der Erwerb, der Besitz, die Ein- und Ausfuhr, die Überlassung an und Verschaffung für andere (Weitergabe und Verkauf) sind gerichtlich strafbar und kann Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Auch die Übergabe eines Joints in einer Runde - ohne einen Zug zu machen - kann im Prinzip strafrechtlich als Besitz oder Weitergabe verfolgt werden.
Bei einer Anzeige wegen des Besitzes oder Erwerbs einer geringen Menge von Cannabis zum eigenen Gebrauch wird die Anzeige von der Staatsanwaltschaft für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig zurückgelegt (§35 SMG). In diesem Fall wird von der Gesundheitsbehörde überprüft, ob eine sog. gesundheitsbezogene Maßnahme wie ärztliche Behandlungen und Kontrollen, Harnproben, psychologische oder psychotherapeutische Betreuungen notwendig sind oder ob darauf verzichtet werden kann. Wenn es innerhalb der letzten fünf Jahre keine Anzeige wegen des Erwerbs oder Besitzes von Suchtgiften gegeben hat, kann die Staatsanwaltschaft auf die Auskunft der Gesundheitsbehörde auch verzichten und die Anzeige sofort zurücklegen.
Weitere Infos: Suchtmittelgesetz
Cannbis und Führerschein: Das Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss illegaler Drogen ist grundsätzlich verboten. Im Unterschied zu Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine einschränkenden Grenzwerte, sondern ein absolutes Verbot.
(WWW)
Tetrahydrocannabinol also ein Bestandteil von Cannabis ist eine Droge und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz.Da kann er erzählen was er wollte ,er hat den Hund ins Auto gesetzt und wollte damit auch fahren.Das ist Beweis genug.Das wird sehr warscheinlich ein Führerscheinentzug mit Geldstrafe und Nachfolgender MPU und Entziehung!
Was Dein Disponent will ist ganz egal.....krank ist krank und kein Freizeitausgleich.Frag Ihn mal ob er sich mit Arbeitsrecht auskennt oder ob Du Ihm das erst Zeigen musst!
warscheinlich liegt das am Duft den Dein Vordermann hintelassen hat.....
das könnte viele Ursachen haben und muss nicht an der Milch liegen.Gewissheit kann Dir allerdings nur ein Besuch beim Tierarzt bringen.
beides Schrott nimm Grundig oder noch besser Panasonic!
Im Ernstfall Bussgeld bis 500 Euro! Viele Grüsse ein Mitarbeiter der Stadt!
das ist abhängig von der Konsole und den Spielen......
Wenn Du das Eigentum des Vermietersbeschädigt hast musst Du zahlen.Aber dafür gibt es eigentlich Versicherungen!
Wenn Deine Eltern nicht verheiratet waren,hat Deine Mutter das Sorge und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht!