Nicht leibliches Enkelkind aus dem Heim holen?

5 Antworten

Die Problematik ist die:

Nur weil die Eltern das Kind abgeben, geben sie nicht das Sorgerecht ab. Sie bestimmen lediglich, dass es jemand in Vertretung ausübt.

Die einzige Chance die ich sehen würde wäre, wenn ein Gericht der leiblichen Mutter das Sorgerecht entzieht, sich dann entsprechend um die Pflegschaft zu bewerben.

die einzig andere Chance, dass die Mutter des Kindes es euch freiwillig überlässt, ist ja schon ausgeeschlossen.

Erstmal solltet ihr für das Kind da sein und es regelmäßig besuchen. Evtl kann das Kind auch mal zu euch beurlaubt werden.

Wenn die sorgeberechtigten Mutter dagegen ist, dann wird es keinen schnellen Umzug zu euch geben. Aber wenn ihr einen langen Atem habt, klappt es vielleicht irgendwann in der Zukunft.

Wenn die Mutter eine klare Willenserklärung abgibt ist das schon einmal ein großes Plus.

Am besten diese Willenserklärung mit Begründung schriftlich einholen und einen auf derartige Fälle spezialisierten Anwalt konsultieren.

Das Jugendamt ist der geeignete Ansprechpartner.

Dort einfach die Situation und die Motivation schildern ..

. Wir als (nicht leibliche) Großeltern würden sie gern zu uns nehmen.

Das wird (fast) unmöglich.

Ihr seid nicht mit dem Kind verwandt.

Das Kind in "Pflege" zu nehmen, das kann nur im Einverständnis der Mutter und/oder des Jugendamtes erfolgen.