Eigentum zurück fordern, Schwiegersohn lässt mich nicht ins Haus?
Ich habe einige Zeit bei meiner Tochter gelebt, die zur Miete in dem Haus von ihrem Vater lebt, den sie betreut (geschäftlich und gesundheitlich)vom Gericht. Nun ist es so, dass ich mich mit meiner Tochter gestritten habe. Ich habe ihr die Möglichkeit gegeben das zu klären und es kam keine Reaktion. Daraufhin habe ich einige Sachen gepackt und bin zu meinem Sohn gezogen. Meine Tochter hat den Kontakt zu mir abgebrochen(blockiert auf dem Handy) und mein Enkel sagte mir, wenn ich nicht innerhalb von 1 Woche abholen soll, weil mich mein Schwiegersohn nicht mehr ins Haus lässt!!!! Meine Sachen, die noch dort sind stehen, im Keller und nicht in ihrer Wohnung. Ich habe mit meinem Ex gesprochen, der meint, die Sachen im Keller stören nicht.
Inzwischen ist es so, ich kann momentan meine Sachen nicht holen, da eine größere OP ansteht. Zurzeit lebe ich bei meinem Sohn bis ich eine eigene Wohnung gefunden habe, dass kein Problem darstellt.
Nun meine Frage..... Kann ich meine Sachen einfach holen, wenn es passt, da ich ja das Einverständnis haben vom Eigentümer? Auch wenn meine Tochter ihn Betreut??
Muss mich mein Schwiegersohn ins Haus lassen und wenn nicht, kann ich die Polizei einschalten?
Für welche Bereiche gilt die Betreuung denn? Besteht ein Einwilligungsvorbehalt in der Bestallungsurkunde?
Geschäftliche Angelegenheiten (Einkaufen, größere Sachen)und gesundheitliche Anwendungen
5 Antworten
Ich würde jemand beauftragen, die Sachen abzuholen. Damit die Situation nicht noch mehr eskaliert.
Giwalato
Ich habe mit meinem Ex gesprochen, der meint, die Sachen im Keller stören nicht.
Wenn Dein Ex dabei nichts zu sagen, nicht zu bestimmen, nichts zu entscheiden hat, spielt diese Aussage keine Rolle.
Kann ich meine Sachen einfach holen, wenn es passt, da ich ja das Einverständnis haben vom Eigentümer? Auch wenn meine Tochter ihn Betreut??
Das kannst Du.
Betreuung ist keine Bevormundung / keine Entmündigung. Sein Einverständnis genügt. Außer Deine Tochter ist zu diesem Zeitpunkt anwesend und verhindert dies.
Das liefe dann auf einen Machtkampf hinaus, den die Tochter vermutlich - wegen "Machtmissbrauch" - verlieren würde.
Polizei ist nicht zuständig. Wenn du juristisch vorgehen wolltest, müsstest du auf Herausgabe deiner Sachen klagen. (Peinlich und albern)
Nein, er muss dich natürlich nicht ins Haus lassen. Aber er muss dir deine Sachen zurückgeben. Aber das Gehört doch deinem Ex und der sagt doch nix. Verstehe also nicht warum du es nicht abholen kannst. Wenn es sowieso im Keller ist und dein Ex Zugriff hat.
Es sind meine Sachen!!! Nicht die von mein EX!!Er ist der Vater meiner ''Tochter, ich habe nicht mit ihm zusammen gelebt(wir haben uns vor 30 Jahren getrennt), sondern wollte nur vorübergehend bei meiner Tochter bleiben.
Das Haus gehört dem Vater meiner Tochter, nicht mein Schwiegersohn (2Familienhaus) (
Der Keller wird zusammen genutzt.
Kann mein Schwiegersohn mir den Zutritt zu den gemeinsam genutzten Keller verwehren??
Der Eigentümer muss Dich ins Haus lassen und Dein Schwiegersohn - Nicht-Eigentümer - hat kein Recht, Dir das zu verwehren. Geschieht es nicht so - dann macht sich die Person, die Dir das Abholen verweigert, der ungerechtfertigten Bereicherung oder der Unterschlagung schuldig.
Ich würde mir einen Termin überlegen, an dem Du Deine Sachen abholen kannst und willst - ggf. auch einen Ersatztermin - und dies schriftlich jedem ankündigen, der Dir die Sachen geben kann. Du kannst zu dem Termin auch eine dritte Person schriftlich beauftragen und hinsenden. Werden Dir die Sachen nicht übergeben und auch nicht zugesandt, würde ich Anzeige erstatten.
Und wenn derjenige das selbe Problem hat und lässt Ihn nicht ins Haus