Nachfolgendes gilt für Frequenzen ausserhalb der Amateurfunkbereiche ohne Ausnahme und ungeachtet der Sendeleistung:

Grundsätzliches zu "lizenzfreien Frequenzbereichen":

- Diese sind zwar lizenz-und gebührenfrei, dürfen jedoch nur mit
extra damit vorgesehenen bzw. konzeptionierten Geräten genutzt werden.
Solchen Geräten liegen u.a. eine CE-Erklärung und andere
Zulassungsdokumente in Kopieform z.B. der Bundesnetzagentur vor.

Techn. ist die Nutzung zwar auch mit z.B. Amateurfunkgeräten möglich, jedoch

ausnahmslos zumindest in Deutschland VERBOTEN!

- Alle Nicht-Amateurfunkgeräte dürfen NICHT techn. bzw. bauartmäßig verändert werden.

Das betrifft z.B. die nachträgliche Montage ext. Antennenanschlüsse, u.ä.

Es sei denn,

dies ist beim jeweiligen Gerät bautechn. ab Werk extra so vorgesehen.

- Lizenzfreie Bereiche" - alle Angaben für Deutschland:

Freenetkanäle:
1
149,0250 MHz
2
149,0375 MHz
3
149,0500 MHz
4
149,0875 MHz
5
149,1000 MHz
6
149,1125 MHz

Hinweis:
Die Freenetkanäle sind ein dt. Alleingang. In grenznahen Gebieten und
in faktisch allen anderen Ländern ist die Nutzung ohne entspr. Lizenz,
usw. verboten.

SRD früher LPD

:

433,075 - 434,775 Mhz entspr. 69 Kanäle im 12,5 khz-Raster.

Hinweis:

dieser Bereich ist auch dem Amateurfunkdienst zugeteilt. Also nicht wundern, wenn dort entspr. Funkverkehr hörbar ist.

Auch finden hier div. Datenübertragen z.B. funkgesteuerte
Schließsysteme für Pkw, Datenfernübertragung z.B. älterer drahtloser
Kopfhörer, Übertragung von Heimwetterstationen etc..statt. Also sich
deshalb nicht über teils "merkwürdige Brumm-Zisch-und ähnliche
Geräusche" wundern.

PMR-Bereich:

446.00625 MHz - 446.09375 MHz FM-Analogfunk entspr. 8 Kanäle im 6,25 khz-Raster.

Digitalfunk: 46.103125 - 446.196875 MHz entspr. 16 Kanäle dto im 6,25 Khz-Raster

PMR-Funkbetrieb ist im Vergleich zum Freenet-Funk in div. EU-Ländern z.B. Schweden erlaubt.

I.d.R. arbeiten z.B. die meisten heute angebotenen "Kinderfunkgeräte" im PMR-Bereich.

CB-Funk:

Kanäle 1-80 entspr. 26.565 - 27,405 MHz

Hinweis: das CB-Funk-Kanalraster ist teilweise "leicht verrutscht":

Während der Kanalbereich 1-40 größtenteils chronologisch von 26,965 -

27,405 Mhz verläuft, zählt der Kanalbereich 41-80 von unten herauf,
also 26.565 - 26,955 Mhz.

Größtenteils beträgt der Rasterabstand 10 Khz zu den einzelnen Frequenzen, aber auch hier gibt es teils leichte Unregelmäßigkeiten, z.B.

27,035 Mhz (Kanal 7) und 27,055 Mhz (Kanal 8) läge der Kanal 7A (27,045 Mhz)

und 27.085 (Kanal 11) und 27,105 (Kanal 12) läge rechnerisch der Kanal 11A (27,095 MHz)

Der Funkbetrieb von Kanal 41-80 ist in dt. grenznahen Regionen nicht erlaubt. In zahlreichen EU-Ländern ist nur der Kanalbereich 1-40 für den

CB-Funkbereich freigegeben.

Weitere CB-Funk-Hinweise:

- auf dem CB-Funkbereich kommt es des öfteren zu Überreichweiten. Dann
"schlagen" div. ausländische Stationen/Nutzer z.B. aus Russland, USA,
Spanien, Italien, Frankreich etc..teils derart stark durch, daß lokaler
Funkbetrieb faktisch unmöglich wird.

- auf div. CB-Funkfrequenzen gibts teils erhebl. Störungen (sog. Wobbler und vergleichbare Geräusche mit starkem Netzfrequenz-Brummen 50 hz)

Dies sind z.B. Kurzwellenbestrahlungsgeräte in Arztpraxen bzw. ähnlichen Therapieeinrichtungen.

- div. CB-Funk "Sendeverstärker" (machen aus z.B. 5W locker 100W und
mehr) sog. "Exportgeräte" mit teilweise erhebl. mehr Frequenzen als
legal zulässig usw. sind zumindest in Deutschland und div. EU-Ländern
verboten auch wenn div. EU-Länder die nationalen Bestimmungen gelinde
gesagt sehr locker handhaben.

Funkamateure mit Lizenz dürfen sog. Sendeverstärker bzw. sog. Exportgeräte NUR innerhalb der Amateurfunkfrequenzen nutzen. Im übrigen sind sie für alle hier genannten Störungen anderer Funkdienste voll haftbar.

Div. CB-Funk-Sendeverstärker sind u.a. wegen ihrem nur C-Betrieb

(ohne jegliche Abstimmmöglichkeit), ferner wegen ihrem teils schlampigen
techn. Aufbau und mangelnder Abschirmung als "übelste
Hochfrequenzsschleudern" bekannt.

Wenn damit andere - speziell sicherheitsrelevante Funkdienste wie

z.B. Flugfunk - gestört werden, wirds salopp gesagt für den Verursacher
dieser Störungen "sauteuer". Das Anpeilen bzw. Standortfeststellung geht
in derartigen Fällen innerhalb kurzer Zeit vor sich.

U.a. die Beschlagnahme und eine gesalzene Geldbuße, sowie ggfs. weitere zivilrechtl. Ansprüche sind die sicheren Rechtsfolgen.

Soweit dieses Posting bevors noch länger wird :))

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