Eigenkündigung - Sexuelle Belästigung [Sperre Arbeitsamt]?

4 Antworten

Du bekommst maximal 3 Monate Sperre. Ansonsten - Polizei einschalten und mit dem Sachbearbeiter beim Jobcenter sprechen.

Ich würde spontan eine Chance sehen. Nämlich dann wenn du deinen Vorgesetzten wegen des Geschehenen anzeigst. Und das SOLLTEST du auch dringend tun. Unter Vorlage der Strafanzeige + Attest + Bestätigung vom Arzt, dass du ihm das so geschildert hast, dürftest du der Sperre entgehen.

Du hast jetzt die Chance dich nicht klein zu machen, mach was draus

ALG1 Sperre sind übrigens nur 3 Monate. Keine 12

Erstmal beträgt die Sperre 3 Monate bzw. 12 WOCHEN.

Und es wäre sinnvoll gewesen, unter Zeugen mit Deinem Chef zu sprechen, damit Du einen dokumentierten Nachweis gehabt hättest, dass Du versucht hast, die Situation zu verbessern.Dadurch könntest Du dem Amt belegen, dass Du eine schlechte Situation hattest und versucht hast, sie zu lösen.

Nichtsdestotrotz kannst Du natürlich dem Amt versuchen, die Lage zu schildern.

Alles Gute!

Ich würde eine Anzeige bei der Polizei erstatten - in der ich die Einzelfälle ganz sachlich schildere.

Eine Kopie der Anzeige nebst der Schilderung würde ich dem Arbeitsamt zuleiten als Begründung für die Eigenkündigung.

Ohne Anzeige erweckst du möglicherweise den Eindruck, dass Dein Kündigungsgrund aus der Luft gegriffen - also ohne Substanz - ist.