Dürfte ich ohne Amateurfunkerlizenz mit 1 Watt Leistung senden?

8 Antworten

Nachfolgendes gilt für Frequenzen ausserhalb der Amateurfunkbereiche ohne Ausnahme und ungeachtet der Sendeleistung:

Grundsätzliches zu "lizenzfreien Frequenzbereichen":

- Diese sind zwar lizenz-und gebührenfrei, dürfen jedoch nur mit
extra damit vorgesehenen bzw. konzeptionierten Geräten genutzt werden.
Solchen Geräten liegen u.a. eine CE-Erklärung und andere
Zulassungsdokumente in Kopieform z.B. der Bundesnetzagentur vor.

Techn. ist die Nutzung zwar auch mit z.B. Amateurfunkgeräten möglich, jedoch

ausnahmslos zumindest in Deutschland VERBOTEN!

- Alle Nicht-Amateurfunkgeräte dürfen NICHT techn. bzw. bauartmäßig verändert werden.

Das betrifft z.B. die nachträgliche Montage ext. Antennenanschlüsse, u.ä.

Es sei denn,

dies ist beim jeweiligen Gerät bautechn. ab Werk extra so vorgesehen.

- Lizenzfreie Bereiche" - alle Angaben für Deutschland:

Freenetkanäle:
1
149,0250 MHz
2
149,0375 MHz
3
149,0500 MHz
4
149,0875 MHz
5
149,1000 MHz
6
149,1125 MHz

Hinweis:
Die Freenetkanäle sind ein dt. Alleingang. In grenznahen Gebieten und
in faktisch allen anderen Ländern ist die Nutzung ohne entspr. Lizenz,
usw. verboten.

SRD früher LPD

:

433,075 - 434,775 Mhz entspr. 69 Kanäle im 12,5 khz-Raster.

Hinweis:

dieser Bereich ist auch dem Amateurfunkdienst zugeteilt. Also nicht wundern, wenn dort entspr. Funkverkehr hörbar ist.

Auch finden hier div. Datenübertragen z.B. funkgesteuerte
Schließsysteme für Pkw, Datenfernübertragung z.B. älterer drahtloser
Kopfhörer, Übertragung von Heimwetterstationen etc..statt. Also sich
deshalb nicht über teils "merkwürdige Brumm-Zisch-und ähnliche
Geräusche" wundern.

PMR-Bereich:

446.00625 MHz - 446.09375 MHz FM-Analogfunk entspr. 8 Kanäle im 6,25 khz-Raster.

Digitalfunk: 46.103125 - 446.196875 MHz entspr. 16 Kanäle dto im 6,25 Khz-Raster

PMR-Funkbetrieb ist im Vergleich zum Freenet-Funk in div. EU-Ländern z.B. Schweden erlaubt.

I.d.R. arbeiten z.B. die meisten heute angebotenen "Kinderfunkgeräte" im PMR-Bereich.

CB-Funk:

Kanäle 1-80 entspr. 26.565 - 27,405 MHz

Hinweis: das CB-Funk-Kanalraster ist teilweise "leicht verrutscht":

Während der Kanalbereich 1-40 größtenteils chronologisch von 26,965 -

27,405 Mhz verläuft, zählt der Kanalbereich 41-80 von unten herauf,
also 26.565 - 26,955 Mhz.

Größtenteils beträgt der Rasterabstand 10 Khz zu den einzelnen Frequenzen, aber auch hier gibt es teils leichte Unregelmäßigkeiten, z.B.

27,035 Mhz (Kanal 7) und 27,055 Mhz (Kanal 8) läge der Kanal 7A (27,045 Mhz)

und 27.085 (Kanal 11) und 27,105 (Kanal 12) läge rechnerisch der Kanal 11A (27,095 MHz)

Der Funkbetrieb von Kanal 41-80 ist in dt. grenznahen Regionen nicht erlaubt. In zahlreichen EU-Ländern ist nur der Kanalbereich 1-40 für den

CB-Funkbereich freigegeben.

Weitere CB-Funk-Hinweise:

- auf dem CB-Funkbereich kommt es des öfteren zu Überreichweiten. Dann
"schlagen" div. ausländische Stationen/Nutzer z.B. aus Russland, USA,
Spanien, Italien, Frankreich etc..teils derart stark durch, daß lokaler
Funkbetrieb faktisch unmöglich wird.

- auf div. CB-Funkfrequenzen gibts teils erhebl. Störungen (sog. Wobbler und vergleichbare Geräusche mit starkem Netzfrequenz-Brummen 50 hz)

Dies sind z.B. Kurzwellenbestrahlungsgeräte in Arztpraxen bzw. ähnlichen Therapieeinrichtungen.

- div. CB-Funk "Sendeverstärker" (machen aus z.B. 5W locker 100W und
mehr) sog. "Exportgeräte" mit teilweise erhebl. mehr Frequenzen als
legal zulässig usw. sind zumindest in Deutschland und div. EU-Ländern
verboten auch wenn div. EU-Länder die nationalen Bestimmungen gelinde
gesagt sehr locker handhaben.

Funkamateure mit Lizenz dürfen sog. Sendeverstärker bzw. sog. Exportgeräte NUR innerhalb der Amateurfunkfrequenzen nutzen. Im übrigen sind sie für alle hier genannten Störungen anderer Funkdienste voll haftbar.

Div. CB-Funk-Sendeverstärker sind u.a. wegen ihrem nur C-Betrieb

(ohne jegliche Abstimmmöglichkeit), ferner wegen ihrem teils schlampigen
techn. Aufbau und mangelnder Abschirmung als "übelste
Hochfrequenzsschleudern" bekannt.

Wenn damit andere - speziell sicherheitsrelevante Funkdienste wie

z.B. Flugfunk - gestört werden, wirds salopp gesagt für den Verursacher
dieser Störungen "sauteuer". Das Anpeilen bzw. Standortfeststellung geht
in derartigen Fällen innerhalb kurzer Zeit vor sich.

U.a. die Beschlagnahme und eine gesalzene Geldbuße, sowie ggfs. weitere zivilrechtl. Ansprüche sind die sicheren Rechtsfolgen.

Soweit dieses Posting bevors noch länger wird :))

Es kommt nicht nur auf die Sendeleistung an, sondern auch auf die Sendefrequenz und Modulationsart.

Im sogenannten CB-Funkband, welches am oberen Ende des Kurzwellenbandes ist, sind dem CB-Funk 80 Kanäle zugewiesen, die jedermann benutzen darf.

Es gibt aber zusätzliche Vorschriften, denn nur Kanal 1-40 darf mit Amplitudenmodulation (mit 4 Watt Sendeleistung) oder mit FM (Frequenzmodulation, auch maximal 4 Watt ERP)  betrieben werden, die Kanäle 41-80 ausschließlich mit FM und 4 Watt.

Die letzte Änderung betraf den Einsatz von Einseitenbandmodulation mit unterdrücktem Träger, SSB, mit maximal 8 Watt ausschließlich auf den CB Kanälen 1-40.

Dann sind noch die bekannten LPD-Frequenzen im 70cm-Band frei, UHF (Ultra High Frequency) , mit maximal 10 mW (Milliwatt) da gibt es 69 Kanäle und dann gibt es noch das sogenannte PMR-Band (Private Mobile Radio) mit 8 analogen Kanälen (Modulation FM) oder 16 digitalen Kanälen (PSK, Phase Shift Keying, Frequenzumtastung). Maximale Sendeleistung hier: 500 mW.

Schlußendlich ist dann noch das Freenet da, im 2-m Band (140 MHz Bereich), hier stehen 3 Kanäle zur verfügung, allerdings mit sehr hoher Bandbreite und deshalb mit der besten Verständigungsqualität aller Systeme.

In Deutschland haben wir übrigens das liberalste Fernmeldegesetz, viele Frequenzbereiche, die Privatleute benutzen dürfen, sind im Ausland nur mit hohen Gebühren benutzbar oder deren Benutzung ist ganz verboten. Wir sind, was diese Freiheiten betrifft, Vorreiter.

Durch die Europäische Harmonisierungspolitik sind jetzt die CB-Frequenzen 1-40 in ganz Europa benutzbar und gebührenfrei.

Die CB-Kanäle 41-80 sind eine nationale Eigenheit und dürfen zB. nicht in Grenznähe benutzt werden, Ausnahmegenehmigungen für Feststationen sind möglich.

Die Nutzung der Amateurfunkfrequenzen ist nur den Funkdiensten gestattet, die eine Zuweisung für diese Frequenzbereiche durch die Bundesnetzagentur haben.

Eine pauschale Freigabe dieser Frequenzbereiche für alle gibt es nicht.

Wer am Amateurfunkdienst teilnehmen möchte benötigt die dazu erforderliche Rufzeichenzuteilung, welche erst nach erfolgreich abgelegter Prüfung mit einem Amateurfunkzeugnis erfolgt.

Dabei ist es unerheblich, mit welcher Leistung du eine Nutzung beabsichtigst.

Günter, DL5YYM


Darf man nicht bis 4 Watt ? Allerdings wäre es interessant: Wo bist du: Welche Frequenz ? Welche Modulationsart ? Welche Antenne ?

Nur auf den Freenet/PMR-Bändern. Welche Sendeleistung auf welcher Frequenz erlaubt ist, steht im Bandplan von der Bundesnetzagentur.