Ebay: Ware versendet, aber nicht angekommen. Was nun?

8 Antworten

Muß ich das Geld zurückzahlen ?

Ja. Kannst du Aufgabe der Sendung nicht beweisen, schuldest du n. § 447 BGB unverändert Erfüllung und der Käufer kann nach fruchtloser Fristsetzung (Fallmeldung) vom Vertrag zurücktreten, § 323 BGB, und Kaufpreis erstattet verlangen :-O

Als Verkäufer versendet man daher grds. nur mit Sendungsnachweis, also Einwurfeinschreiben, Hermes-Päckchen, DHL-Paket :-)

G imager761

shinobiqueen  09.03.2014, 18:21

Nicht unbeding.

Hat der Verkäufer die Ware so wie im Kaufvertrag angegeben verschickt, liegt das Risiko beim Käufer.

Deswegen biete ich bei meinen Angeboten Grundsätzlich immer versicherten und unversicherten Versand an und weise darauf hin, dass ich als Privatverkäufer keine Verantwortung übernehme, wenn der Artikel auf Postwegen verloren geht.

Bei Ebay steht dazu auch:

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko. [...]

und

Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu (§ 447 Abs. 2 BGB). Dieser umfasst den gesamten Schaden, der durch die abweichende Versendungsart entstanden ist (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung).

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Phreeya  09.03.2014, 18:25
@shinobiqueen

Gute Antwort. Ich wollte auch kommentieren, was aber aufgrund deines Kommentars nicht mehr notwendig ist :)

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Ichgebenieauf  09.03.2014, 20:26
@shinobiqueen
Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu

richtig , aber keiner weiß was hier zutrifft .

latricolore hatte nachgefragt , aber der fragesteller ist ja spurlos verschwunden .

es wären einige fragen zu klären , dann kann man gezielt helfen

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Meine Meinung ist, nein, du mußt das Geld nicht erstatten, wenn du das Buch wirklich verschickt hast. Vielleicht hat er es auch bekommen und sagt es nicht. Bei ebay muß man mit allem rechnen. Bei dem Buch kann es sich ja nicht um eine große Summe gehandelt haben. Um Ärger zu vermeiden (negative Bewertung) würde ich vielleicht erstatten.

Hallo Farihan,

auf der Rechtsportalseite von ebay steht sogar, dass der Käufer das Verlustrisiko auf dem Transportweg trägt. Somit musst Du ihm das Geld nicht überweisen. http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

Wenn der Käufer immer auf Nummer Sicher gehen will, dann hätte er ja auch versicherten Versand wählen können. Jetzt braucht er sich nicht zu beschweren... Wer weiss auch, ob er die Wahrheit sagt und den Artikel nicht doch zu Hause liegen hat und somit ein Betrüger ist...

Nein, als Privatverkäufer nicht. Da trägt das Risiko,lt Gesetz, der Käufer! Bei gewerbl. Verkäfern aber nicht!!! Du mußt auch keinen Abliefernachweis haben, gibts bei Büchersendung eh nicht!