Was tun nach Handyverkauf, wenn Käufer reklamiert?
Abend zusammen
Ich hab ein Handy generalüberholt verkauft über eBay. Vor dem versandt überprüfte ich noch mit 2 Freunden die Funktionen des Handys, alles einwandfrei jedoch hab ich jetzt eine Email der Käuferin bekommen welche beinhaltet dass das Handy nicht funktioniert.
In meiner Auktion schrieb ich "Da es ein privat Verkauf ist gebe ich keine Garantie, Gewährleistung und jeglicher Anspruch auf Rücknahme ist ausgeschlossen!"
Was ist jetzt zu tun?
Muss ich das Handy zurücknehmen?
1 Antwort
Dann lass dich mal lieber auf eine Rücknahme ein.
Wie kannst Du belegen, dass das Handy generalüberholt wurde? Du hast dann eventuell Ansprüche an die ausführende Werkstatt.
Oder handelt es sich um das Handy, zu dessen Reparatur Du bereits mehrfach Fragen hier gestellt hast?