Dobermann verfolgt mich auf Rastplatz. Was droht dem Besitzer?

7 Antworten

Da der Dobermann nichts getan hat, außer rumzulaufen, kannst Du da gar nichts machen. Ein freilaufender Hund stellt nicht automatisch eine Gefahr dar. Das liest sich eher so, als wären da wieder rassebedingte Vorurteile im Spiel.

Wenn der Hund keinerlei Anzeichen von Aggressivität gezeigt hat, hat er zu keinem Zeitpunkt irgendwen in Gefahr gebracht.

Es droht dem fahrlässigen Hundebesitzer nichts, wenn niemand die Polizei einschaltet.

Falls du nochmal in so eine Situation kommst:

Sich und nach Möglichkeit andere in Sicherheit bringen. Sofort den Notruf 110 wählen und den Hund melden. Dann kommt die Polizei ggf sogar mit Blaulicht und kümmert sich um Hund und vor allem Halter. Die Folgen sind unterschiedlich. Von mündlicher Verwarnung bis Bußgeld in diesem Fall.

Ohne Polizei passiert nichts. Solche Hundehalter sind auf argumentativer Ebene nicht zu erreichen.

Der Dobermann ist rumgelaufen, klar, hätte er nicht tun sollen und der Mann hätte das Tier abrufen müssen, aber es ist ja nichts passiert.

Mich hat damals ein Rottweiler vom Fahrrad gerissen als Kind und sich in meinem Bein festgebissen, da hieß es von der Besitzerin, dass Putzi das ja noch nie gemacht habe und ich ihn bestimmt ärgern wollte.

Mit RTW Einsatz und Polizei gings dann weiter, da die Frau sich weigerte, ihre Personalien raus zu rücken, meine Mutter sie anzeigen wollte, etc. Ich hätte nur den Köter von der Wade haben wollen...

Am Ende wurde ihr der Hund weggenommen, aber kam ins Tierheim, wo ihn sicherlich niemand haben wollte...

Und der Hund hat was genau gemacht? Gebissen? Dich oder die Familie aktiv angefallen?

Solange der Hund nur rum gelaufen ist - warum das Drama? Ja natürlich ein Hund gehört, vor allem an Raststätten an die Leine, vor allem wenn er nicht hört, alles kein Thema. Aber solange nichts passiert ist bzw der Hund eben niemanden aktiv angefallen ist, ist das hier entweder ein Trollbeitrag oder einfach unnötiges Drama.

Dem Besitzer wird erstmal garnichts drohen. Maximal eine klitzekleine Geldstrafe, wenn überhaupt, wenn an dem Rastplatz Leinenpflicht gilt.

Entspann dich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn der Hund "nur" auf dem Rastplatz rumläuft, niemand beißt oder tatsächlich bedroht droht dem Hundebesitzer gar nichts.