Dürfen Eltern dass Handy kontrollieren?

9 Antworten

Deine Eltern unterliegen der elterlichen Sorge. Das heisst, sie müsen Schaden von dir fernhalten. Gleichzeitig haben sie deine Privatsphäre, so weit das möglich ist, zu respektieren. 

Deine Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, da die Grenze von notwendig, über erlaubt, bis hin zu nicht zulässig, fliessend ist. 

Gibt es einen begründeten Verdacht, dass du in Schwierigkeiten steckst oder kommen könntest, sind deine Eltern angehalten, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um Schaden von dir abzuwenden. Dazu gehört auch die Handykontrolle. 

Gibt es nur einen allgemeinen Verdacht, obliegt es der Entscheidung der Eltern, ob sie einschreiten oder nicht. 

Gibt es überhaupt keinen Anhaltspunkt, ist bei einem Jugendlichen mit entsprechender Reife die Kontrolle der Kommunikation nicht statthaft. 

Soweit der rechtliche Aspekt. Aber mal ernsthaft, willst du vor deinen Eltern mit Paragraphen rumwedeln? Und wenn sie es trotzdem tun, wie willst du dagegen dann wirklich vorgehen? 

Ich denke, ein klärendes Gespräch, in dem beide Seiten ihre Argumente auf den Tisch legen, wäre vorab mal angebracht. 

Im Übrigen halte ich anhand deiner Fragestellung, deine persönliche Reife noch nicht für soweit gegeben, als dass du vollkommen ohne jede Führung mit Gott und der Welt kommunizieren solltest. Schau mal, wenn du nichts zu verbergen hättest, dürftest du doch auch kein Problem damit haben, die Daten vor deinen Eltern offenzulegen. 

FranziiCookiie  28.12.2016, 03:05

Schau mal, wenn du nichts zu verbergen hättest, dürftest du doch auch kein Problem damit haben, die Daten vor deinen Eltern offenzulegen.

Das ist eine ziemlich dämliche Aussage, wirklich.

Es geht die Eltern einfach nichts an, worüber man so z. B. mit seinen Freunden redet, schließlich erzählt man Freunden immer mehr als seinen Eltern. Und daran ist auch wirklich gar nichts schlimm oder verwerflich.

Es ist auch nicht schlimm, Sachen vor seinen Eltern zu verbergen. Man muss ihnen nicht irgendwelche Geheimnisse mitteilen, die man vielleicht dem besten Freund sagt.

Und wenn das Kind noch nicht reif genug ist, bei Internetbekanntschaften zwischen harmlos und gefährlich zu unterscheiden oder die Gefahr bestünde, es mache irgendwelche dummen Sachen, dann sollte es keinen Internetzugang oder ein überhaupt ein Handy haben oder aufgeklärt werden.

Und alles andere, was nicht mit fremden Leuten im Internet zutun hat, haben die Eltern eh noch viel weniger zu kontrollieren. Einfach weil die Gefahrenquelle bei Freunden und Bekannten einfach noch viel kleiner ist.
Solange es keinen konkreten Verdacht auf eine konkrete Gefahr gibt, haben sie das einfach nicht zutun.

Ehrlich, wenn meine Eltern (w/16) plötzlich mein Handy haben wollen, um meine Nachrichten durchzulesen, würde ich sie für verrückt erklären und mein Handy garantiert nicht hergeben. Da gebe ich auch zu, dass ich gewisse Dinge zu verbergen habe.
Und genau das sollten Eltern auch akzeptieren.

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Interesierter  28.12.2016, 08:57
@FranziiCookiie

Du betrachtest die Sache leider nur aus deiner Perspektive. Deine Eltern haben dir gegenüber eine Fürsorgepflicht. Das heißt ganz klar: Gibt es einen Verdacht, haben sie diesem nachzugehen. Das ist gesetzlich so verankert und gängige Rechtsprechung.

Den Spagat zwischen Privatsphäre auf der einen und elterlicher Sorge auf der anderen Seite zu schaffen, ist nicht einfach.

Und wenn das Kind noch nicht reif genug ist, bei...

Da könntest du Recht haben. Nur würde das wohl dazu führen, dass Kids unter 16 generell noch kein Handy haben sollten. Schau mal dich selbst an. Du eröffnest deinen Kommentar mit einer persönlich abwertenden Aussage. Dann kommt eine sehr einseitige Betrachtung und die Bagatellisierung der Gefahren. Rechtliche Aspekte lässt du vollkommen ausser acht.

Hier geht es nicht darum, dass die Eltern grundlos alle Daten kontrollieren sondern um die Frage, ob sie im Falle eines Verdachts das Handy kontrollieren dürfen.

Ich gebe dir ein Beispiel: Meine Tochter 14 wurde dieses Jahr des Mobbings einer anderen Schülerin per WhatsApp bezichtigt. Ich wurde von der Schulleitung angesprochen. Nun sag Du mir, ob ich in diesem Fall berechtigt gewesen wäre, den WhatsApp-Verlauf zu kontrollieren oder nicht.

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draumur0 
Fragesteller
 28.12.2016, 11:40
@FranziiCookiie

Da hast du auf jeden Fall recht. Ich würde nicht unbedingt wollen, dass meine Eltern sehen was ich meinen Freunden anvertraut habe. Und wenn ich wirklich Schwierigkeiten hätte wäre ich zu meinen Eltern gegangen. Wenn ein Teenager sich das noch nicht mal traut, dann ist in der Eltern Kind Beziehung auf jeden Fall was schief gelaufen.

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FranziiCookiie  28.12.2016, 18:02
@Interesierter

Nun sag Du mir, ob ich in diesem Fall berechtigt gewesen wäre, den WhatsApp-Verlauf zu kontrollieren oder nicht.

Natürlich, aber dann auch nur den Chatverlauf zwischen Ihrer Tochter und der anderen Schülerin (bzw. diverse Gruppenchats, wo die beiden vielleicht zusammen waren) und keine generelle Handykontrolle mit allen Chatverläufen und anderen privaten Dingen.

Wie gesagt, bei einem konkreten Verdacht (durch den Schulleiter) auf eine konkrete Gefahr (Kind mobbt jemand anderen) finde ich es vollkommen legitim, nicht aber wenn man seinem Kind einfach so nicht vertraut.

Dann kommt eine sehr einseitige Betrachtung und die Bagatellisierung der Gefahren.

Wo verharmlose ich denn irgendwelche Gefahren?

Du eröffnest deinen Kommentar mit einer persönlich abwertenden Aussage.

Ansichtssache. Ich habe nicht Sie persönlich angegriffen, sondern finde Ihre Aussage nicht gut (bzw. in meinen Worten "dämlich").
Es macht noch einmal einen großen Unterschied ob ich sage: "Sie sind dämlich" oder "Ihre Aussage ist dämlich".
Also werte ich Sie auch nicht ab, das war nicht meine Intention dahinter und falls es so rüber kam, entschuldige ich mich.

Rechtliche Aspekte lässt du vollkommen ausser acht.

Die rechtlichen Aspekte wurden doch schon von Ihnen genannt. Der Fragesteller nennt ja seine Situation auch nicht, jedoch klingt es da eher nach einem Kontrollieren 'weil die Eltern es halt wollen' und nicht nach einem begründeten Verdacht ("dürfen Eltern einfach dass Handy einer Minderjährigen kontrollieren?").
Dadurch würde der letzte von Ihnen geannnte Fall eintreffen. Also rein rechtlich gesehen, wäre es nicht angebracht.

Ich habe aber lediglich Ihre Aussage kommentiert und das natürlich mit meiner Meinung. Hätte ich dem Fragesteller seine Frage beantworten wollen, hätte ich eine Antwort auf die Frage erstellt und keinen Kommentar auf diese Antwort.

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Interesierter  28.12.2016, 19:48
@FranziiCookiie

Was soll dieses Geschwurbel?

Mobbing beschränkt sich nicht zwangsläufig auf den Chatverlauf zwischen dem Opfer und mutmaßlichen Tätern. Auch die Verabredungen zwischen den Freunden können hier Anhaltspunkte liefern. Daher ist die von dir genannte Abgrenzung nicht zielführend. 

Was Du mit "dämlich" gemeint hast, war deutlich zu erkennen. Warum siehst du nicht einfach ein, dass du übers Ziel hinausgeschossen bist?

Lies dir den letzten Absatz deines ersten Kommentars nochmals durch und denk mal darüber nach, wie die Situation aussähe, wenn deine Eltern mit dem selben Mobbingvorwurf konfrontiert wären. Nun, würdest du ihnen dein Handy geben oder nicht? Haben sie ein Recht, dann die Nachrichten zu lesen oder nicht? 

Ob ein solcher Vorwurf im Raum steht oder nicht, wissen wir nicht. Der Fragesteller lässt sich darüber nicht aus. Deswegen meine präzise Antwort, die mehrere Möglichkeiten abdeckt. 

Und über Eines musst du dir im Klaren sein: Die Eltern haben hier die Verantwortung und sitzen deshalb mit Recht am längeren Hebel. Es wird zwar gerne so dargestellt, als ob Eltern aus reiner Neugierde die Handys kontrollieren. Betrachtet man die Fälle aber genauer, stehen in praktisch allen Fällen konkrete Verdachtsmomente im Raum. 

Das können Drogen, das kann Mobbing, das können psychische Probeme des Kindes und noch Vieles mehr sein. Über all diese Dinge müssen sich die Eltern Gewissheit verschaffen können. 

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FranziiCookiie  29.12.2016, 00:38
@Interesierter

Wenn Mobbing "über Whatsapp" sich nicht nur auf die Chatverläufe von WhatsApp beschränkt, auf was denn dann? Sobald man mit seinen Freunden plant, irgendwem in echt zu schaden ist es ja generelles Mobbing. Dein Beispiel hat sich auf Whatsapp beschränkt.
Und wenn man mit Freunden schlecht über die Person redet, wäre das ja noch kein Mobbing.
Die Möglichkeit bestünde, dass man mit seinen Freunden sich so sehr über die Person lustig macht, sie beleidigt, Bilder schickt o. Ä. und seine Freunde auch dazu bringt, sie mitzumobben, das stimmt.

Jedoch erweitert sich damit auch nur das Feld noch auf kleiner Ausschnitte aus Chats mit Freunden (denen dann wahrscheinlich auch wenigstens eine Mittäterschaft vorgeworfen wird), die man schließlich nur überfliegen muss. Wenn die Freunde jedoch nichts schlimmes getan haben, verstehe ich in den meisten Fällen nicht, was die Nachrichten an Freunde für eine Relevanz haben.
Und trotz des erweiterten Kontrollfeldes gibt es dann immer noch Chats, die die Eltern nichts angehen, weil sie nicht im Geringsten etwas mit der Sache zutun hätten.
Also ist eine Abgrenzung sehrwohl hilfreich und auch logisch.

Um nämlich auf deine Frage zu antworten: Ich würde meinen Eltern auf alle Fälle verbieten, bestimmte Chats durchzulesen mit Leuten, die nichts damit zutun haben und es nicht einmal könnten (weil Internetbekanntschaften o. Ä.).
Außerdem käme es ja darauf an, ob ich schuldig wäre oder nicht. Wäre ich es, würde ich es nicht gerne hergeben, aber um meine Unschuld zu beweisen, würde ich es gezwungenermaßen natürlich tun.
Aber auch nur, wenn, wie gesagt, ein konkreter Verdacht herrscht.

Und jetzt ernsthaft, woher willst DU wissen, was ICH mit dämlich gemeint habe? Aber hauptsache Vorwürfe machen können. Und nein, ich erkenne da auch kein "über das Ziel hinausschießen", tut mir Leid. :-)

Ich habe ehrlich keine Ahnung, warum du jetzt anfängst, deine Antwort auf die Frage zu begründen oder zu rechtfertigen, ich habe lediglich an dem letzten Satz etwas auszusetzen gehabt und diese Diskussion ist in etwas ausgeartet, was eigentlich nicht so gewollt war. Diese ganzen Punkte haben rein gar nichts mehr mit meiner Aussage zutun, dass man nicht einfach das Handy herzeigen kann, wenn man nichts schlimmes getan hat, weil eben jeder etwas vor seinen Eltern geheim hält, was auch vollkommen normal und nicht verwerflich ist.
Und weil das hier alles nichts mehr mit meiner Grundaussage zutun hat, verabschiede ich mich mal herzlich.

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Deine Eltern können im Notfall d.h. wenn ein Verdacht besteht etc. dein Smartphone konrtrollieren. Falls jedoch Grund vorhanden ist, dürfen deine Eltern dein Handy nicht kontrollieren, es seiden du erlaubst es ihnen.

Liebe Grüße

draumur0 
Fragesteller
 27.12.2016, 21:53

Danke! Du meinst falls kein Verdacht besteht dürfen die Eltern gar nicht das Handy kontrollieren?

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Interesierter  27.12.2016, 22:55

Ohne einen Verdacht werden die Eltern das ja wohl kaum machen. 

Und anders als in der Strafverfolgung muss hier kein auf Tatsachen begründeter Verdacht vorliegen. Es reicht aus, wenn ein allgemeiner Verdacht vorliegt. Der lässt sich immer irgendwie konstruieren.

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Was für ne süße Frage :-D

Ja, sie dürfen dir so ziemlich alles wegnehmen was du nicht zwingend zum Leben brauchst... und es gibt keinen § der das verbietet :-/

Es gibt auch kein "Recht auf Privatsphäre"... leider nur ein Irrglaube der Jugend und nirgends festgelegt... Es handelt sich hier nur um ein Privileg... und das kann man verlieren!

Ob das alles natürlich fair und okay ist, steht auf einem anderen Blatt... du kannst es aber schon mal als Lektion für später verbuchen :)

BierundBoerek  28.05.2020, 11:42

Apropo Recht auf Privatsphäre lies dir mal Artikel16 der UN Kinderrechtskonvention durch weil die ist rechtlich bindend

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Bei uns liegen die Handys immer offen rum und ich würde eher sagen das unsere Tochter mehr in meinem schnüffelt wie ich in ihrem😁

Ja Eltern haben das Recht und sogar die Pflicht die Internettätigkeit Ihrer Kinder zu kontrollieren.

Aber es gibt doch genügend möglichkeiten zu komunizieren ohne das es die Eltern merken auf den ersten Blick

Machen meine Eltern bei mir :D nervig nervig.