Wie lang ist die Aufbewahrungspflicht für mitgliedsverträge?
Hallo comunity,
kurze Frage, ich bin Mitarbeiter eines kleinen Örtlichen Fitnessstudios. Allerdings häufen sich auch hier die Unterlagen.
Zur Frage: Altverträge beziehungsweise Bereits ausgelaufene verträge ehemaliger Mitglieder müssen Aufbewahrt werden? Wenn ja, wie lange ist dort die Aufbewahrungspflicht?
Edit.:
Eine
6-jährige Aufbewahrungsfristgilt für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen:
- empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe,
- Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
- sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Frage: Gelten Verträge als Unterlagen, welche für die Versteuerung von Bedeutung sind?
(Auszug aus dem HGB)
MfG Luca
2 Antworten
Die übliche Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre ab Kündigung.
Laufende Verträge müssen aufgehoben werden, solange sie gültig sind.
Und ein Vertrag ist keine Steuerrechtliche Geschichte?
Hier ist festgelegt, wieviel der Kunde Monatlich zahlen mußte.
Daraus lassen sich Ansprüche bei zuwenig oder zuvielzahlungen herleiten. Und das betrifft im Endefekt auch die darauf basierenden Steuern.
Der Vertrag ist im Prinzip mit einer Rechnung gleichzusetzen und somit 10 Jahre aufzuheben.
vielen Dank. Das hat mir weiter geholfen :)
wobei laut HGB
Eine
6-jährige Aufbewahrungsfristgilt für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen:
empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe,Wiedergaben der abgesandten Handels- oder
Geschäftsbriefe,sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Frage: Gelten Verträge als Unterlagen, welche für die Versteuerung von Bedeutung sind?
(Auszug aus dem HGB)
6Jahre vorgemerkt sind für sonstige steuerrechtliche bescheide
Steht sicher im HGB. Schätze mal dass es mindestens fünf, höchstens zehn Jahre sind.
über die übliche Aufbewahrungsfrist bin ich im Bilde. Allerdings gilt diese für Ärztliche Unterlagen sowie für Steuerrechtliche Geschichten...