Ebay Rückerstattung?

versteigert oder Verkauft ? Rückgabe Recht wurde ausgeschlossen ?

Verkauft Rückgabe wurde angelehnt

5 Antworten

Von Experte haikoko bestätigt

Du hast der neuen eBay-Zahlungsabwickluing zugestimmt, und bei der hat der Käufer bei jeder von ihm gewählten Bezahlart Käuferschutz.

Wenn der Käufer also einen Käuferschutzfall eröffnet und eBay entscheidet den für den Käufer - und genau das wird passieren - dann nimmst Du zurück, ob Du willst oder nicht.

Und wenn Du Pech hast, dann zahlst Du auch noch eine Streifallgebühr in Höhe von 19,04 €.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer

Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen

Klicken: Auszahlungen für verkaufte Artikel

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Klicken: Streitfallgebühr

Übrigens, das mit dem Käuferschutz weißt Du seit über einem Jahr:

https://www.gutefrage.net/frage/ebay-20082033

Es ist aber nicht mein Problem wenn er sich nicht informieren ob es mit seinen glocken wie er es beschreibt kompatibel ist es war original verpackt und versiegelt es hat bereits an wert verloren es war immer noch ein privat Verkauf da ich ein privater Anbieter bin finde es richtig schwach

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@ero075

Doch, natürlich ist das Dein Problem:
Du hast der neuen Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt; und wenn eBay das entscheidet, dann nimmst Du zurück, so einfach ist das.

Übrigens hast Du eBay auch den Zugriff auf Dein Girokonto gestattet, aber das weißt Du vermutlich auch nicht.

Leute, Leute...

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Genau das ist einer der Gründe, warum ich bei ebay nichts mehr verkaufe. Der Käufer wird bei ebay eine Fall wegen eines nicht funktionierenden Artikels eröffnen. Ebay wird wahrscheinlich für den Kunden entscheiden.

Er hat das recht das Produkt zurückzusenden, wenn die Bestellung nicht länger als 30 Tage her ist. Das heißt du solltest es am besten annehmen. Es ist blöd, wenn man etwas kauft und es nicht funktioniert und er muss auch noch dafür bezahlen. Stell dir vor du kaufst einen Pulli für 200€ und es ist zu klein und es sieht nicht gut aus. Und der Verkäufer lehnt die Rückerstattung ab. Das wäre auch blöd.

Er hat das recht das Produkt zurückzusenden, wenn die Bestellung nicht länger als 30 Tage her ist.

Auf welcher Rechtsgrundlage soll er das haben?

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Es war original verpackt wenn ich es zurück nehme hat das produkt bereits an wert verloren zudem kann ich nichts dafür das es mit seine glocken nicht kompatibel ist er hätte sich vorher informieren können

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@HEHEHEHEHHEHEHE

Kind, lass mal das Antworten auf Fragen, von denen Du altersbedingt noch keine Ahnung hast.

Hier handelt es sich um das BGB, einen Privatverkäufer und einen Kaufvertrag.

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@haikoko

Ist halt ebays eigene regelung. Rechne halt damit das dein ebay account deaktiviert wird wenn du nicht spurst

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@KeuscheNutella

Was möchtest Du mir mitteilen? Ich glaube, als ich anfing bei ebay zu handeln, warst Du noch nicht einmal Drohung.

Generell sei Dir gesagt "Ist halt ebays eigene regelung." entbindet weder Käufer noch Verkäufer, die einen Kaufvertrag geschlossen haben, von den Rechten und Pflichten dieses Vertrags.

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@haikoko

Gab ebay noch nicht als ich geboren wurde lmao. Und stimmt tut es nicht. Es ist nur üblich für ebay so zuhandeln wenn ein verkäufer nicht agiert wie ebay es sich wünscht

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Ich habe die Rücknahme abgelehnt meine frage ist jetzt kann er einen Fall eröffnen und würde er gewinnen? Danke

Die kurze Antwort ist: JA ! kann und wird er machen.
Denn wie jeder weiß, gibt es 1.) keinen Verkäuferschutz und 2.) interessiert sich weder eBay noch PayPal über richtig oder falsch. Der Käufer hat zu 99,9% Recht, damit ist der Fall erledigt.

Du magst zwar im Recht sein, aber wie erwähnt, interessiert es niemand.
Du kannst da nur Zivilrechtlich gegen angehen.

Deswegen bietet man 1. kein eBay an und 2. kein PayPal.

 aber das ist noch nicht mein problem oder?

Korrekt....vorerst...

kann er einen Fall eröffnen und würde er gewinnen?

kommt darauf an, wie er bezahlt hat.....wenn Paypal: Ja, kann er, und ja, wird er....

Diese unnötigen Kopfschmerzen aber danke

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kommt darauf an, wie er bezahlt hat.....wenn Paypal: Ja, kann er, und ja, wird er....

Nein, darauf kommt es seit Einführung der neuen Zahlungsabwicklung eben nicht mehr an; dank der hat der Käufer bei jeder Bezahlart Käuferschutz.

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