eBay Verkäufer bricht nach Auktion ab, weil ihm der Preis zu gering war?

5 Antworten

Ebay-Angebote und -Gebote sind verbindlich, demzufolge muß sich der Anbieter natürlich an den erzielten Verkaufspreis halten.

Was eine Klage bringen würde, weiß ich nicht. Vermutlich nichts außer Kosten für Dich. Schließlich ist der Verkäufer im Ausland ansässig.

Es ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen, den musst Du nur zivilrechtlich durchsetzen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html

http://resolutioncenter.ebay.de/

Du hast dazu ja alle Realdaten des Verkäufers in der Glückwunschmail nach dem Kauf von eBay bekommen, spätestens aber nach dem vollständigen Durchlaufen der Kaufabwicklung.

Und nein, eBay kann, darf und wird Dir darüberhinaus nicht helfen.

Anthonyyala 
Fragesteller
 01.06.2021, 20:15

Danke

2
Ratefuchs007  01.06.2021, 20:16
@Anthonyyala

Gerne.
Viel Erfolg und hör nicht auf den einzigen Unwissenden hier, der glaubt, dass der Verkäufer das einfach so machen könnte.

2
Grinzz  01.06.2021, 20:50
@Ratefuchs007

Der Verkäufer stammt aus Österreich. Falls also keine Vereinbarung dahingehend getroffen wurde, dass deutsches Recht anwendbar sein soll, dürfte nach Art. 4 Abs. 1 lit. a) Rom-I-VO österreichisches Recht anwendbar sein. Da ich davon ausgehe, dass der Verkäufer kein Händler war, greift hier auch nicht die Ausnahme des Art. 6 Rom-I-VO.

Ich will nicht sagen, dass die Rechtslage in Ö anders ist, denn dafür kenne ich mich damit zu wenig aus. Aber die Antwort nach BGB dürfte jedenfalls einen nur eingeschränkten Brauchbarkeitswert besitzen.

Kennst du die österreichischen Normen?

0
Ratefuchs007  01.06.2021, 20:52
@Grinzz

Wenn er auf eBay.de eingestellt hat - wovon ich mal ausgehe - dann gelten auch für ihn die deutschen AGB.

0
Grinzz  01.06.2021, 22:49
@Ratefuchs007

Die AGB gelten aber doch nur unter partis zwischen eBay und dem Nutzer, nicht aber zwischen zwei Nutzern. Für einen Kauf auf eBay ist die Plattform aber nur Vermittler. Der Kaufvertrag wird zwischen den Nutzern geschlossen. Und in diesem dürften oftmals keine (eigenen) AGBs vereinbart worden sein.

Aber selbst wenn doch: Beinhalten die eBay-AGBs eine Rechtswahl iSd Art. 4 Rom-I-VO? Ich habe jedenfalls nichts dergleichen darin gefunden.

0
Die rechtliche Lage ist eindeutig und unmissverständlich! eBay-Rechtsportal

Rechtliche Informationen für private Verkäufer:

Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn der Höchstpreis viel zu niedrig ist?

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Er ist verpflichtet, ihn dir zu verkaufen, weil ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.

Andersrum bist du verpflichtet,

  • zu bezahlen
  • den Artikel anzunehmen

Ja kannst du und wirst sogar bestimmt erfolg haben