Ebay Kleinanzeigen Platformen-Steuertransparentgesetz?
Hi Leute,
vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen. Ab dem 01.01.23 greift ja das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, welches den Plattformanbietern (in meinem Fall jetzt Ebay Kleinanzeigen) dazu verpflichtet, nach einem Jahr die Daten ans Finanzamt zu übermitteln. Vorrausgesetzt man verkauft mehr als 30 Artikel im Monat oder 2000€ Verkaufswert in einem Jahr.
Jetzt die Frage:
Erkennt Ebay Kleinanzeigen wenn ich als Verkäufer meine Anzeige lösche und sie wieder hochstelle, um meine Anzeige wieder nach oben zu verschieben? Ich hab die Sorge, dass das jetzt jedesmal als ein komplett neuer Artikel gewertet wird und ich dafür dann auch Steuern zahlen muss obwohl es der selbe Artikel ist. Die Funktionen wie Anzeige verkauft ist seit kurzem weg. Man kann nur noch die Anzeigen löschen.
An alle arroganten Besserwisser, die Frage bitte einfach ignorieren. Die Frage gilt lediglich den Menschen die ganz normal und human auf eine Frage antworten können.
Danke ✌🏼
5 Antworten
Wenn du 30 und mehr Artikel im Monat verkaufst, handelst du ja ohnehin schon gewerblich, und hast ein Gewerbe, und zahlst Steuern.
Daher kann es dir total egal sein, ob und was Kleinanzeigen meldet.
2 Mal ist aber weit von 30 Verkäufen entfernt.
Deine Frage ergibt wenig Sinn.
Daher solltest du dich mal klarer ausdrücken.
Handelst du gewerblich, weil du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, oder tust du es nicht?
Er hat es nicht verkehrt geschrieben, gemeint ist wohl: wenn du einen Artikel einstellst (ihn nicht verkaufst) die Anzeige löschst und die anzeige neue einstellst, ob Ebay erkennt, dass du es NICHT verkauft hast, denn man kann tatsächlich bei Ebay Kleinanzeigen nur noch löschen (ohne Angaben verkauft oder nicht)
Seit wann handle ich "gewerblich", wenn ich -aus Altersgründen- meinen Haushalt auflösen muß ?
Von einer Haushaltsauflösung steht aber nichts in der Frage, und das weißt du auch.
Also such dir jemand anderes für Stänkereien durch versuchtes Klugscheißen.
Wurde ein Verkauf abgebrochen, oder wie kommt es dazu, dass Du den 2 mal hochlädst?
Ah. Sorry. Nicht richtig gelesen. Das kann gut sein, dass der als 2 Anzeigen gezählt wird. Grundsätzlich heißt das aber nicht, dass Du Steuern zahlen musst, wenn Du mehr als 30 Artikel verkaufst. Da muss auch eine Gewinnerziehlungsabsicht hinter sein. Also Du musst den Artikel für mehr verkaufen, als Du ihn eingekauft hast - und das in einem Zeitraum von 6 Monaten. Dann erzielst Du einen steuerpflichtigen Gewinn. Ich würde dir Raten, die Anzeigen aufzubewahren, um nachzuweisen, dass es sich um den selben gebrauchten Artikel handelt. Auch den Verkauf und den Verkaufspreis zu dokumentieren. Rechnungen sind hilfreich, aber nicht notwendig, da man gebrauchte Artikel im allgemeinen nicht zum Neupreis verkauft. Dann wirst Du auch keine Probleme haben.
Das zählt natürlich als neue Anzeige.
Hochschieben kannst du für 2,50 € ohne zu löschen.
Aber: eBay Kleinanzeigen weiss doch gar nicht, wer du bist, also kann es auch nichts an Behörden melden.
Außerdem ist das eine Anzeigen-Plattform, man verkauft dort direkt nichts.
Das machen gewerbliche Händler auf Ebay Kleinanzeigen ständig. Die Anzeige nach 1-2 Tagen löschen und wieder neu einstellen um es wieder nach oben zu verschieben. Der Nachteil ist halt das die Anzahl der Favorisierungen und Anzeigenbesucher verschwindet. Dafür ist es aber kostenlos.
Genau das ist ja komisch.
die wissen ja nicht wer du bist
steuerNR Adresse richtige Name usw muss man nicht angeben wenn man ein Kleinanzeige Konto erstellt
also wie wollen die das weiterleiten 🙄
ganz komisch….
Als gewerblicher Händler ist das Pflicht. Als privater Nutzer muss man diese Daten vermute ich mal seit dem 01.01.23 bei einer neuen Accounterstellung hinterlegen sonst könnten die ja echt nichts weiterleiten. Wenn man es seit dem 01.01.23 immer noch nicht angeben muss dann macht der ganze Gesetzesentwurf ja keinen Sinn.
Genau 👍
entweder wird Kleinanzeige da irgendwas ändern (was ich vermute)
sonst wie du bereits gesagt hast macht das ganze hier 0 Sinn
Man verkauft auf Kleinanzeigen nichts, man inseriert nur da. Ihr habt die Plattform nicht verstanden.
Und warum dann der Gesetzesentwurf? Es wurden sogar explizit Ebay und Ebay Kleinanzeigen genannt. Kann mir nicht vorstellen, dass damit nur die Bezahlfunktion von Ebay und Ebay Kleinanzeigen gemeint ist. Dadurch wird ja ein Konto verknüpft. Dann wäre ja jeder der nur Bargeld annimmt fein raus.
Hab grad mal getestet wegen Accounterstellung. Muss man tatsächlich immer noch nicht. Email und Handynummer reicht. Ganz komisch 😅
Ja habe ich auch bemerkt… echt komisch. Aber es kann eig nur mit diese Kleinanzeige bezahlmethode gültig sein also Gesetz.
also wie du bereits gesagt hast
wer BAR nimmt ist fein raus 👍
Die neue Regelung gilt bereits ab 30 verkauften Gegenständen pro Jahr ! Lies im Gesetzestext nach.
Stimmt, hab mich verschrieben. Meinte Jahr nicht Monat. Danke 👍🏼
Wie oft du deine Anzeige einstellst ist doch egal, es geht doch um "Verkauft"
Vorrausgesetzt man verkauft mehr als 30 Artikel im Monat oder 2000€ Verkaufswert in einem Jahr.
Genau das ist es ja. Die Funktion „verkauft“ gibt es ja nicht mehr. Man kann die Anzeige nur noch löschen.
Hm...und du denkst nun, gelöschter Artikel = verkaufter Artikel, ok. Dann schreib denen: Service@ebay-kleinanzeigen.de
Du hast die Frage anscheinend nicht verstanden.
Es geht darum ob ich auf den selben Artikel den ich ein zweites mal hochlade auch Steuern zahlen muss, weil Ebay das nicht als den selben Artikel erkennt.