Durch Gewährleistung zurückgeben?

3 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Die gesetzliche Gewährleistung gilt sogar für zwei Jahre. Nach sechs Monaten muss allerdings nicht mehr der Verkäufer, sondern der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Und genau das ist es auch, worum es dabei geht - um Mängel! Nicht-Gefallen ist kein Mangel. Somit ist das auch nichts, wo die gesetzliche Gewährleistung greift.

Maximal im Bereich des Internetkaufs - dem sogenannte Fernabsatz - gibt es noch die Option des 14-tägigen Widerrufsrechts. Hier braucht es keinen Mangel oder sonstigen Grund. Da darf ein Endverbraucher innerhalb dieser Frist den Kaufvertrag widerrufen, also die Ware zurücksenden und das Geld ggf. zurück bekommen. Aber eben auch wirklich nur bei solchen Käufen! Im Laden greift dieses Recht ebenfalls nicht.

Hallo Johannask,

du hast in deiner Frage praktisch von allem etwas dabei - aber etwas durcheinander gebracht.

Ich versuche mal die Rechtslage möglichst unkompliziert zu beschreiben.

Der Sachverhalt:

Ich habe Airpods seit 4 Monaten gekauft......

Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre

Private Verkäufer können die gesetzlich Sachmängelhaftung ausschließen.

ACHTUNG! Zum Zeitpunkt der Übereignung der Kaufsache an den Käufer muss die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Das gilt auch für private Verkäufer! (§ 433 BGB).

Gewerbliche Händler können die gesetzliche Sachmängelhaftung beim Verkauf von gebrauchter Ware auf 1 Jahr reduzieren.

ACHTUNG! Grundsätzlich beträgt die Sachmängelhaftung immer 2 Jahre. Hat der private Verkäufer die Gewährleistung vor dem Verkauf nicht deutlich für den Käufer erkennbar ausgeschlossen, haftet er wie ein Händler 2 Jahre. Und zwar auch für Gebrauchtware. Auch die Reduzierung auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen erfolgt nicht automatisch!

Nun zu den erwähnten 6 Monaten:

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mängel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

Nach 6 Monaten gilt die sog. Beweisumkehrpflicht. Das heißt, nun muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits vorhanden war.

In der Regel nehmen Händler die Ware aber anstandslos zurück, wenn Schäden auftreten.

Du möchtest wissen:

heißt das eigentlich dass man die Airpods zurückgeben kann weil die mir nicht gefallen haben?

Das wäre doch mal eine geile Idee. Airpods bis an Lebensende - und immer aktuelle Modelle.

4 Monate nutzen. Geschmäcker ändern sich halt. Also zurück damit.

Was zu schön ist um wahr zu sein, ist in der Regel auch nicht wahr!

Im Bezug auf Rückgabe wegen Nichtgefallen, spielt die zentrale Rolle, wo und wie du den Artikel gekauft hast.

Bei sog. Fernabsatzverträgen, also auch Online-Einkäufen, hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tgae, das beginnt, sobald du die Ware erhalten hast.

Die meisten Onlinehändler bieten jedoch freiwillig 4 Wochen an.

Der Widerruf muss nicht begründet werden. Und selbstverständlich dürfen auch Handys zum prüfen in Betrieb genommen und ausprobiert werden.

Das Händler dafür wenig Verständnis haben ist nachvollziehbar. Allerdings ist sich die Rechtsprechung einig.

Auch ein teures Handy ist ein Gebrauchsgegenstand, dessen Funktionen sich nicht durchs Ansehen testen lassen.

Wenn du wissen willst wie gut die Cam ist, muss du Fotos machen.

Auch Ansagen wie: "Öffnen der Originalverpackung verpflichtet zum Behalten" so etwas in der Art, soll es noch geben.

Völliger Quatsch!

Das wäre so, als dürftest du eine Matratze testen - dich aber nicht auf sie legen!

Das Thema ist natürlich komplexer. Vielleicht konnte dir diese kleine Orientierungshilfe dennoch ein wenig helfen.

Gewaehrleistung heisst, dass der Haendler fuer Sachmaengel haftet, die zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden waren. Es ist also keine Funktionsgarantie und erst recht kein Widerrufsrecht.