Handy zurückgeben? Ebay?

5 Antworten

Um tatsächlichen auf der sicheren Seite zu sein, solltest du den Vertrag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auch widerrufen!

Um was geht es hier?

Einmal davon ausgehend, dass der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist, haben Verbraucher in Deutschland bei sog. Fernabsatzverträgen (Internet, Katologbestellungen, usw) eine gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Im Laufe der Zeit hat es sich entwickelt, dass viele Händler dieses Widerrufsrecht inzwischen auf 30 Tage erweitert haben.

Gut zu wissen:

Aufgrund der deutschen Verbraucherrechte sind Händler verpflichtet dem Verbraucher eine Widerrufsbelehrung, sowie ein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen.

Zu finden ist beides in der Regel in den AGB des Verkäufers oder einen entsprechenden Link.

Beim Widerruf handelt es sich eigentlich um eine Formalität. Der Widerruf muss auch nicht begründet werden.

Rechtlich gesehen ist der Widerruf allerdings nur wirksam, wenn der Vertrag auch tatsächlich widerrufen wurde.

Bei der eBay-Option "Rücknahme" handelt es sich lediglich um eine technische Möglichkeit, um dem Verkäufer die Verkaufsgebühren zu erstatten.

Gut zu wissen:

Auf dem Rechtsportal erklärt eBay ausführliche die rechtlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.

Hier taucht der Begriff "Rückgabe beantragen" oder ähnliches nicht auf!

eBay-Rechtsportal Rechtliche Informationen für Käufer Widerrufsrecht beim Kauf von gewerblichen Verkäufern

Wenn Sie als Käufer auf dem eBay-Marktplatz einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer ausschließlich für den privaten Gebrauch erwerben, steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, d.h. Sie können sich im Rahmen einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen wieder von dem geschlossenen Vertrag lösen.

eBay typisch auf dem Rechtsportal sind ständige Hinweise wie dieser:

Hinweis: Bei weitergehenden Fragen zu Ihrem Widerrufsrecht wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an eine Rechtsberatungsstelle.

Fazit: Leider lesen die Nutzer ständig nur etwas von Kauf abbrechen, Rücknahme beantragen und einiges andere, was eher verwirrend statt hilfreich ist!

Fakt ist:

eBay ist nicht Vertragspartner und distanziert sich deutlich von allem, was rechtlich durch den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande gekommen ist!

Das kann man eigentlich nicht oft genug predigen. Leider mit wenig Erfolg!

Ausführliche Informationen zum Thema Widerrufsrecht findest du hier:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_6.html

Gut zu wissen:

Auch wenn auf den ersten Blick Rücknahme und Widerruf ein und das Selbe zu sein scheinen, gibt tatsächlich jedoch einen kleinen - aber alles entscheidenden Unterschied.

Im Gegensatz zu gesetzlichen Widerrufsrecht, gibt es kein Recht auf Rückgabe für den Käufer oder eine rechtliche Verpflichtung, nach der der Verkäufer gezwungen werden kann, einen Artikel zurück nehmen zu müssen.

Gut zu wissen:

Umso hochpreisiger die Ware ist - desto genauer sollte man darauf achten, alles richtig gemacht zu haben.

Nehmen wir einfach mal an, dein Handy hätte 1000,- EUR gekostet.

Der Händler bekommt das Handy zurück, kann es aber nur nach als gebrauchtes Gerät (B-Ware) verkaufen. Der Händler nimmt also erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf.

Du bist auch ganz nicht der einzige Käufer, der von seinem Widerrufsrecht gebraucht macht. Die Verluste, die durch Retouren entstehen, summieren sich in zu ungeheuren Summen.

Vom Verkäufer dann auch noch zu erwarten hochpreisige Artikel zurück nehmen zu müssen, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist, ist eine riskante Sache.

Fakt ist:

Weigert sich der Händler den Widerruf nach Fristablauf zu akzeptieren, wird dir eBay lediglich den freundlichen Hinweis geben, dich doch bitte an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Gut zu wissen:

Die Rückgabe eines Artikel ersetzt einen wirksamen Widerruf in keinem Fall.

Mein Tipp:

Wer wissen will, ob sein Handeln rechtlich in Ordnung ist, sollte sich ausschließlich auf dem eBay-Rechtsportal informieren!

Deutlicher wie im folgenden eBay Statement kann man nicht sagen, dass man im Streitfall zwischen Käufer und Verkäufer, mit nichts etwas zu tun haben wird!

eBay-Rechtsportal Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. eBay übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf verlinkten externen Webseiten keine Gewähr.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/informationen.html

Solltest du die Widerrufsbelehrung oder das Widerrufsformular nicht finden, melde dich einfach noch mal mit dem Link zum Käufer.

Hier gibt es wirklich mehr als genug Leute, die wissen um was es geht und dir schnell und unkompliziert helfen können!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Theoretisch schon aber nur wenn das Gerät noch in Ordnung ist du müsstest beim zurück sende Formular einen grund auswählen können und da müssten auch die Bedingungen stehen einfach mal durchlesen ich kann das jetzt nicht genau sagen ob das möglich ist ich weiss nur da ist unten drunter der link mit den Bedingungen

...und aufgrund von nichtgefallen eine Rücknahme beantragt.

Man beantragt keine Rücknahme, sondern man erklärt seinen Widerruf.

Ist das trotz der Verwendung des Handys möglich?

Die Antwort auf diese Frage findest Du in der Widerrufsbelehrung des gewerblichen Verkäufers.

Und dort steht wahrscheinlich auch das:

"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."

Hallo

setze das Hand auf Werkszustand zurück. Dann kann keiner mehr nachvollziehen, wie lange du was damit gemacht hast...

Klar geht das. Schon etliche Male gemacht