Eigentum zurück fordern, Schwiegersohn lässt mich nicht ins Haus?

LePetitGateau  10.06.2023, 23:07

Für welche Bereiche gilt die Betreuung denn? Besteht ein Einwilligungsvorbehalt in der Bestallungsurkunde?

SiSchn70 
Fragesteller
 11.06.2023, 00:03

Geschäftliche Angelegenheiten (Einkaufen, größere Sachen)und gesundheitliche Anwendungen

5 Antworten

Ich würde jemand beauftragen, die Sachen abzuholen. Damit die Situation nicht noch mehr eskaliert.

Giwalato

SiSchn70 
Fragesteller
 10.06.2023, 23:15

Und wenn derjenige das selbe Problem hat und lässt Ihn nicht ins Haus

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SiSchn70 
Fragesteller
 10.06.2023, 23:22
@Giwalato

Geht leider nicht, mein Enkel ist 14 und ich bin jetzt 400km weiter weg.

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Giwalato  10.06.2023, 23:34
@SiSchn70

Er kann zumindest helfen, Deine Sachen in Kisten zu verpacken. Wenn ein Abholtermin vereinbart ist, muß der Abholer die Wohnung nicht betreten.

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 Ich habe mit meinem Ex gesprochen, der meint, die Sachen im Keller stören nicht.

Wenn Dein Ex dabei nichts zu sagen, nicht zu bestimmen, nichts zu entscheiden hat, spielt diese Aussage keine Rolle.

Kann ich meine Sachen einfach holen, wenn es passt, da ich ja das Einverständnis haben vom Eigentümer? Auch wenn meine Tochter ihn Betreut??

Das kannst Du.

Betreuung ist keine Bevormundung / keine Entmündigung. Sein Einverständnis genügt. Außer Deine Tochter ist zu diesem Zeitpunkt anwesend und verhindert dies.

Das liefe dann auf einen Machtkampf hinaus, den die Tochter vermutlich - wegen "Machtmissbrauch" - verlieren würde.

Polizei ist nicht zuständig. Wenn du juristisch vorgehen wolltest, müsstest du auf Herausgabe deiner Sachen klagen. (Peinlich und albern)

Nein, er muss dich natürlich nicht ins Haus lassen. Aber er muss dir deine Sachen zurückgeben. Aber das Gehört doch deinem Ex und der sagt doch nix. Verstehe also nicht warum du es nicht abholen kannst. Wenn es sowieso im Keller ist und dein Ex Zugriff hat.

SiSchn70 
Fragesteller
 10.06.2023, 23:11

Es sind meine Sachen!!! Nicht die von mein EX!!Er ist der Vater meiner ''Tochter, ich habe nicht mit ihm zusammen gelebt(wir haben uns vor 30 Jahren getrennt), sondern wollte nur vorübergehend bei meiner Tochter bleiben.
Das Haus gehört dem Vater meiner Tochter, nicht mein Schwiegersohn (2Familienhaus) (

Der Keller wird zusammen genutzt.
Kann mein Schwiegersohn mir den Zutritt zu den gemeinsam genutzten Keller verwehren??

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Der Eigentümer muss Dich ins Haus lassen und Dein Schwiegersohn - Nicht-Eigentümer - hat kein Recht, Dir das zu verwehren. Geschieht es nicht so - dann macht sich die Person, die Dir das Abholen verweigert, der ungerechtfertigten Bereicherung oder der Unterschlagung schuldig.

Ich würde mir einen Termin überlegen, an dem Du Deine Sachen abholen kannst und willst - ggf. auch einen Ersatztermin - und dies schriftlich jedem ankündigen, der Dir die Sachen geben kann. Du kannst zu dem Termin auch eine dritte Person schriftlich beauftragen und hinsenden. Werden Dir die Sachen nicht übergeben und auch nicht zugesandt, würde ich Anzeige erstatten.