Dürfen mir meine Eltern mit 16 Alle Schlüssel wegnehmen die ich habe? Und mir den Kontakt zur Außenwelt verbieten (alle elektronischen Geräte auch wegnehmen)?


31.03.2024, 14:06

Alles wieder gut

1 Antwort

Hallo Car123406,

es schein möglich zu sein, dass Du immer aus dem Haus gehen kannst. Damit wäre zumindest kein Straftatbestand der Freiheitsberaubung, die auch nicht von einem Aufenthaltsbestimmungsrecht unterwandert werden kann, gegeben.

Die Gegenstände wären nicht Dein Eigentum sondern Dir nur zur Nutzung überlassen. Hier können Eltern jegliche Willkür walten lassen, ohne eine Straftat zu begehen. Unbenommen ist, dass sie damit gegen ein Kindeswohl verstoßen könnten.

Gefahr scheint aber für Dich zu Haus in Verzug zu sein, denn Deine Mutter hatte einmal schon Körperverletzung begangen, was eine Straftat ist.

Du hast einen sehr guten Freund - und möglicherweise mag Dich auch seine Familie unterstützen und eine Anlaufstelle bieten. Schau, dass Du dort wie auch in der Schule Gehör findest.

Wegen des körperlichen Angriffst kannst Du bereits zur Polizei gehen. Wie die Beweislage dann ist, mag fraglich sein. Dass der blaue Fleck von dem Angriff stammt, würde die Mutter abstreiten.

Von dort - und mit Hilfe der Schule und dem Freund oder seinen Eltern ist der Weg auch nicht weit zur einer Jugendhilfeorganisation oder gleich zum Jugendamt. Es sollte erst einmal darum gehen, dass Du aus einer unmittelbaren Gefahr herauskommst.

Die Organisation oder das Amt würden Deine Mutter ansprechen - womit auch bewusst würde, dass Du Dich wehren kannst. Wie sie dann reagiert, mag schwer zu sagen sein. Auch wenn sie beteuern würde, sich zu verändern, muss das nicht glaubwürdig sein. Wir wollen aber nichts ausschließen.

Deine Mutter sollte sich auch bewusst werden, dass für sie die Zeit tickt. Denn in zwei Jahren bist Du volljährig.

Schau, dass Du rasch - und da kann Dir wieder Dein Freund und ggf. seine Eltern helfen - auf die eigenen Beine kommst, wenn Du mit achtzehn aus dem Haus kämst. Jugendämter können betreutes Wohnen anbieten, wenn es die Situation erfordert, wo Du auch schon früher für Dich sein kannst. Dann geht ein Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Amt über und wird von der oder dem Betreuer*in wahrgenommen.

Mit vielen lieben und Österlichen Grüßen, Dir ein frohes und gesegnetes Osterfest,
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – langjährige Lebenserfahrung und persönliche Anschauung