Dürfen das meine eltern?

5 Antworten

Muss mal kurze Rücksprache mit Deiner Mutter machen, was Du denn angestellt hast? Irgendeinen Grund wird es ja wohl für ihre Maßnahmen geben...

Jiminiee 
Fragesteller
 15.02.2022, 18:41

Garnix ich wollte kurz raus und sie wollte es aber nicht wollte dann schlieslich doch gehen und dann hat sie abgecshlossen

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lewei90  15.02.2022, 18:41
@Jiminiee

Das darf sie. Sie entscheidet, ob und wann du raus darfst.

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schwarzwaldkarl  15.02.2022, 18:42
@Jiminiee

Sie hat Dir eine Ansage gemacht und Du wolltest es ignorieren, ich verstehe sie dann schon...

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schwarzwaldkarl  15.02.2022, 18:47
@Jiminiee

vielleicht hat sie einen Grund und hat ihn Dir nicht gesagt, gebe mir mal die Telefonnummer ich frage mal kurz nach...

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schwarzwaldkarl  15.02.2022, 18:55
@Jiminiee

Aber anscheinend hattest Du gehofft, dass die GF.net-User Dir helfen können, dass Du doch weg darfst... ;-)

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lewei90  16.02.2022, 10:18
@Jiminiee

Sie braucht nur den einen Grund, dass sie nicht möchte, dass du jetzt ausgehst.

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Ja, das darf sie! Nennt sich Aufenthaltsbestimmungsrecht und gilt, bis du volljährig bist.

MerliMaus94  15.02.2022, 18:55

Das gilt aber nur wenn es sich um eine Strafmaßnahme handelt. Verbietet sie ihr rauszugehen ohne Nennung eines Grundes und schließt dann auch noch ab, gilt das nach deutschen Gesetz als einsperren und ist Freiheitsberaubung. Im Prinzip könnte sie die Polizei anrufen und ihre Mutter verhaften lassen.

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Dea2019  15.02.2022, 18:58
@MerliMaus94

Wenn die Streifenhörnchen anrücken und die Mutter sagt: DAS passiert aus pädagogischen Gründen, weil Klein-Erna in der Vergangenheit blablabla, dann rückt die Polizei wieder ab und lacht die FS aus.

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MerliMaus94  15.02.2022, 19:10
@Dea2019

Du weißt schon dass wir hier über einen 17-Jährigen beinahe erwachsenen Menschen reden oder? Dass das nicht okay ist, sie einzusperren, dürfte jeden Menschen mit einem bisschen moralischen Verstand klar sein. Das so viele hier die Mutter verteidigen, zeigt einfach nur wie wenig die Menschen hier in Deutschland, mit ihrem extrem heftigen obrigkeitsdenken, von Grundrechten und von Freiheit verstehen. Würde mich nicht wundern, wenn dieselben Menschen die bei den Querdenker Demos mit marschieren und von Diktatur reden, zu Hause ihre Kinder einsperren, weil die ihre Doppelmoral und Heuchelei konsequent vor sich selbst verleugnen.

Tut mir leid wegen meiner tirade, aber solche Sachen kotzen mich echt an. Wenn Eltern sich solche Sachen anmaßen, nur weil unser total veraltetes Gesetz denen, teilweise, das Recht dazu gibt, dann werde ich immer echt wütend.

PS: Da es sich hier um eine Straftat handelt, ist es vollkommen irrelevant, mit welcher Erklärung die Mutter daherkommt, die Polizei muss dann handeln.

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lewei90  16.02.2022, 10:21
@MerliMaus94

Es handelt sich nicht um einenStraftta, die Wohnungstür abzuschließen, wenn sich das Kind gemeinsam mit der Mutter in der Wohnung aufhält! Und geanu das ist hier der Fall. Strafbar wäre es nhr, das Kind im Kinderzimmer einzuschließen.

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MerliMaus94  16.02.2022, 16:11
@lewei90

Man muss das Gesetz auch interpretieren können.

Ich möchte jetzt ihnen hier kurz erklären, warum das ,was die Mutter tut, strafbar ist.

Es kommen dabei Teile von zwei Gesetzen zum Tragen, erstens:

Vom Artikel 2, Absatz 2, des Grundgesetzes, " Die Freiheit der Person ist unverletzlich " Dieses Recht kann nur auf Grundlage eines anderen Gesetzes beschnitten werden, in diesem Fall, durch den 1631 BGB Absatz 1: "Die Personenfürsorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu Pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen."

Das zweite wichtige Gesetz ist das 1631 BGB Absatz 2: " Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Strafen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Man kann also festhalten, das Recht auf Freiheit der Person, wird durch das Gesetz um das Sorgerecht der Eltern beschnitten, gleichzeitig gibt es aber auch ein Gesetz dass genau diese Rechte der Eltern beschneidet.

Jetzt wo wir die relevanten Gesetze festgehalten haben, kommen wir zu der hier geschilderten Situation.

Die Mutter hat der ,17-jährigen, Jugendlichen Tochter verboten rauszugehen, ohne einen Grund anzugeben und als die Tochter dieses Verbot missachten wollte, hat die Mutter die Wohnungstür abgeschlossen und auch auf Nachfragen hin, hat die Mutter keinen Grund angegeben warum sie ihr verbietet rauszugehen. Hier hat die Mutter also von ihrem Recht auf Aufenthalts Bestimmung, dass ihr vom 1631 BGB Absatz 1 verliehen wurde, Gebrauch gemacht um das Recht auf Freiheit, nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes zu beschneiden. Die Tochter hat wiederum das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, geregelt von 1631 BGB Absatz 2. Darin heißt es auch, dass entwürdigende Maßnahmen unzulässig sind.

In unserem Staat ist Willkür verboten, Willkür verletzt die Würde des Menschen. Willkür ist also eine entwürdigende Maßnahme. Wenn eine Mutter jetzt, also auf Grundlage ihrer von 1631 BGB Absatz 1 zugesprochene Rechte, die im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte, ihres Kindes, beschneidet, muss dies begründet werden, da dies sonst Willkür ist. Willkür ist es, da sie die Rechte, die sie benutzt, vom Staate verliehen bekommt und es sich damit um eine staatliche Gewalt handelt. Nennt sie keinen Grund, auch auf Nachfrage nicht, ist es Willkür und Willkür ist eine entwürdigende Maßnahme und verstößt damit gegen den 1631 BGB Absatz 2.

Ich hoffe ich konnte ihnen helfen.

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lewei90  16.02.2022, 16:55
@MerliMaus94

Nein, es ist NICHT STRAFBAR, die Haus- oder Wohnungstür zu verschließen, wenn man sich gemeinsam mit einem minderjährigen Kind, für das man erziehungsberechtigt ist, in der Wohnung oder dem Haus befindet. Man muss auch keine Grund angeben, warum man nicht möchte, dass es das Haus verlässt. Da gibt es auch nichts zu interpretieren.

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MerliMaus94  16.02.2022, 17:24
@lewei90

Haben sie meine wirklich gute Rechtsauslegung überhaupt durchgelesen, oder regen Sie sich einfach nur ein bisschen auf?

Was ich mich frage ist, warum verteidigen sie die Mutter überhaupt so stark? Finden Sie das etwa gerechtfertigt, unabhängig vom Gesetz und ob nun ich recht habe oder sie, das eine Mutter eine 17 jährige beinahe erwachsene Person einfach so einschliessen darf und ihr verbieten darf raus zu gehen? Wenn das so ist bin ich schwer dafür, dass man ihnen ihren Beamtenstatus als Lehrerin wegnimmt, denn dann habe ich die Befürchtung, dass sie den Kindern beibringen, alles hinzunehmen was man ihnen vorsetzt, egal wie ungerecht das auch sein mag, einfach weil es so ist. Deshalb glaube ich nicht, falls es denn so ist, dass sie die Fähigkeit besitzen, die nächste Generation mit heranzuziehen.

Es ist Zeit, dass die Gesetze dem heutigen Stand der Gesellschaft hingehend angepasst werden und man den Kindern mehr Rechte zu spricht und es nicht mehr nötig ist, alles was an Interpretation möglich ist, nutzen zu müssen um den Kindern auch nur ein bisschen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

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lewei90  16.02.2022, 17:24
@MerliMaus94

Ich brauche dazu keine Rechtsauslegung. Es ist einfach eine Tatsache.

Ob und inwieweit bestimmte bestehende Gesetze angepasst werden sollten kann man diskutieren, steht aber in diesem Zusammenhang nicht zur Debatte. Fat ist, dass die Eltern so verfahren dürfen, wie es hier passiert ist. Ob man das gut und richtig findet, ist irrelevant.

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Die Tür zur Wohnung oder zum Haus: ja. Deine Zimmertür: nein.

SIE ist erziehungsberechtigt, du bist minderjährig. Sie darf dir verbieten, auszugehen.

MerliMaus94  15.02.2022, 18:43

Nicht wenn sie schon siebzehn ist.

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MerliMaus94  15.02.2022, 18:52
@lewei90

Soweit ich das verstanden habe, hat die Mutter keinen Hausarrest verhängt. Verbietet sie ihr jetzt raus zu gehen, ohne Hausarrest und schließt die Tür ab, gilt das nach deutschem Gesetz als einsperren und ist auch über einen kurzen Zeitraum hinweg strafbar. Wenn Eltern Kindern verbieten raus zu gehen, muss es nach deutschem Gesetz einen bestimmten Grund geben, also z.b. als Strafe oder um das Kind zu schützen. Sagt sie aber einfach nur, nein du darfst nicht raus, gilt das als einsperren und ist strafbar.

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lewei90  16.02.2022, 10:19
@MerliMaus94

Nein, nicht, wenn es die Haustür ist. Das würde lediglich für die Zimmertür gelten.

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Nein das darf sie nicht.

Hausarrest ist erlaubt, aber weder ist es erlaubt, dass Kind von dem wohnlichen Leben auszuschließen, noch die Türen abzuschließen.

Jiminiee 
Fragesteller
 15.02.2022, 18:42

Und was soll ich jetzt dagegen tun?

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lewei90  16.02.2022, 10:17

Sie hatbdie HAUSTÜR abgeschlossen! Das DARF sie! Sie darf entscheiden, obbdas Kind ausgehen darf.

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Natürlich. Wir schließen abends immer die Haustür ab.

Jiminiee 
Fragesteller
 15.02.2022, 18:48

Aber sie hat abgeschlossen damit ich nicht raus kann

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