Diebstahl im Sinn des Arbeitsrechtes?
Hallo,
ab wann gilt ein Diebstahl eigentlich arbeitsrechtlich als Diebstahl?
Wenn ein Mitarbeiter, Firmeneigentum in seinem persönlichen Spind aufbewahrt und diesen abschließt, zählt das schon als Diebstahl? Grundsätzlich müsste der Mitarbeiter den Gegenstand erst vom Betriebsgelände entfernen um einen Diebstahl zu begehen auch wenn der Spind als "Private Zone" gilt.
Oder etwa nicht?
Danke
1 Antwort
Das ist eine ermessenssache. In den Spind gehören eigentlich nur Persönliche Sachen oder sachen die dir zur alleinigen Nutzung übergeben wurden. Wenn da also ein Firmenkugelschreiber drinn liegt wird das ok sein. liegt da allerdings eine Firmenfestplatte auf die auch andere Zugriff haben müssen, wird von ausgegangen das du diese stehlen wolltest.
Auserdem kommt es drauf an wo im Spind der Artikel liegt. Grifbereit oder unten in deiner Handtasche.
Ermessenssache - so ist es wohl.
Und genau darüber wird dann eines Tages ein Arbeitsrichter zu entscheiden haben. Dann ist allerdings in den meisten Fällen der Arbeitsplatz weg, oder sogar die berufliche Karriere "im Eimer"...
Also wenn ich die ganzen Datenträger, Laptops usw in meinem Rollcontainer bzw Spind sehen, dann hab ich bisher viel geklaut :(
Ne mal ernsthaft, ich bewahre das Zeug darin auf, damit es nicht weg geklaut wird.