dürfen eltern eine Beziehung zerstören?
Guten Abend.
Hab da so ein Problem
Ich (23)habe eine Freundin (15, wird im Februar 16). Die sind seit 2 monate bereits zusammen. Die Eltern haben mich auch schon was kennen gelernt ich war zwei mal bei denen. Naja Gestern war eine Dame vom Jugenamt da und haben wohl auch über den Altersunterschied gesprochen. So plötzlich wurde gesagt das meine Freundin mich nicht mehr sehen darf.
Ich verstehe nicht. Sie fand mich witzig und hat sogar vor meiner Freundin gesagt das sie mich in Ordnung findet. Und plötzlich kommt sie mir um die Ecke und zerstört einfach mal die Beziehung. Der Vater steht natürlicj auf die Seite der Mama.
Meine Eltern finden das seltsam, sagten aber auch das das Jugendamt nicht immer einen positiven Eindruck hinterlässt, da sie auch schon schlechte Erfahrung mit dem Jugendamt gemacht hat.
Meine Freundin ist natürlich am Boden zerstört. Die war hinterher auf Instagram live um sich abzulenken viel aber immer wieder in Tränen (kann man ja verstehen, mir ging's auch nicht besser)
Jetzt Frage. Wie sieht das rechtlich aus? Kann die Mama wirklicj einfach so plötzlich die Beziehung beenden? Was wäre wenn man sich heimlich trifft. Mach ich micj da strafbar? Ich meine ich liebe sie und verkrafte es nicht mit ihr Schluss zu machen und das Jugendamt steht hinter der Mutter. Was kann man tun?
9 Antworten
Guten Tag,
Beziehungen dürfen Eltern nur verbieten, wenn es sonderliche Gründe gibt.
Eine Beziehung einfach mal eben auseinander zu zerreißen ist unterste Ebene und wegen den Nachteilen der Psyche VERBOTEN.
Man soll erst mit den Leuten reden, die die Beziehung trifft und mit den Eltern, aber doch nicht gleich das Amt?!!!
LG Der1Streber
Es ist nicht gut für die Seele, das ist kein Gesetzt, das ist nur öde🤷🏻♂️
Bis sie 18 Jahre alt ist, tragen die Eltern die Verantwortung und müssen auch auf ihren Umgang achten. Wenn sie es nicht tun, könnte man ihnen vorwerfen sie vernachlässigen das Kind.
8 Jahre Altersunterschied sind in diesem Alter recht viel. Du musst dir daher die Frage gefallen lassen: "Warum interessiert dich ein so junges Mädchen und nicht eine in deinem Alter?" Wenn du das Kontaktverbot umgehst, könnte es dir negativ ausgelegt werden.
Hier wollen alle auf Nr.-sicher gehen. Keiner will Fehler machen und das Mädel schützen. Was ja erst einmal gut ist.
Deine Freundin könnte vorschlagen, dass ihr euch nicht alleine trefft, sondern nur unter Aufsicht, bis alle Beteiligten dir ernsthaft vertrauen. Das bedeutet in deren Wohnung und mit Zimmertür auf, wenn ihr in ihrem Kinderzimmer seid. Ihr solltet den Kontakt zur Jugendamtmitarbeiterin suchen und in Ruhe mit ihr sprechen. Wie du erkennst, ist ihr Einfluss sehr groß.
Ja is halt das Ding, dass die das dürfen. Bis sie 18 ist, müssen die Eltern von ihr cool damit sein. Wenn dies nicht gegeben ist, musst du warten, bis sie 18 ist, bist du wieder mit ihr zusammen sein darfst.
Des Weiteren weiß ich nicht genau, ob der Altersunterschied nicht schon bei 8 Jahren enorm einschränkt... Denk mal dran, wenn du Kinder bekommen möchtest und sie in Theorie Karriere machen möchte und sie vor 29 kein Kind haben will, was ein normales Alter ist, dann wärst du schon 37 also fast 40 und wärst fast 60 bei dem erwachsen werden deines Kindes.
Die meisten Regeln haben einen Sinn und dieser scheint auf den ersten Blick meist nicht gegeben zu sein, wenn man drin steck, aber wenn man nachdenkt und weiterdenkt der Sinn doch schon auffällt.
Also nochmal zusammengefasst: Die Eltern dürfen bis zum 18. Lebensjahr der Tochter den Kontakt mit dir rechtlich korrekt verbieten.
Ab 18 sind Beziehungen mit über 18-jährigen ohne Einverständnis der Eltern erlaubt.
Gruß und viel Erfolg
Tobi
Normalerweise sollte es erlaubt sein. Gibt wenige Ausnahmen bei denen es wirklich verboten ist. Hörte sogar davon das ein 45jähriger vor Gericht war, da er eine Beziehung mit einer 15jährigen hatte (Eltern waren dagegen) und er gewann (https://www.google.com/amp/s/amp.focus.de/politik/deutschland/gerichtsurteil-15-jaehrige-darf-mit-30-jahre-aelteren-mann-zusammen-sein_id_6143494.html). Daher verstehe ich nicht ganz, wieso es bei euch nicht klappte.
Das fand ich auch: Nur bei der Wahl seines Geschlechtspartners muss man dagegen höllisch aufpassen, will man sich nicht strafbar machen. Personen unter 14 Jahren gelten im deutschen Strafrecht als Kinder, jeglicher Sex mit ihnen ist strafbar. Eine Person über 21 macht sich zudem theoretisch strafbar, wenn sie Sex mit einer Person unter 16 Jahren hat. Theoretisch deswegen, weil dies nur gilt, soweit man die aus Unerfahrenheit resultierende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des oder der unter 16-Jährigen ausnutzt – was aber hierzulande dank präpubertärer Selbstaufklärung in Schule, Massenmedien und im Freundeskreis bei Personen über 14 Jahren quasi nie der Fall ist (zumal der bundesweite Durchschnitt (!) des ersten Geschlechtsverkehrs ohnehin schon bei 14 Jahren liegt). In der Praxis heißt das: Solange beide Sexualpartner 14 Jahre oder älter sind, spielt der Altersunterschied strafrechtlich keine Rolle mehr – abgesehen von ein paar Ausnahmen wie Prostitution oder Sex mit Erziehungsberechtigten. (https://www.anwalt.de/rechtstipps/altersgrenzen-im-sexualstrafrecht-wer-mit-wem-wann-wie-oft-und-wie-lange-sex-haben-darf_092450.html)
Umgangsverbot muss begründet sein. Zb wenn du Drogen nehmen würdest. Dann könnten sie es verbieten.https://www.bravo.de/dr-sommer/freundin-verbieten-duerfen-eltern-das-240125.html
Nein, die Person über 21 macht sich nicht strafbar, wenn die andere Person 16 ist.
Nur wenn sie deren Unerfahrenheit ausnutzt.
Da Kinder heute GsD schon im Kindergarten, Grundschule und weiterführender Schule aufgeklärt werden, ist es nur dann eine Straftat, wenn der Minderjährige geistig zurück geblieben ist.
Schon widerlich von einem 45-Jährigen etwas von einem Kind, und das ist man mit 15 auf jeden Fall noch, zu wollen. Muss man sich fragen, was bei ihm nicht stimmt, dass er keine Gleichaltrigen abkriegen kann.
Ich persönlich finde sowas nicht schlimm! Jedem sollte das Recht zustehen den zu finden, den er liebt
Wobei das mit einem Altersunterschied von 30J. schon kritisch ist
Ja finde das ja auch seltsam. Sage nicht das ich das befürworte ^^ wollte nur zeigen, dass sowas möglich wäre :)
Ich habe an sich nichts gegen Altersunterschiede. Wäre sie zb 30 und er 60 - kein Problem. Aber sie ist noch ein Teenager, mitten in der Pubertät. Ihr Körper verändert sich noch, und sie kann auf keinen Fall diese gewisse „Reife“ und Lebenserfahrung besitzen. Und ganz gleich, wie erwachsen und weiterentwickelt man sich in dem Alter fühlt, man besitzt immer noch etwas kindliche Naivität. Weswegen ich das abstoßend vom Mann finde, der unbedingt mit so einem Mädchen eine Beziehung führen will.
Wenn das Jugendamt die Familie besucht ist da bereits im Vorfeld nicht OK.. Ich würde erst mal versuchen, wieso das Jugendamt überhaupt die Familie besucht..
Weil das Jugendamt geht ja nicht willkürlich irgendwelche Familien besuchen.
Und dann würde ich mal weiter schauen und weitere Fragen stellen. vieleicht mal selbst auf dem Jungendamt vorstellig werden und versuchen ein Gespräch zu führen.
Jedenfalls solange die Freundin nicht volljährig ist und zu Hause lebt, dürfen die Eltern schon einiges einschränken zum vermeintlichen oder tatsächlichen Wohle der Tochter..
Das Jugendamt hat da keinerlei Rechte.
Und nein, Sexualpartner vorschlagen oder ablehnen dürfen Eltern nicht.
Die bestimmt man immer selbst.
Ja, sicher.
Meinen Eltern war sehr bewusst, dass ich alles daran gesetzt hätte, wenn sie auch nur im Entferntesten versucht hätten meine Beziehung zu unterbinden.
Ich war 14 und mein erster Freund 24.
Das hätte ich mir nicht verbieten lassen.
Und das war auch sehr gut so. Wir waren fast 4 schöne Jahre zusammen.
Bis ich meinen noch viel älteren Mann kennengelernt habe.
Heute sind wir wieder Nachbarn und sind sehr gut befreundet.
Steht das irgendwo das es verboten ist? Also kannst du was verlinken?